Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ist eine internationale Finanzinstitution mit Sitz in Luxemburg, welche eingerichtet wird, sobald der ESM-Vertrag von so vielen Euro-Mitgliedsstaaten ratifiziert wurde, dass von diesen zusammen mindestens 90% des anfänglich geplanten Stammkapitals von 700 Milliarden Euro gezeichnet wurde.[1] Ab Mitte 2012 soll diese Institution die Zahlungsfähigkeit der Staaten und der Banken in der Eurozone sichern. Sie ist Teil der politisch als „Euro-Rettungsschirm“ bezeichneten Maßnahmenpakete und ist als Ablösung der vorläufigen Maßnahmen des Euro-Rettungsschirms geplant, zunächst noch unter Beibehaltung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF).[2]
Mit dem Stabilitätsmechanismus sollen im gegenseitigen Einvernehmen der Euro-Länder und unter definierten Auflagen zahlungsunfähige Mitgliedstaaten der Eurozone finanziell mit Krediten der Gemeinschaft der Euro-Staaten unterstützt werden. Der Vertrag zur Einrichtung des ESM wurde am 21. Juli 2011 auf einem Gipfeltreffen von den 17 Mitgliedstaaten der Eurozone unterzeichnet und soll bis Mitte 2012 von den Parlamenten der einzelnen Staaten ratifiziert werden. Er soll dann als offizielles Instrument den im Mai 2010 als Provisorium gegründeten Europäischen Stabilisierungsmechanismus ersetzen, der im Juni 2013 ausläuft. Von Mitte 2012 bis Juni 2013 sollen beide Stabilitätsmechanismen parallel agieren.
Das wesentliche Instrumentarium des ESM sind Notkredite und Bürgschaften (auch als „Haftungsgarantien“ bezeichnet): überschuldete Mitgliedstaaten sollen Kredite mit subventionierten Konditionen (z. B. mit günstigen Zinssätzen) erhalten. Im ESM-Vertrag ist zudem festgeschrieben, dass jeder Mitgliedstaat, der Hilfe durch den ESM erhält, ein makroökonomisches Anpassungsprogramm umsetzen muss sowie eine tiefgehende Analyse über die Nachhaltigkeit seiner Staatsschuldensituation unternehmen soll.[3] Eine enge parallele technische und finanzielle Zusammenarbeit mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) ist ebenfalls Voraussetzung für ESM-Maßnahmen.
Im Vertrag von Maastricht, in dem die Währungsunion 1992 beschlossen wurde, sollten finanzielle Unterstützungen für überschuldete Mitgliedstaaten ausgeschlossen sein. Deswegen legte der Stabilitäts- und Wachstumspakt den Mitgliedstaaten konkrete Defizit- und Verschuldungsgrenzen auf und es wurde explizit eine strenge Nichtbeistands-Klausel („No-Bailout-Clause“) vereinbart, die die Haftung der Union oder einzelner Mitgliedstaaten für die Verbindlichkeiten anderer Mitgliedstaaten untersagt. Damit sollte die Eigenverantwortung und Finanzdisziplin der einzelnen Staaten gewährleistet werden. Dadurch sollte auch das Moral-Hazard-Problem verhindert werden, dass Mitgliedstaaten die Erwartung hegen, bei ungenügender eigener Haushalts- und Verschuldungsdisziplin darauf hoffen zu können, dass andere Staaten ihre Schulden zurückzahlen (siehe auch Too Big to Fail). Allerdings wurde der Stabilitäts- und Wachstumspakt von den Staaten über 60 Mal verletzt, ohne dass auch nur ein einziges Mal die für diesen Fall vertraglich vereinbarten Sanktionen beschlossen wurden. Schließlich rutschten Griechenland und andere Eurozonen-Staaten Anfang 2010 in Verschuldungskrisen und die Staatsschuldenkrise im Euroraum begann. Dadurch sahen sich die Eurozonen-Staaten gezwungen, im Mai 2010 den European Financial Stabilisation Mechanism (EFSM) als provisorischen Stabilisierungsmechanismus zu verabschieden, um eine sich selbst verstärkende krisenhafte Entwicklung mit der Gefahr von Staatsbankrotten einzudämmen. Da das Volumen dieser Maßnahme jedoch nicht ausreichte, um die Krise an den Finanzmärkten einzudämmen, beschloss der Europäische Rat im Dezember 2010 einen noch weitergehenden permanenten Stabilitätsmechanismus, der auch nach 2013 in Kraft bleiben soll.
Problematisch am Europäischen Stabilitätsmechanismus ist sein Verhältnis zur Nichtbeistandsklausel in Art. 125 AEU-Vertrag, die eine Haftung von Mitgliedstaaten oder der Europäischen Union als Ganzes für die Schulden anderer Mitgliedstaaten ausschließt. Zur Rechtfertigung des vorläufigen Stabilisierungsmechanismus wurde zunächst Art. 122 AEU-Vertrag angeführt, der finanzielle Hilfen für einen Mitgliedstaat erlaubt, der „aufgrund von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen, die sich seiner Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen oder von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedroht“ ist. Auf Druck des Nicht-Eurolandes Großbritannien wurde durchgesetzt, dass bei Krediten für Staaten, die Mitglieder der Eurozone sind, nur die übrigen Eurostaaten haften. Allerdings können als Zahlungsbilanzhilfen für Nicht-Eurostaaten Kredite aufgenommen werden, für die alle Mitgliedstaaten der EU haften.
