Das Frankfurter Bad bezeichnet den Teil einer Wohnungseinteilung aus den Anfängen des 20. Jahrhunderts, in der Badewanne bzw. Dusche in einer Nische der Küche oder manchmal des Schlafraums angesiedelt ist.
Diese Nische ist durch Vorhang oder Schiebetür vom anderen Zimmer abgetrennt. Die Badewanne war fest installiert und manchmal war auch noch ein Badeofen untergebracht. Ausgangspunkt für die architektonische Besonderheit war die Tatsache, dass der Bade- und Waschvorgang noch hauptsächlich im Zuber in der Küche stattfand, sowie Bauvorschriften für Mietshäuser aus den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts. Auch sollte das Zimmer oder die Nische beheizbar sein und über einen Wasseranschluss verfügen, was hauptsächlich in der Küche gegeben war.[1].
Das innovative an dieser Lösung bestand im Hinblick auf die zu dieser Zeit übliche Wohnsituation darin, dass ein in der Wohnung fest installierter Sanitärbereich (getrennt zugängliches und belüftetes Bad nebst WC) vorhanden war. Üblich – gerade im städtischen Bereich – waren unbeheizte Toiletten im Treppenhaus oder gar im Hof oder im Garten. Das nun in der Wohnung vorhandene „Wasserclosett“ stellte für das Großbürgertum einen echten Fortschritt und auch standesgemäßen Luxus dar und war Teil eines innovativen Wohnkonzepts mit einem Wohnungsgrundriss, in dem alle Räume von einem Zentralflur gesondert zugänglich waren. Auch heutzutage weisen noch viele Altbauten in Frankfurt am Main und Umgebung diese Ausstattung auf.
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