Die Kulturhauptstadt Europas (von 1985 bis 1999 Kulturstadt Europas) ist eine Kulturinitiative der Europäischen Union. Jährlich wird der Titel Kulturhauptstadt Europas an mindestens zwei Städte (seit 2004) der EU vergeben. Zusätzlich können weiterhin Nicht-Mitgliedstaaten Kulturhauptstädte stellen. Die Benennung soll dazu beitragen, den Reichtum, die Vielfalt und die Gemeinsamkeiten des kulturellen Erbes in Europa herauszustellen und ein besseres Verständnis der Bürger Europas füreinander zu ermöglichen.
Die im Rat der Europäischen Gemeinschaft vereinigten für Kulturfragen zuständigen Minister verabschiedeten auf Vorschlag der damaligen griechischen Kulturministerin Melina Mercouri am 13. Juni 1985 eine Entschließung für die alljährliche Benennung einer „Kulturstadt Europas“.[1] Durch diese Veranstaltung, für die von der Gemeinschaft Fördermittel zur Verfügung gestellt wurden, sollten der europäischen Öffentlichkeit besondere kulturelle Aspekte der Stadt, der Region oder des betreffenden Landes zugänglich gemacht werden.
Durch den Beschluss 1419/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 wurde eine Gemeinschaftsaktion Kulturhauptstadt Europas eingerichtet und ein Rotationsprinzip festgelegt. Seit 1985 wird der Titel kontinuierlich jeweils für ein Jahr verliehen.
In dem entsprechenden Jahr finden in den „Kulturhauptstädten“ zahlreiche kulturelle Veranstaltungen statt. Die Städte erhoffen sich vom Tragen dieses Titels für ein Jahr eine erhöhte Aufmerksamkeit und zahlreiche Besucher.
Durch den Rechtsakt 649/2005/EG hat das Europäische Parlament und der Rat eine Liste mit der Reihenfolge der Mitgliedstaaten festgelegt. Ab 2009 wird eine Stadt aus jedem der jeweils in der Liste aufgeführten Mitgliedstaaten ausgewählt. Jeder Mitgliedstaat teilt dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Europäische Kommission und dem Ausschuss der Regionen die Benennung einer oder mehrerer Städte mit. Diese Mitteilung erfolgt spätestens vier Jahre vor Beginn der Veranstaltung, gegebenenfalls mit einer Empfehlung des betreffenden Mitgliedstaats.
Die Kommission setzt jedes Jahr eine Jury ein, die über die vorgelegte Benennung einen Bericht ausarbeitet. Diese Jury setzt sich aus sieben hochrangigen, unabhängigen Persönlichkeiten zusammen, die Experten im Kulturbereich sind. Zwei Jurymitglieder werden vom Europäischen Parlament, zwei vom Rat, zwei von der Kommission und eins vom Ausschuss der Regionen ernannt.
Der Rat erklärt auf Empfehlung der Kommission, die unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Europäischen Parlaments und des Berichts der Jury erstellt wird, offiziell die betreffende Stadt für das Jahr, für das sie benannt wurde, zur Kulturhauptstadt Europas.
Um die bei der EU-Erweiterung 2004 und 2007 hinzugekommenen neuen EU-Mitglieder möglichst schnell in die Aktion mit einzubinden, werden ab 2009 zwei Kulturhauptstädte ernannt, davon eine aus den alten Mitgliedstaaten und eine aus den neuen. Ab 2019 soll es jährlich wieder nur eine Europäische Kulturhauptstadt geben. Die Regelung ist noch nicht abschließend, weil das Europäische Parlament darauf dringt, das Vergabeverfahren zu modifizieren. Insbesondere soll es künftig nicht mehr möglich sein, statt mehrerer nur eine Stadt zu nominieren (so Griechenland im Falle von Patras für das Jahr 2006). Nach dem Votum des Parlaments sollen von 2009 an jeweils mindestens zwei Städte vom Staat benannt werden, um der europäischen Jury Wahlmöglichkeiten zu eröffnen.
Die EU hat elf Evaluierungskriterien zur Beurteilung der Bewerbungen für künftige Kulturhauptstädte Europas festgelegt. Alle Bewerberstädte zu einer Kulturhauptstadt Europas müssen ihre Bewerbungen an diesen Kriterien ausrichten. Eine vollständige Auflistung aller EU-Evaluierungskriterien ist im Informationsportal Kultur 2010 veröffentlicht.[2]
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