Um dieses vertragsrechtliche Problem zu lösen, wurde für den dauerhaften Stabilitätsmechanismus, der ab Mitte 2012 in Kraft treten soll, eine Änderung des AEU-Vertrags vereinbart. Dabei soll zwar die Nichtbeistandsklausel unangetastet bleiben, aber Art. 136 AEU-Vertrag um einen Absatz erweitert werden, der ausdrücklich die Einrichtung eines dauerhaften Stabilitätsmechanismus durch die Staaten der Eurozone ermöglicht. Dieser soll aktiviert werden können, um „im Notfall die Stabilität der Eurozone als Ganzes zu sichern“; Finanzhilfen im Rahmen des dauerhaften Stabilitätsmechanismus sollen „strikten Bedingungen unterworfen“ sein.[4]
Gegen das Stabilisierungsmechanismusgesetz, durch das die Beteiligung an der EFSF beschlossen wurde, wurden in Deutschland mehrere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben.[5]
Besondere Aufmerksamkeit fanden zwei Klagen der Wissenschaftler Joachim Starbatty, Wilhelm Hankel, Karl Albrecht Schachtschneider, Wilhelm Nölling und des Managers Dieter Spethmann einerseits und des Politikers Peter Gauweiler andererseits. Die Klagen richteten sich sowohl gegen die deutsche Zustimmung zur EFSF als auch gegen das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz, das die deutsche Beteiligung an den Hilfskrediten für Griechenland regelt. Diese Kredite für Griechenland erfolgten vor Einrichtung der EFSF, hatten aber eine ähnliche Funktionsweise wie die, die im EFSF vorgesehen ist. Die Klage wurde zur Entscheidung angenommen, die mündliche Verhandlung fand im Juli 2011 statt. Die Kläger argumentierten u.a. unter Berufung auf die Nichtbeistands-Klausel, der deutsche Bundestag sei nicht ausreichend einbezogen worden und die Europäische Union werde durch die Griechenlandhilfe zu einer „Haftungs- und Transfergesellschaft“.[6][7][8][9]
Am 7. September 2011 verwarf das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden der Wissenschaftler und des Abgeordneten Gauweiler. Mit der Höhe der Bürgschaften sei noch keine Obergrenze überschritten. Dies wäre erst der Fall, wenn die Haushaltsautonomie des Bundestags „für einen nennenswerten Zeitraum nicht nur eingeschränkt würde, sondern praktisch vollständig leerliefe“. Das Gericht stärkte in seinem Urteil jedoch die Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestags. Künftige Finanzhilfen koppelten die Richter an die Vorgabe, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags jedem neuen Rettungspaket zustimmen muss.[10][11][12][13] Am 27. Oktober 2011 erließ das Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung, wonach das Parlament seine Verantwortung nicht auf das sog. 9er-Sondergremium delegieren darf.[14]
In einem Organstreitverfahren entschied das Bundesverfassungsgericht am 28. Februar 2012, dass § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes die Bundestagsabgeordneten in ihren Rechten aus Art. 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes verletzt.[15]
Seit dem 12. April 2012 sammelt ein vom Verein Mehr Demokratie ins Leben gerufenes Bündnis Unterstützer für eine Verfassungsbeschwerde gegen die voraussichtlich im Juni 2012 verabschiedeten Zustimmungsgesetze zum Europäischen Stabilitätsmechanismus sowie dem geplanten Fiskalvertrag. Das Bündnis, dem neben prominenten Einzelunterstützern auch die Freien Wähler und die ÖDP angehören, fordert einen bundesweiten Volksentscheid über die Gesetze, da aus ihrer Sicht zentrale Souveränitätsrechte unwiederbringlich auf außerstaatliche Institutionen übertragen werden. Das Bündnis wird dabei von der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin und dem Staatsrechtler Christoph Degenhart anwaltlich vertreten.[16]
Die Einrichtung eines provisorischen Stabilisierungsmechanismus wurde im Zuge der Staatsschuldenkrise im Euroraum auf einer Sondersitzung des europäischen Finanzministerrats in der Nacht vom 9. auf den 10. Mai 2010 beschlossen.[17] Dem vorausgegangen war die griechische Finanzkrise, die am 25. März 2010 zu einem Notfallplan geführt hatte, bei dem Griechenland jeweils bilaterale Kreditgarantien der übrigen Euro-Staaten sowie des Internationalen Währungsfonds in Höhe von insgesamt rund 110 Milliarden Euro zugebilligt wurden.[18] Allerdings stiegen schon kurz nach diesem Notfallplan die Zinsen für die wirtschaftlich schwächeren Länder wieder stark an, sodass neue Maßnahmen erforderlich erschienen.
Die deutsche Bundesregierung unter Angela Merkel schlug als Lösungen zunächst den Ausschluss von überschuldeten Staaten aus der Europäischen Währungsunion[19] sowie die Einrichtung einer Staateninsolvenzordnung vor, also ein geregeltes Verfahren, durch das ein überschuldeter Staat einen Teil seiner Schulden nicht zurückbezahlen müsste.[17] Beide Vorschläge wurden jedoch von anderen Mitgliedstaaten abgelehnt. Nachdem der amerikanische Finanzminister Timothy Geithner seine G7-Kollegen am 7. Mai 2010 zu einer raschen Lösung gedrängt hatte, willigte schließlich auch Deutschland auf dem Gipfel am 9./10. Mai 2010 ein, einen „Stabilisierungsmechanismus“ einzurichten. Dieser entstand an einem Wochenende vor allem auf französische Initiative und unter massivem Zeitdruck, da die Beteiligten ihn vor dem Öffnen der Börse Tokio am 10. Mai 2010 um 2 Uhr europäischer Zeit beschlossen haben wollten. In Deutschland war am 9. Mai 2010 um 18 Uhr die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen zu Ende gegangen.[20] Der Stabilisierungsmechanismus stützte sich dabei auf Art. 122 AEU-Vertrag,[21][22] demzufolge der Rat einem Mitgliedstaat, der „aufgrund von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen, die sich seiner Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen oder von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedroht“ ist, „unter bestimmten Bedingungen einen finanziellen Beistand der Union“ gewähren kann.
