Die Forschungsstelle Abmahnwelle e.V. ist eine Selbsthilfeeinrichtung für Betroffene von Massenabmahnungen mit Sitz in Gelsenkirchen, ursprünglich Geislingen an der Steige.
Das Webprojekt sieht seine Aufgabe im Bereich der Forschung, Dokumentation und Information zum Abmahnwesen. Die Satzung des Vereines beinhaltet:
Zu diesem Zweck sammelt die Forschungsstelle Abmahnwelle aktuelle Abmahnungen; sie will so für die Bedeutung der Abmahnung sensibilieren, damit Abgemahnte eine berechtigte von einer unseriösen Abmahnung unterscheiden können. Aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) dürften keine rechtsverbindliche Auskunft erteilt werden, weshalb die Website des Projekts in erster Linie als zentrale Anlaufstelle, Informationssammlung und "Selbsthilfeforum" aufgebaut ist. Im "Selbsthilfeforum" erfolgten in der Vergangenheit jedoch unzulässige Rechtsberatungen, die durch das LG Ulm/OLG Stuttgart (2 Fälle) bzw. das LG Essen/OLG Hamm unterbunden wurden (alle Entscheidungen sind rechtskräftig). Eine weiteres Urteil wegen Nichtbeachtung des Datenschutzes erging 2006 durch das AG München gegen diesen Verein.
Daneben führt die Forschungsstelle gelegentlich auch Feldexperimente durch; beispielsweise beschäftigte sich eine Untersuchung vom März 2004 mit unzulässig genutzten Stadtplänen; festgestellt wurde dabei, dass das Rechtsmittel der Abmahnung in den meisten Fällen unnötig sei: Die Betroffenen reagierten auch ohne "Abmahnkeule" umgehend und entfernten die strittigen Inhalte von ihren meist privaten Homepages. Aufgrund dieser Erfahrungen fordert die Forschungsstelle eine Gesetzesänderung nach dem Motto "Erst warnen, dann mahnen". Dieser Ansicht folgten die Gerichte jedoch nicht. So sprach das LG Berlin (Az.: 16 O 380/05) dem Rechteinhaber mit Urteil vom 21. Februar 2005 € 555,60 an Abmahnkosten und € 6.920,- an Schadensersatz zu.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Forschungsstelle_Abmahnwelle_e._V. aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und ist unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike verfügbar. Zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |