Die Europäische Arzneimittelagentur (engl. European Medicines Agency, EMA, in der Vergangenheit EMEA) ist eine Agentur der Europäischen Union mit Sitz in London, die für die Beurteilung und Überwachung von Arzneimitteln zuständig ist.
Der Europäischen Arzneimittelagentur obliegt die Erhaltung und Förderung der öffentlichen Gesundheit in der Europäischen Union (EU), indem sie eine laufende Bewertung und Überwachung aller Human- und Tierarzneimittel koordiniert. Bei ihrer Arbeit bedient sie sich der wissenschaftlichen Ressourcen aus den nationalen Arzneimittelbehörden der 30 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und EWR-Staaten.
Die Europäische Arzneimittelagentur spielt eine zentrale Rolle in der Arzneimittelzulassung in der Europäischen Union und den EWR-Staaten. Auf der Basis ihrer wissenschaftlichen Beurteilung erteilt die Europäische Kommission einen zustimmenden oder abschlägigen Bescheid auf die von Arzneimittelherstellern im zentralisierten Verfahren gestellten Zulassungsanträge. Sie fungiert in den dezentral geführten Antragsverfahren als Schlichtungsstelle, wenn sich beteiligte Behörden der EU/EWR-Länder in der Bewertung des Arzneimittels nicht einig sind.
Darüber hinaus arbeitet die Europäische Arzneimittelagentur eng mit internationalen Stellen zusammen, beispielsweise in der International Conference on Harmonisation of Technical Requirements for Registration of Pharmaceuticals for Human Use sowie der International Cooperation on Harmonisation of Technical Requirements for Registration of Veterinary Medicinal Products zur globalen Harmonisierung der Arzneimittelzulassungsbedingungen.
Die Agentur wurde 1995 durch die Verordnung (EG) Nr. 2309/93 noch unter dem Namen European Agency for the Evaluation of Medicinal Products errichtet. Die derzeitige Rechtsgrundlage für die Europäische Arzneimittelagentur ist die Verordnung (EG) Nr. 726/2004. Im November 2009 gab die Europäische Arzneimittelagentur bekannt, das Akronym EMEA nicht länger als Abkürzung zu verwenden. Gleichzeitig präsentierte die Agentur Änderungen der internen Organisationsstruktur und ein neues optisches Erscheinungsbild.[1][2]
Dem verantwortlichen Direktor der Europäischen Arzneimittelagentur (seit November 2011: Guido Rasi) untersteht ein Sekretariat, das folgende fünf Aufgabenbereiche umfasst:[3]
Die Arbeit der Europäischen Arzneimittelagentur wird von einem Verwaltungsrat (Management Board) überwacht. Der Verwaltungsrat ist mit Vertretern aus den EU-(und assoziierten) Ländern besetzt, die durch Beauftragte des Europäischen Parlaments, Vertreter der Europäischen Kommission sowie durch Repräsentanten von Ärzte-, Tierärzte- und Patientenverbänden ergänzt werden. Der Verwaltungsrat ist insbesondere für das Budget zuständig. Die Vertreter der assoziierten Länder haben im Verwaltungsrat Beobachterstatus.
Die Europäische Arzneimittelagentur hat 2008 zirka 470 Mitarbeiter und ein Budget von 173 Millionen Euro. Zirka 73 % des Budgets werden durch Gebühren getragen, die die Pharmaunternehmen für die Bearbeitung der Zulassungsanträge entrichten müssen.[4]
Innerhalb der Agentur werden wesentliche Aufgaben bei der Beurteilung und Überwachung von Arzneimitteln von verschiedenen Ausschüssen wahrgenommen. Diese werden von Repräsentanten aus allen EU-Ländern und aus den EU-assoziierten Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen gebildet. Die Mitglieder sind in der Regel hochrangige Mitarbeiter der nationalen Arzneimittelbehörden. Das Sekretariat unterstützt und koordiniert die Arbeit dieser Ausschüsse. Die Agentur umfasst derzeit folgende wissenschaftliche Ausschüsse:
Die Europäische Arzneimittelagentur stellt verschiedene zentrale Arzneimittel-Datenbanken zur Verfügung:
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