Am Tag nach dem Beschluss sanken die Risikoaufschläge für Staatsanleihen der Krisenstaaten wie Griechenland und Spanien zunächst.[23][24]Silvio Berlusconi sagte: „Wenn das Haus brennt, ist es egal, woher das Wasser kommt. Ich bin sehr zufrieden mit diesem Abend, Frankreich und Italien haben sich durchgesetzt.“[20]
In der darauf folgenden Nacht wurden bei einem weiteren Sondertreffen der EU-Finanzminister im Rat für Wirtschaft und Finanzen weitere Beschlüsse zu den Einzelheiten gefasst. Für das Inkrafttreten des Stabilisierungsmechanismus wurden parallel entsprechende Gesetze in den einzelnen Euro-Ländern verabschiedet; so beschloss der Deutsche Bundestag am 21. Mai 2010 das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus. Zu einer Blockade kam es durch die Slowakei, wo der ESM Wahlkampfthema für die Parlamentswahl am 12. Juni 2010 wurde. Am 16. Juli bewilligte jedoch auch die neue slowakische Regierung unter Iveta Radičová den Rettungsschirm.[25]
In der provisorischen Fassung besteht der Europäische Stabilisierungsmechanismus aus garantierten Krediten über insgesamt 750 Milliarden Euro, die sich aus drei verschiedenen „Töpfen“ speisen:
In jedem Fall handelt es sich bei diesen Unterstützungsleistungen um Kredite; das betroffene Land muss sie also später zurückzahlen. Die im Rahmen des ESM vereinbarten Zinssätze sind deutlich niedriger als diejenigen, die das Land auf dem freien Markt bezahlen müsste. Dafür vereinbart das Land mit der EU und dem IWF ein Programm von Wirtschaftsreformen, durch das künftigen Schuldenkrisen vorgebeugt werden soll.[26]
Parallel zu den Maßnahmen des Europäischen Rates begann die Europäische Zentralbank, Staatsanleihen hoch verschuldeter Euro-Staaten zu kaufen. Diese Maßnahme ist formal allerdings nicht Teil des ESM, sondern folgte einer eigenen Entscheidung der Zentralbank, die damit von ihrem bisherigen Grundprinzip abwich, niemals Staatsanleihen von Mitgliedstaaten zu kaufen.[27]Art. 123 AEU-Vertrag, der den unmittelbaren Erwerb von mitgliedstaatlichen Schuldtiteln durch die Zentralbank verbietet, wurde dadurch umgangen, dass die Staatsanleihen von der EZB nicht direkt den Emittenten abgekauft, sondern – mittelbar – auf dem Sekundärmarkt gekauft wurden.[28][29]
In den folgenden Monaten setzte sich die Staatsschuldenkrise im Euroraum fort; neben Griechenland waren auch Irland und Portugal betroffen. Daher wurden Forderungen lauter, auch nach dem Auslaufen des provisorischen Rettungsschirms 2013 einen Mechanismus für Krisenfälle zu etablieren. Nachdem verschiedene Vorschläge wie die Einführung gemeinsamer Staatsanleihen der EU-Staaten, sogenannter Eurobonds, oder die Einrichtung einer Staateninsolvenzordnung von mehreren Staaten abgelehnt worden waren, beschlossen die Regierungschefs der 17 Euro-Länder auf dem Gipfel des Europäischen Rates („EU-Gipfel“) am 16./17. Dezember 2010, Art. 136 AEU-Vertrag um einen Absatz zu erweitern, der die dauerhafte Einrichtung eines Stabilitätsmechanismus ermöglicht. Diese Vertragsänderung wurde am 2. Februar 2012 von den Botschaftern der Eurostaaten genehmigt.[30] Der ESM muss nun von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden. Am 14.03.2012 hat die Bundesregierung die hierfür erforderlichen Gesetze, nämlich das ESM-Ratifizierungsgesetz, das ESM-Finanzierungsgesetz (ESMFinG) und eine Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes beschlossen.[31] Der ESM soll im Juli 2012 in Kraft treten.[32]
Die Ausgestaltung des dauerhaften Stabilitätsmechanismus wurde am 21. März 2011 von den Finanzministern der Euro-Gruppe beschlossen[33] und am 24. März 2011 von den Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfel des Europäischen Rates bestätigt.[34] Dabei fallen die unmittelbar aus dem EU-Haushalt gestellten Kredite weg; stattdessen wird ein neuer ESM-Fonds eingerichtet, in den die Mitgliedstaaten (anders als in die EFSF) 80 Milliarden Euro als Grundkapital direkt einzahlen. Die Einzahlung soll über einen Zeitraum von fünf Jahren erfolgen. Außerdem kann der ESM-Fonds ebenso wie die EFSF eigene Anleihen bis zur Höhe von 420 Milliarden Euro ausgeben, für die die Mitgliedstaaten bürgen. Eine Neuerung gegenüber der EFSF ist zudem, dass der dauerhafte ESM auch direkt Staatsanleihen der Mitgliedstaaten ankaufen kann. Eine weitere Neuerung ist, dass Staatsanleihen der Mitgliedstaaten ab Mitte 2012 grundsätzlich eine Regelung beinhalten sollen, durch die in Notsituationen unter bestimmten Bedingungen auch private Gläubiger an Verlusten beteiligt werden können. Dies entspricht faktisch der zunächst von Deutschland geforderten Staatsinsolvenzordnung.[35]
Der provisorische Stabilitätsmechanismus, der bis 30. Juni 2013 in Kraft ist, wird von drei Säulen getragen:[26][36]
Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF, englisch European Financial Stability Facility) ist eine Aktiengesellschaft nach luxemburgischem Recht mit Sitz in Luxemburg (Stadt). Sie wurde am 7. Juni 2010 gegründet.[37][38][39]
Gesellschafter der EFSF sind die Mitgliedstaaten der Euro-Gruppe, Leitungsorgan ist ein Direktorium, das aus jeweils einem Vertreter pro Staat besteht.[39] Als Geschäftsführer wurde am 1. Juli 2010 der Deutsche Klaus Regling berufen, der von 2001 bis 2008 die Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Kommission geleitet hatte.[40][41][42] Nachdem 90 % der Mitgliedstaaten die Gründung der EFSF ratifiziert hatten, wurde diese am 4. August 2010 voll aktionsfähig.[43] Die vollständige Ratifizierung der letzten Mitgliedstaaten (Belgien, Slowenien und die Slowakei) folgte bis Anfang Dezember 2010.[44] In Österreich erfolgte die Zustimmung einen Tag darauf.
Im Krisenfall kann die EFSF Kredite von bis zu 440 Milliarden Euro aufnehmen, indem sie Anleihen begibt, für die ihre Mitgliedstaaten bis zu dem vereinbarten Betrag haften. Als Dienstleister für die EFSF tritt dabei die Deutsche Finanzagentur auf, die die Begebung der Anleihen organisiert. Diese Kredite werden an die finanziell angeschlagenen Mitgliedstaaten weitergereicht, die sich am Kapitalmarkt nicht mehr selbst zu bezahlbaren Zinsen finanzieren können. Jeglicher Hilfe muss allerdings ein einstimmiger Beschluss des Direktoriums, also aller Mitgliedstaaten der Euro-Gruppe, vorausgehen.[39] Die Kreditbedingungen, zu denen die EFSF die Kredite an die betroffenen Mitgliedstaaten weitergibt, sollen von der Europäischen Kommission ausgearbeitet werden. Dazu können insbesondere auch Auflagen zu Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zählen.[45]
Um von den Ratingagenturen für die von der EFSF zu vergebenden Anleihen die Bestnote – Ratingcode AAA – zu erhalten, sind die Kredite zu 120 Prozent abgesichert. Jedes Land der Eurozone haftet bei einzelnen Emissionen also für 20 Prozent mehr, als es seinem Anteil gemäß EZB-Kapitalschlüssel entspräche.[46] Grund dafür ist, dass von den 16 Euro-Ländern zum Zeitpunkt der EFSF-Gründung nur sechs eine AAA-Einstufung hatten. Ohne die Übersicherung hätte eine Durchschnittsbewertung daher nicht die Bestnote AAA ergeben, was die Kreditaufnahme durch die EFSF verteuert hätte.[39][47][48] Nachdem festgestellt wurde, dass auch eine zwanzigprozentige Übersicherung nicht ausreichte, um eine AAA-Bewertung über die volle Kreditsumme von 440 Milliarden Euro zu erreichen, wurde Ende März 2011 noch einmal eine Ausweitung der EFSF beschlossen.[49] Dieser Ausweitung, mit der sich auch die von Deutschland gewährten Garantien erhöhten, stimmte der Bundestag am 29. September 2011 mit großer Mehrheit zu.[50] Die Slowakei lehnte die Reform als einziges der 17 Länder in der Euro-Zone am 11. Oktober 2011 zunächst ab, wodurch die Ausweitung vorerst gestoppt war. In einem zweiten Votum am 13. Oktober 2011 sprach sich jedoch eine Mehrheit von Abgeordneten aus Regierungsparteien und Opposition für die Reform aus.[51][52]
Am 25. Januar 2011 begab die EFSF ihre erste Anleihe mit einem Volumen von 5 Mrd. Euro, einer Laufzeit von 5 Jahren und einer Anfangsrendite von 2,89 %. Das erzielte Volumen wird Irland zur Verfügung gestellt.[53]
Auf einem Sondergipfel des Europäischen Rates am 21. Juli wurde eine Reform der EFSF beschlossen, durch die diese auch Staatsanleihen überschuldeter Staaten auf dem Sekundärmarkt aufkaufen kann, wenn die 17 Mitgliedstaaten der Eurozone dem zustimmen.[54]
Um die Schlagkraft für den EFSF zu erhöhen, seine Wirkung[55] durch einen Kredithebel auf mindestens eine Billion Euro zu vervielfachen und damit mehr Geld für die Bekämpfung der Schuldenkrise bereitstellen zu können, stimmte der Deutsche Bundestag noch am 26. Oktober 2011, dem Tag des sog. Euro-Krisengipfels in Brüssel, mit den Stimmen aller Fraktionen – außer der der LINKEN – einem gemeinsamen Entschließungsantrag zum Euro-Rettungsfonds EFSF zu. Grundlage der Abstimmung waren Brüsseler Absprachen der Finanzminister, wie die „Kreditvergabekapazität der EFSF“ maximiert werden könne[56].
