Als Exulanten bezeichnet die Geschichtswissenschaft die meist protestantischen Glaubensflüchtlinge des 16. bis 18. Jahrhunderts, die wegen ihres religiösen Bekenntnisses aus ihrer Heimat vertrieben wurden.
Das Wort ist abgeleitet vom Partizip Präsens exulans des Verbs exulare (ursprünglich: exsulare), das zum Substantiv exsul für Verbannter gebildet wurde. Dieses wiederum ist aus ex für aus ... heraus und solum für Boden oder Land entstanden. Exulanten sind also wörtlich die „außerhalb ihres Landes Lebenden“. Exilant ist dagegen eine neuere Wortschöpfung, die von Exil (aus lat. exsilium, ebenfalls von exul) abgeleitet ist.
Flucht und Vertreibung aus religiösen Gründen hatte es im Abendland immer wieder gegeben, seit das Christentum im 4. Jahrhundert Staatsreligion im Römischen Reich geworden war. Insbesondere im hohen und späten Mittelalter sahen sich ganze Bevölkerungsgruppen wie Katharer und Waldenser in Südfrankreich oder die Hussiten in Böhmen als Ketzer verfolgt. Gegen die Katharer wurde sogar der Kreuzzug gepredigt, der mit ihrer nahezu völligen Vernichtung endete.
Die Reformation im 16. Jahrhundert schuf in Europa erstmals seit der Spätantike wieder die Situation, dass sich auch Fürsten in großer Zahl zu einer vom Katholizismus abweichenden Glaubensrichtung bekannten. Bestand für Andersgläubige zuvor meist nur die Wahl zwischen Anpassung oder Vernichtung, konnten sie nun mit mehr oder weniger wohlwollender Aufnahme in anderen Territorien rechnen.
In Deutschland erhielt diese Möglichkeit im Augsburger Religionsfrieden von 1555 sogar eine rechtliche Grundlage. Zwar legte das ius reformandi nach dem Grundsatz cuius regio, eius religio fest, dass den Landesherren das Recht zustand, die Konfession ihrer Untertanen zu bestimmen. Die Fürsten gestanden jedoch den katholischen und lutherischen Untertanen, die nicht zu ihrer Konfession übertreten wollten, gegen Zahlung einer Abzugssteuer das ius emigrandi zu, das freie Abzugsrecht.
Das ius emigrandi war nur ein schwaches Ventil angesichts des Drucks, der aufgrund des ius reformandi auf das Gewissen der Untertanen ausgeübt werden konnte. Immerhin hatten nun wenigstens Katholiken und Lutheraner ein verbrieftes Recht, in Länder ihres Glaubens auswandern zu dürfen. Sie mussten in diesem Fall nicht länger fürchten, wegen Verletzung ihrer Untertanenpflichten belangt zu werden. Reformierte und Freikirchler wie die Mennoniten waren von dieser Regelung dagegen zunächst ausgenommen. Sie wurden weiterhin sowohl von katholischen als auch von andersgläubigen protestantischen Fürsten verfolgt und vertrieben. Die Verfolgung der Mennoniten "mit Feuer und Schwert" war sogar durch mehrere Reichstagsbeschlüsse ausdrücklich vorgeschrieben.
Wie manche Verfolgte ihre Lage selbst sahen, beschreibt ein Gedicht aus jener Zeit.
„Ich bin ein armer Exulant, also muss ich mich schreiben. Man tut mich aus dem Vaterland um Gottes Wort vertreiben. Doch weiß ich wohl, Herr Jesu mein, es ist dir auch so gangen, jetzt soll ich dein Nachfolger sein, mach's Herr nach dein'm Verlangen! “
– Joseph Schaitberger (1658-1733)
Erst im Westfälischen Frieden erlangten auch die Reformierten die reichsrechtliche Gleichstellung mit Katholiken und Lutheranern. Außer dem Recht auf ungehinderte Auswanderung hatten die Angehörigen der nunmehr drei offiziell anerkannten Konfessionen seit 1648 das Recht, auf dem Gebiet eines andersgläubigen Landesherren ihren Glauben privat auszuüben. Den Täufern bzw. Mennoniten blieb diese Gleichstellung noch verwehrt.
Im Europa des 16. und 17. Jahrhunderts genossen nur die Bewohner Siebenbürgens und Polens völlige religiöse Toleranz. Alle anderen Staaten, insbesondere die katholischen Länder Spanien und Frankreich gingen rigoros gegen Andersgläubige vor. In England wurden dagegen die bürgerlichen Rechte der Katholiken eingeschränkt, ebenso in den ansonsten weitgehend toleranten Niederlanden.
All dies führte seit dem Anfang des 16. Jahrhundert zu einem wachsenden Strom von Exulanten in ganz Europa und dem Mittelmeerraum. Nach der Vertreibung der Juden aus Spanien 1492 suchten spanische Juden in verschiedenen Staaten Europas sowie im Osmanischen Reich Zuflucht. Französische Hugenotten flohen nach dem Widerruf des Edikts von Nantes nach England, in die Schweiz, die Niederlande und nach Deutschland. Besonders Preußen profitierte von dem Edikt von Potsdam des Kurfürsten Friedrich Wilhelms von Brandenburg, das eine starke Einwanderungswelle französischer Flüchtlinge zur Folge hatte.
