Die deutsche Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vom 18. August 1998 ist im Bereich des Verkehrsrechtes ein noch relativ neues Verordnungswerk. Sie ersetzt den bisherigen Teil A (Zulassung von Personen zum Straßenverkehr) der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO, frühere §§ 1 bis 15), der mit Inkrafttreten der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgehoben worden ist.
Notwendig wurde dies im Rahmen der Harmonisierung des Verkehrsrechtes in der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere mit der Vereinheitlichung des Fahrerlaubnisrechtes und der Übernahme der internationalen Fahrerlaubnisklassen. Die Zusammenfassung aller Fahrerlaubnisvorschriften in einer eigenen Verordnung unterstreicht zudem die Bedeutung der Bestimmungen, erhöht den Grad der Verbindlichkeit und erleichtert die Übersicht. Zusätzlich aufgenommen wurden neue Bestimmungen über das zentrale Fahrerlaubnisregister, die Medizinisch-Psychologische Untersuchung und die Fahrerlaubnisprüfung.
Die frühere Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr ist seit dem 30. Juli 2008 (vgl. BGBl. I S. 1338) in der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgegangen.
Die FeV wurde zunächst als nationale Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 91/439/EWG vom 29. Juli 1991 erlassen. Die aktuelle Fassung ist die am 20. Dezember 2006 erlassene Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein[1]
Inhaltlich gliedert sich die FeV in folgende Abschnitte:
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