Am 26. November schrieb Der Spiegel: "Nach SPIEGEL-Informationen fällt der EFSF-Rettungsschirm viel kleiner aus. Grund: die Zurückhaltung der Geldgeber. Paris und Berlin arbeiten in Sachen Krise inzwischen an einem neuen Euro-Vertrag." "Der Versuch, die verbliebenen Mittel des EFSF in Höhe von 250 Milliarden Euro auf diese Summe zu hebeln, steht unmittelbar vor dem Scheitern. Beim Treffen der Euro-Gruppe Anfang nächster Woche will EFSF-Chef Klaus Regling den Finanzministern deshalb zwei Varianten vorlegen. Darin geht es nur noch um die Verdoppelung, allenfalls Verdreifachung der Restmittel – also auf 500 oder höchstens 750 Milliarden Euro."[57]
Die folgende Tabelle zeigt die jeweiligen Garantien der Mitgliedstaaten der Eurozone am vorläufigen ESM zum Zeitpunkt seiner Einrichtung (d.h. ohne Estland und ohne die im März 2011 beschlossene Erweiterung der EFSF). Die tatsächlich von den einzelnen Staaten zu zahlenden Beträge können die Höchstgrenze der vereinbarten Garantien überschreiten, da die Kosten der EFSF selbst und die Kosten für die Vergabe der Kredite sowie für die Zinsen, die die EFSF an ihre Gläubiger zahlt, von den Mitgliedstaaten in jedem Fall getragen werden, ohne dass diese auf die Höchstgrenze angerechnet werden (vgl. für Deutschland § 1 Abs. 1 S. 7 im Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus).
Die Staaten sind jeweils sowohl über Garantieleistungen an die EFSF als auch über ihren Anteil am Internationalen Währungsfonds mit an der Finanzierung beteiligt. In keinem Fall fließen jedoch unmittelbar zusätzliche Gelder: Die EFSF-Garantie kann lediglich dann abgerufen werden, wenn die EFSF selbst nicht in der Lage ist, ihre aufgenommenen Anleihen zurückzuzahlen (was nur dann der Fall ist, wenn die Mitgliedstaaten, die von der EFSF gestützt wurden, trotz deren Hilfe insolvent werden). Der IWF-Kredit wiederum wird aus dem regulären Haushalt des IWF bezahlt, an dem die EU-Mitgliedstaaten – ebenso wie die anderen IWF-Mitgliedstaaten, insbesondere die USA als Hauptfinanzier – ohnehin in Höhe ihres jeweiligen Anteils am IWF beteiligt sind. In der folgenden Tabelle sind Beträge nur für diejenigen Mitgliedstaaten angegeben, die sich mit mehr als 1 % am IWF-Kredit beteiligen. Zudem handelt es sich bei dem Betrag von 250 Milliarden Euro um die Maximalhöhe des Kredits; faktisch wurde bislang lediglich ein Teil davon für Irland und Portugal in Anspruch genommen.
| Land | Garantien in Mrd. € [58] | Anteil an Gesamt % | Anteil am IWF- Kredit % | Anteil am IWF- Kredit in Mrd. € (Anteil Euroländer) | Anteil am ESM (Bar) in Mrd. € [59] | Anteil am ESM (Bürgschaften) in Mrd. € | Anteil am IWF- Rettungsplan für Griechenland in Mrd. € (Anteile Euroländer) | Anteil am EU- Rettungsplan für Griechenland in Mrd. € | Anteil am EZB- Anleihenkauf in Mrd. € | Anteil an den Target-Verbindlich- keiten in Mrd. € | Gesamt- Anteil pro Staat in Mrd. € |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 13,16 | 2,99 | 0,83 | 2,08 | 2,39 | 20,93 | 0,25 | 2,39 | 2,87 | 10,17 | 41,07 | |
| 16,37 | 3,72 | 1,35 | 3,38 | 2,98 | 26,04 | 0,41 | 2,98 | 3,57 | 12,65 | 51,99 | |
| 0,92 | 0,21 | 0,06 | 0,15 | 0,17 | 1,47 | 0,02 | 0,17 | 0,20 | 0,71 | 2,89 | |
| 8,45 | 1,92 | 0,51 | 1,28 | 1,54 | 13,44 | 0,15 | 1,54 | 1,84 | 6,53 | 26,31 | |
| 96,05 | 21,83 | 4,23 | 10,58 | 17,46 | 152,81 | 1,27 | 17,46 | 20,96 | 74,22 | 294,76 | |
| 127,91 | 29,07 | 5,59 | 13,98 | 23,26 | 190,00 | 1,68 | 23,26 | 27,91 | 98,84 | 392,40 | |
| 84,39 | 19,18 | 3,16 | 7,90 | 15,34 | 134,26 | 0,95 | 15,34 | 18,41 | 65,21 | 257,42 | |
| 1,19 | 0,27 | 0,28 | 0,70 | 0,22 | 1,89 | 0,08 | 0,22 | 0,26 | 0,92 | 4,28 | |
| 0,44 | 0,10 | 0,04 | 0,10 | 0,08 | 0,70 | 0,01 | 0,08 | 0,10 | 0,34 | 1,41 | |
| 26,93 | 6,12 | 1,83 | 4,58 | 4,90 | 42,84 | 0,55 | 4,90 | 5,88 | 20,81 | 84,44 | |
| 4,66 | 1,06 | 0,21 | 0,53 | 0,85 | 7,42 | 0,06 | 0,85 | 1,02 | 3,60 | 14,33 | |
| 2,24 | 0,51 | 0,12 | 0,30 | 0,41 | 3,57 | 0,04 | 0,41 | 0,49 | 1,73 | 6,95 | |
| 56,10 | 12,75 | 2,00 | 5,00 | 10,2 | 89,25 | 0,60 | 10,2 | 12,24 | 43,35 | 170,84 | |
| 1,19 | 0,27 | 0,04 | 0,10 | 0,22 | 1,89 | 0,01 | 0,22 | 0,26 | 0,92 | 3,61 | |
| Eurozone | 440,00 | 100,00 | 20,25 | 50,62 | 80,00 | 500,00 | 6,07 | 80,00 | 96,00 | 340,00 | 1.352,70 |
| Andere Länder | 79,75 | 199,38 | 23,93 | 223,30 | |||||||
| Total | 440,00 | 100,00 | 100,00 | 250,00 | 80,00 | 500,00 | 30,00 | 80,00 | 96,00 | 340,00 | 1.576,00 |
IWF: Das Rettungspaket des Internationalen Währungsfond (IWF) hat einen Gesamtumfang von 250 Milliarden Euro. Daran wäre Deutschland im Fall eines Ausfalls von Griechenland, Italien, Portugal und Spanien mit 15 Milliarden Euro beteiligt.
