| Übersicht Evangelische Kirchen A. B. u. H. B. in Österreich 1951–2008 [1] | |||||||||
| Jahr | Ges.-Bev. | Evangelische Kirchen A. B. u. H. B. | Anteil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1951 | 6.933.905 | 429.493 | 6,2 % | ||||||
| 1961 | 7.073.807 | 438.663 | 6,2 % | ||||||
| 1971 | 7.491.526 | 447.070 | 6,0 % | ||||||
| 1981 | 7.555.338 | 423.162 | 5,6 % | ||||||
| 1991 | 7.795.786 | 338.709 | 5,0 % | ||||||
| 2001 | 8.032.926 | 376.150 | 4,7 % | ||||||
| 2008 | 8.350.000 | 328.346[2] | 3,9 % | ||||||
| 2009 | 8.376.761[3] | 325.314[4] | 3,9 % | ||||||
| 2011 | 319.752[5] | 3,8 % | |||||||
Die Evangelische Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses in Österreich, meist abgekürzt als Evangelische Kirche A. u. H. B. in Österreich, ist der Zusammenschluss der jeweils eigenständigen Evangelischen Kirche A.B. in Österreich und der Evangelischen Kirche H.B. in Österreich.
Die Evangelische Kirche A. B. in Österreich ist nach dem Augsburger Bekenntnis (A. B.) benannt, sie ist die lutherische Kirche in Österreich. Die Evangelische Kirche H. B. in Österreich hat ihre Bezeichnung nach dem Helvetischen Bekenntnis (H. B.) und ist die reformierte Kirche des Landes.
A. u. H. B. steht somit für „A. B. und H. B.“ oder „Augsburger und Helvetisches Bekenntnis“ und damit für die Union der beiden großen evangelischen Kirchen Österreichs.
Die Anzahl der Mitglieder der beiden großen evangelischen Kirchen Österreichs nimmt seit Jahrzehnten kontinuierlich ab. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung Österreichs betrug im Jahr 2008 nur noch 3,9 %.[6]
Vom Jahr 1900 bis 1939 verdreifachte sich die Gesamtzahl der Protestanten in Österreich und erreichte rund 5,5 % der österreichischen Gesamtbevölkerung. Die evangelischen Kirchen Österreichs wurden von einem Evangelischen Oberkirchenrat (EOK) verwaltet, einer staatlichen Behörde, die dem Kultusministerium in Wien unterstellt war. Seit dem Ersten Weltkrieg war die A.-B.-Kirche in vier Superintendenzen gegliedert. Mehr als zwei Drittel der Mitglieder gehörten zur Superintendentur Wien; daneben gab es noch in Oberösterreich und im Burgenland eine nennenswerte Anzahl evangelischer Gemeinden. In den anderen Teilen Österreichs waren die Protestanten in einer Diaspora-Situation in katholischer Umgebung. Zum helvetischen Bekenntnis gehörten etwa 16.000 Mitglieder (Reformierte).
In Wien trafen sich viele Evangelische in der Evangelischen Allianz, und zwar Mitarbeiter(innen) von: schwedischer Israel-Mission, Stadtmission, Bibelgesellschaft, Volksmission, CVJM, aber auch einzelne Diakonissen, Religionslehrer und Pfarrer (wie Georg Traar oder Hans Rieger).[7]
Die Evangelische Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses wurde nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich am 13. März 1938 im Sommer 1939 in die Deutsche Evangelische Kirche eingegliedert.
Von 126 Pfarrern der evangelischen Kirchen Österreichs waren 73 bereits vor der Annektierung Mitglieder der NSDAP. Nach dem Anschluss wurden aber aktive Pfarrer seitens der NSDAP nicht als Mitglieder akzeptiert, ohne jedoch den Betreffenden den Grund der Ablehnung mitzuteilen.[8]
In den evangelischen Kreisen Österreichs gab es einen übersteigerten Deutschnationalismus, was auch eine Reaktion darauf war, dass im Vertrag von Saint Germain der Anschluss Deutschösterreichs an Deutschland untersagt worden war.[9]
In der Evangelischen Kirche A. u. H. B. sind die A.-B.- und die H.-B.-Kirche zur gemeinsamen Verwaltung zusammengeschlossen.[10] Ihre Mitglieder sind keine natürliche Personen, sondern ausschließlich die beiden Mitgliedskirchen.
Die Kirchenleitung und die Vertretung der Kirche nach außen hat der Oberkirchenrat A. u. H. B. mit Sitz in Wien inne. Ihm gehören an: der Bischof, der Landeskurator und die Oberkirchenräte A. B. (für die A.-B.-Kirche) sowie der Landessuperintendent und ein weltlicher Oberkirchenrat H.B. (für die H.-B.-Kirche). Den Vorsitz führt der Vorsitzende des Oberkirchenrats A. B. Zu den Aufgaben des Oberkirchenrats A. u. H. B. gehören Verordnungen zur Vollziehung der Kirchenverfassung und der kirchlichen Gesetze der beiden Mitgliedskirchen sowie die Regelung des Religionsunterrichts.
Der Generalsynode gehören die Mitglieder der Synode A. B., sieben aus ihrer Mitte gewählte Vertreter der Synode H. B. und jeweils ein Vertreter der Evangelischen Jugend Österreichs, der Frauenarbeit, der Diakonie Österreichs, der Weltmission und eines weiteren kirchlichen Arbeitszweigs an. Die Generalsynode hat eine Arbeitsperiode von sechs Jahren. Zu ihren zentralen Aufgaben gehören die kirchliche Gesetzgebung (etwa die gemeinsame Kirchenverfassung), das Kirchenbeitragswesen und die Anerkennung kirchlicher Einrichtungen und Vereine. Auch die Zulassung der gemeinsamen Gesangbücher der lutherischen und reformierten Kirche obliegt der Generalsynode.
Die Synodalausschüsse A. B. und H. B. in gemeinsamer Sitzung regeln die Ausbildung und Prüfung der Pfarrer, die kirchlichen Feiertage und den Kircheneintritt.
Der Evangelischer Pressedienst Österreich (epd Ö) ist eine Presseagentur, die der Evangelische Kirche A.u.H.B. zuarbeitet. Die Rechtsform ist die eines unabhängigen kirchlichen Vereins mit Sitz in Wien. Chefredakteur des epd Ö ist Thomas Dasek.[11]
Rechtliches Kundmachungsorgan ist das Amtsblatt für die Evangelische Kirche in Österreich.[12]
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