Auch aus den Ländern der Habsburger mussten immer wieder Protestanten in großer Zahl fliehen: die Böhmischen Brüder und andere protestantische Böhmen wanderten größtenteils ins benachbarte Sachsen oder in die Mark Brandenburg aus. Die Salzburger Exulanten zogen im 18. Jahrhundert größtenteils nach West- und Ostpreußen. Ein anderer Teil wurde unter der Regentschaft von Maria Theresia und ihren Nachfolgern nach Siebenbürgen deportiert (siehe Landler bzw. Transmigration). Während einige der Vertriebenen versuchten, sich möglichst nahe der früheren Heimat anzusiedeln, wanderten viele auch nach Übersee aus. Einige Herrnhuter Brüdergemeinen gründeten beispielsweise Siedlungen und Missionsstationen zwischen Grönland und Südamerika. Pfälzische Mennoniten und Amische gingen nach Pennsylvania, wo ihre Nachfahren bis heute leben. Mennoniten aus dem Weichseldelta und pietistische Gruppen wiederum folgten der Einladung der Zarin Katharina der Großen und siedelten in den von Russland neu eroberten Gebieten am Unterlauf der Wolga.
Insbesondere nach den Verheerungen des Dreißigjährigen Krieges erkannten immer mehr Landesherren die wirtschaftlichen Chancen, die sich durch die Aufnahme von Exulanten ergaben. Ein Ausdruck dieser eher an Nützlichkeitserwägungen als an prinzipieller Toleranz orientierten Haltung ist der bekannte Ausspruch Friedrichs II. von Preußen:
Bereits im 17. Jahrhundert wurde im Vergleich der Niederlande mit Spanien erkannt, dass Zusammenhänge bestanden zwischen Toleranz und dem Wohlstand eines Landes einerseits sowie Intoleranz und wirtschaftlichem Niedergang andererseits.
Dafür gab es einen einfachen Grund: Wer seine Heimat aus religiösen Gründen verließ, musste sich dies auch wirtschaftlich leisten können. Es flohen also meist diejenigen, die ihren Besitz zu Geld machen konnten oder die ihr Kapital in Form von Wissen oder handwerklichen Fertigkeiten mit sich tragen konnten. So kam es, dass in vielen Fällen die Exulanten bald die Wirtschaft ihrer Aufnahmegebiete prägten und erheblich zu deren Wohlstand beitrugen. Ein Beispiel dafür ist der Musikwinkel im Vogtland, der von böhmischen Musikinstrumentenmachern besiedelt wurde.
Speziell in Deutschland entstand - meist auf landesherrliche Initiative - eine Reihe von Exulantenstädten, in denen Flüchtlinge einer oder mehrerer Konfessionen aufgenommen wurden. Ein besonders markantes Beispiel dafür ist die Gründung der Stadt Neuwied am Rhein, in der eine weitgehende Religionsfreiheit für alle Bekenntnisse herrschte.
Die reformierte Grafschaft Wied war im Dreißigjährigen Krieg weitgehend verarmt. Von der Teilhabe am Rheinhandel versprach sich Graf Friedrich III. zu Wied wirtschaftliche Impulse. Daher ließ er 1653 an der schmalen Rheingrenze seiner Grafschaft die neue Residenz Neuwied gründen. Um mehr Bewohner in die nur langsam wachsende Siedlung zu locken, verlieh er ihr 1662 ein Stadtrechtsprivileg, das den Einwohnern zahlreiche Freiheiten garantierte - vor allem das Recht auf weitgehende Religionsfreiheit und die zivilrechtliche Gleichstellung unabhängig von ihrer Konfessionsangehörigkeit. In der übrigen Grafschaft war dagegen weiterhin nur das reformierte Bekenntnis zugelassen.
Auch die Nachfolger Friedrichs III. behielten seine Politik der religiösen Toleranz in Neuwied bei. Zuzugswillige Gruppen erhielten im Rahmen der wiedischen Peuplierungspolitik Konzessionen zur Ansiedlung in Neuwied. Damit waren sie nicht länger auf die wohlwollende Duldung des regierenden Fürstenhauses angewiesen, sondern konnten ihre verbrieften religiösen und bürgerlichen Rechte in Untertanenprozessen vor dem Reichskammergericht oder dem Reichshofrat einklagen. Dies war vor allem für Angehörige von reichsrechtlich nicht anerkannten Religionsgemeinschaften ein wichtiges Zugeständnis. Unter Friedrichs Enkel, Fürst Johann Friedrich Alexander zu Wied-Neuwied lebten im 18. Jahrhundert Angehörige von sieben verschiedenen Religionsgemeinschaften in Neuwied: Calvinisten, denen auch das Grafenhaus angehörte, Lutheraner, Katholiken, Mennoniten, Herrnhuter, Inspirierte und Juden.
Auch nach Neuwied brachten die Exulanten vielfach neue Gewerbezweige und Fertigkeiten mit, die der Stadt eine wirtschaftliche Blüte bescherten. So waren die Möbel aus der Manufaktur der Herrnhuter Abraham und David Roentgen oder die kunstvollen Uhren von Peter Kinzing an den Fürstenhöfen ganz Europas gefragt.
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