ESM (Bareinzahlung): Insgesamt 80 Milliarden Euro in bar haben die beteiligten Staaten zum Euro-Rettungsschirm ESM beigesteuert. Deutschland trägt im Fall eines Ausfalls von Griechenland, Italien, Portugal und Spanien mit 22 Milliarden Euro fast ein Drittel.
ESM (Bürgschaften): Zu den Bareinzahlungen haben die Euro-Länder Garantien in Höhe von insgesamt 620 Milliarden Euro übernommen. Im Ernstfall müsste Deutschland die Kosten bis zu 168 Milliarden Euro mittragen.
IWF-Rettungsplan für Griechenland: Für die Rettung Griechenlands hat der IWF 30 Milliarden Euro bereit gestellt. Zwei Milliarden Euro davon kommen aus Berlin.
EU-Rettungsplan für Griechenland: Die Europäische Union hat für die Griechenland-Rettung ein Paket von 80 Milliarden Euro geschnürt. Die Bundesregierung ist mit 27 Milliarden Euro beteiligt.
EZB-Staatsanleihenkäufe: Die Europäische Zentralbank hat für rund 96 Milliarden Euro Staatsanleihen gefährdeter Euro-Länder erworben. Mit 32 Milliarden Euro trägt Deutschland davon ein Drittel.
Target-Verbindlichkeiten: Die Target-Verbindlichkeiten der GIIPS-Staaten (Griechenland, Irland, Italien, Portugal und Spanien) gegenüber der EZB machen aktuell laut FAZ vom 30. Januar 2012 rund 500 Milliarden Euro und laut FAZ vom 29. Februar 2012 rund 800 Milliarden Euro und laut FAZ vom 12. Mai 2012 rund 950 Milliarden Euro aus. Entsprechend hoch sind die Targetforderungen Deutschlands: Targetforderungen der Deutschen Bundesbank gegenüber der EZB nach dem Stand vom 30.01.2012: 466 Milliarden Euro und nach dem Stand vom 29.02.2012: knapp 500 Milliarden Euro und nach dem Stand vom 12.05.2012: knapp 644 Milliarden Euro. [60][61][62]
Gesamt: Insgesamt umfassen sämtliche Rettungspakete ein Volumen von 1849 Milliarden Euro. Im denkbar schlechtesten Fall entfielen auf die Bundesrepublik Deutschland also 732 Milliarden Euro.[63]
Ab Mitte 2012 soll ein dauerhafter Stabilitätsmechanismus in Kraft treten, über dessen Ausgestaltung der Europäische Rat auf einem Gipfeltreffen in Brüssel am 21. März 2011 entschied.[33] Ende Juni einigte sich der Finanzministerrat auf einen entsprechenden Vertrag.[64][65] Der dauerhafte Stabilitätsmechanismus soll gegenüber dem provisorischen ESM ausgeweitet werden, sodass er anfänglich insgesamt 700 Milliarden Euro umfasst (Artikel 8 Nr. 1 des Vertrages). Auch hier richtet sich der jeweilige Anteil nach der Höhe des Kapitalanteils der Mitgliedstaaten der Eurozone an der Europäischen Zentralbank, wobei allerdings Mitgliedstaaten, deren Bruttoinlandsprodukt unterhalb von 75 % des EU-Durchschnitts liegt, zu einem etwas geringeren Anteil beteiligt sind.[49] Für Deutschland ergibt sich eine Beteiligung von insgesamt rund 27,1464 %.[49]
Leitungsorgan des ESM ist der Gouverneursrat, der sich aus den Finanzministern der Euro-Gruppe oder anderen für Finanzen zuständigen Mitgliedern der nationalen Regierungen zusammensetzt. Mit den laufenden Geschäften des ESM ist das Direktorium befasst, in das ebenfalls jeder Mitgliedstaat einen Vertreter entsendet.
Gegenüber dem vorläufigen ESM wurde ein etwas abgeändertes Modell gewählt. Die EFSF wird durch einen neuen ESM-Fonds abgelöst, in den die Mitgliedstaaten der Eurozone einen bestimmten Beitrag unmittelbar einzahlen. Anders als die EFSF hat der ESM-Fonds damit eigenes Grundkapital. Dieses Grundkapital kann der Gouverneursrat des ESM gemäß Artikel 10.1 jederzeit ändern oder aber (einfacher) nach Artikel 8.2 für das bestehende Stammkapital „unter besonderen Umständen“ einen anderen (höheren) Ausgabekurs beschließen (wie bei einer Aktiengesellschaft müssen dann die Mitgliedstaaten für einen Euro des Grundkapitals u.U. ein Vielfaches einzahlen, und nur auf letzteres ist die Haftung eines Mitgliedstaates gemäß Artikel 8.5 begrenzt). Auch die Nachschusspflicht ist gemäß Artikel 8.4 „bedingungslos und unwiderruflich“ und hat „fristgerecht“ zu erfolgen. Da in den einzelnen Mitgliedstaaten gegebenenfalls noch die jeweiligen Parlamente zustimmen müssen, sieht Artikel 9 vor, dass der Gouverneursrat für die Zahlung „angemessene Fristen“ setzen kann. Die im vorläufigen ESM vorgesehenen Kredite aus dem EU-Haushalt entfallen dagegen. Darüber hinaus stellen die Mitgliedstaaten ebenso wie bei der EFSF wiederum Kreditgarantien für ESM-Anleihen zur Verfügung. Insgesamt setzt sich der dauerhafte ESM also zu Beginn aus folgenden drei Bestandteilen zusammen:
Die Kredite des ESM sollen Mitgliedstaaten in Notsituationen zur Verfügung gestellt werden, sofern der Gouverneursrat das einstimmig beschließt und es für das Land keine andere Möglichkeit zur Refinanzierung gibt. Entsprechend dem Modell des Internationalen Währungsfonds soll der Zinssatz jeweils um einen Prozentpunkt, ab dem dritten Jahr um zwei Prozentpunkte über den Refinanzierungskosten des ESM liegen.[49] Der ESM soll dabei gegenüber anderen Gläubigern einen Vorzugsstatus erhalten, der lediglich dem IWF untergeordnet ist.[49] Zudem kann der ESM auch gewöhnliche Staatsanleihen der Mitgliedstaaten ankaufen.[33]
Neben den Krediten des ESM sollen in Notsituationen zudem private Gläubiger an der Refinanzierung beteiligt werden können. Dafür findet eine Schuldentragfähigkeitsanalyse von Europäischer Kommission und IWF statt. Sofern diese zu dem Ergebnis kommt, dass die Schuldenlast des Landes nicht dauerhaft tragfähig ist, kommt es zu einem Re-Strukturierungsplan, bei dem ein Teil der Schulden nicht zurückgezahlt wird. Entsprechende Regelungen sollen ab Mitte 2012 in allen Staatsanleihen europäischer Staaten aufgenommen werden.[33][49] Faktisch entspricht dies einer Staatsinsolvenzordnung.
Die Bundesbank warnte in einer offiziellen Stellungnahme vom 19. September 2011: „[…] Mit den Beschlüssen der Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets und der EU-Organe vom 21. Juli 2011 wurden an entscheidenden Stellen erneut Änderungen an den Reformvorhaben vorgenommen. Es wurde beschlossen, den Instrumentenkasten der EFSF (und des zukünftigen ESM) deutlich auszuweiten. […] Mit diesen Beschlüssen erfolgt ein weiterer großer Schritt in Richtung gemeinschaftlicher Haftung und geringerer Disziplinierung durch die Kapitalmärkte, ohne dass im Gegenzug die Kontroll- und Einflussmöglichkeiten auf die nationalen Finanzpolitiken spürbar verstärkt werden.“[66]
Am 13. und 14. September 2011 fand in Wiesbaden die Konferenz der Rechnungshofpräsidenten des Bundes und der Länder statt. Die Teilnehmer sprachen sich dafür aus, eine wirksame, mit Prüfungsrechten ausgestattete öffentliche Finanzkontrolle des ESM einzurichten.[67]
Nach Ansicht des Sachverständigenrates wurde mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus noch nicht das Problem behoben, dass die Auslösung der Restrukturierung eine politische Entscheidung bleibt. Die Möglichkeit einer Insolvenzverschleppung besteht weiterhin, weshalb die Folgen von staatlichen Schuldenkrisen für die Gläubiger weiterhin nur schwer vorhersehbar sind.[68] Er fordert zudem als notwendiges ergänzendes Element eine dauerhafte Entkopplung von Banken- und Schuldenkrise.[69]
Der Innsbrucker Europarechtler Walter Obwexer kritisiert das Folgende: „Im Gegensatz zu anderen EU-Institutionen, wie der EU-Kommission, ist keine parlamentarische Kontrolle vorgesehen. Es gibt auch keinen parlamentarischen Einfluss auf sein Wirken. Der ESM wird mit wenigen Ausnahmen (z. B. EuGH-Zuständigkeit bei Schlichtungsverfahren) in kein vorhandenes System der Gewaltenteilung eingebunden. Seine Tätigkeit ist nicht öffentlich und nicht transparent.“ Das Direktorium würde somit das eingezahlte Grundkapital nach eigenem Ermessen veranlagen. Der ESM hätte zudem die Möglichkeit, Kredite aufzunehmen. Obwexer kritisiert, dass trotz dieser erlaubten Finanzgeschäfte keine Prüfung durch den EU-Rechnungshof vorgesehen ist. Die Rechnungsprüfung erfolge laut Vertrag durch externe Prüfer, die vom Gouverneursrat beauftragt würden.[70]
Die Einführung des Europäischen Stabilisierungsmechanismus wurde unter anderem vom ifo Institut für Wirtschaftsforschung kritisiert, dessen Präsident Hans-Werner Sinn davor warnte, dass der Rettungsschirm für Deutschland „ein unkalkulierbares Abenteuer“ und „eine sichere Wachstumsbremse“ darstelle. Er begründete dies unter anderem damit, dass Deutschland de facto die Gewährleistung für die Schulden der anderen Eurostaaten übernehme und dadurch die Refinanzierungskosten für den deutschen Staat steigen würden.[71] Er plädiert für die kontrollierte Beendigung des Milliardentransfers in hilfsbedürftige Länder und kritisiert die Bundesregierung und den Bundestag dafür, durch Versäumnisse zur Forderung nach eindeutigen Kreditbedingungen den Euro zu schwächen und das europäische Einigungswerk zu gefährden.[72]
Der Vorsitzende der Stiftung Ordnungspolitik und des Centrums für Europäische Politik, Lüder Gerken, kritisiert, dass der Stabilitätsmechanismus den Kern des Problems der südeuropäischen Länder nicht erfasse: Dieses liege nicht in der Staatsverschuldung allein, sondern in der Verschuldung der Gesamtvolkswirtschaft aufgrund des anhaltenden Leistungsbilanzdefizits. Diesem könne nur durch realwirtschaftliche Reformen begegnet werden. Solche Reformen seien zwar in den vereinbarten Mechanismen vorgesehen, indem die Gewährung der Finanzhilfen an „strenge Auflagen“ geknüpft werden soll; Gerken gibt aber zu bedenken, dass diese Auflagen in der Praxis nicht mit der notwendigen Strenge durchgesetzt werden können, da die übrigen Euro-Staaten einem insolvenzgefährdeten Mitgliedstaat Finanzhilfen kaum versagen könnten und daher ihre Verhandlungsposition geschwächt sei. Gerken sieht in dieser Verschleppung notwendiger staatsinterner Reformen die Gefahr einer dauerhaften Inanspruchnahme des Stabilitätspakts durch einige Länder und betrachtet die Maßnahmen als – nicht beabsichtigten, aber hingenommenen – Weg in die „Schuldenunion“.[73]
Insbesondere der FDP-Bundestagsabgeordnete und -Finanzpolitiker Frank Schäffler kritisierte den Rettungsschirm vehement. Unter anderem warf er dem Europäischen Rat vor, „kollektive Rechtsbrüche“ der Nichtbeistandsklausel zu begehen sowie eine „wirtschaftspolitische Zentralisierung und den grenzenlosen Primat der Politik über die Wirtschaft in der Europäischen Union“ und eine „monetäre Planwirtschaft“ anzustreben.[74] Ein FDP-Mitgliederentscheid wird von ihm und anderen FDP-Politikern wie Burkhard Hirsch vorbereitet.[75]
Ebenso kommt Kritik von einigen CSU-Politikern, die das Vorhaben der Regierung Merkel nicht mittragen wollen.
Der Ökonom Max Otte kritisierte die geplante europäische Regelung für einen Stabilisierungsmechanismus zur Euro-Absicherung und die Position von Bundeskanzlerin Angela Merkel: „Milliardäre und Oligarchen – das sind die Akteure, die wir ,retten'.“[76]
Auf dem Treffen der EU-Finanzminister und Notenbankchefs in Breslau am 17. September 2011 lehnte Bundesbankpräsident Jens Weidmann die Anleihenkäufe durch den europäischen Rettungsfonds EFSF ab. Die Variante, den Rettungsfonds mit einer Banklizenz auszustatten, um bei der EZB frisches Geld für Anleihenkäufe zu besorgen, negierte Weidmann mit der Begründung, die politische Unabhängigkeit der EZB dürfe nicht zur Finanzierung von Staatsschulden herangezogen werden, „egal ob über einen Umweg oder direkt“.[77] Jedoch braucht der ESM keine Banklizenz, da er sie durch den Vertrag zugebilligt bekommt.[78]
Nach Bekanntwerden des Vorziehens des ESM in das Jahr 2012 forderte der Bund der Steuerzahler am 5. Dezember 2011 den Deutschen Bundestag auf, der Schaffung eines ESM in jedem Fall die Zustimmung zu verweigern. Folgende Mechanismen des ESM wurden gerügt:
Der Bund der Steuerzahler fürchtete um die finanzpolitische Souveränität Deutschlands. Außerdem setze die vorzeitige Einführung die nationalen Parlamente zusätzlich unter Druck.[79]
Im überparteilichen Bündnis Bürgerwille haben sich Tausende Bürger, u. a. namhafte Personen aus Wissenschaft, Politik und Gesellschaft, zusammengeschlossen, um gegen die Euro-Rettungspolitik vorzugehen.[80]
Unterstützt vom Bund der Steuerzahler gründeten 10 Bundestagsabgeordnete im Mai 2012 eine "Allianz gegen den ESM". Der temporäre Rettungsschirm EFSF müsse wie geplant 2013 auslaufen. Die dauerhafte Nachfolgeeinrichtung ESM dürfe es nicht geben, forderten die Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU) und Sylvia Canel (FDP).[81]
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