Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr für Jugendliche im Alter von 16 bis 27 Jahren. Das Freiwillige Ökologische Jahr dauert in der Regel zwölf Monate, um es erfolgreich abzuschließen jedoch mindestens sechs. Es beginnt in der Regel am 1. August und endet am 31. Juli des Folgejahres. Das Freiwillige Ökologische Jahr kann bei der Stiftung für Hochschulzulassung, ehemals ZVS, als Wartesemester angerechnet werden. Es wird von den Ländern und einzelnen Trägern finanziell unterstützt und durchgeführt. Die Teilnehmer organisieren sich darüber hinaus auch selbstständig in Landes- und Bundesgremien. Das Freiwillige Ökologische Jahr kann auch im Ausland abgeleistet werden, was allerdings selten vorkommt, da es nur wenige Stellen gibt.
FÖJ-Träger sind meist gemeinnützige Jugendorganisationen wie solche von Kirchen oder Umweltschutzverbänden. Diese Träger übernehmen durch ihre staatliche Anerkennung die Auswahl der Einsatzstellen und Betreuung der Teilnehmer des Freiwilligen Ökologischen Jahres sowie die Verwaltung der staatlichen Fördergelder.
Listen der Einsatzstellen (EST) gibt es bei den Trägern im jeweiligen Bundesland. Als EST kommen gemeinnützige Einrichtungen in Frage, die in ihrer Arbeit ökologische Aspekte beachten und ihre vielseitigen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten in Bereichen vom praktischen Naturschutz über Umweltbildung bis hin zur Umweltforschung haben. Jede Einsatzstelle wird von einem Träger betreut, bei dem auch der FÖJ-Teilnehmer seine Seminare besucht.
Mögliche Erfahrungs- und Arbeitsbereiche für FÖJler sind in vielfältigen Bereichen möglich. Beispielsweise in den folgenden:
Die Träger der einzelnen Einsatzstellen organisieren insgesamt 25 Seminartage, aufgeteilt in 5 Wochen. In den einzelnen Wochen werden von den FÖJ-Teilnehmern oder den Trägern festgesetzte Themen wie Ökosysteme, Nachhaltigkeit oder Globalisierung behandelt. Die Ausgestaltung dieser Tage erfolgt meist durch Referenten oder Selbstorganisation. Auch können die Teilnehmer bei einigen Trägern zusätzliche Qualifizierungsbausteine wie beispielsweise die Bausteine Pädagogik oder Grüne Berufe erwerben.
Die Kostenträger des Unterhalts für FÖJ-Teilnehmer sind zu einem Teil die Einsatzstellen bzw. deren Träger, zum anderen Teil die Bundesländer. Der Unterhalt von Teilnehmern des Freiwilligen Ökologischen Jahres, die oft noch Minderjährige sind, besteht im Prinzip aus einem monatlichen Taschengeld von ca. 180 € bis 370 € sowie Verpflegung und Unterkunft. Letztere werden gestellt, häufig aber auch ganz oder anteilig ausbezahlt. Zusätzlich können staatliche Zuwendungen bezogen werden wie Kindergeld, Wohngeld und Hartz IV. Die Höhe des Unterhalts ist vom jeweiligen Bundesland abhängig, wobei es gravierende Unterschiede innerhalb Deutschlands gibt. Der Bezug von Unterhalt für volljährige FÖJ-Teilnehmer durch Eltern bzw. Sorgeberechtigte ist für die Zeit des FÖJ nicht vorgesehen, insbesondere, wenn das FÖJ nur der Überbrückung einer Wartezeit dient, er wird durch die oben genannten Kostenträger geleistet. Für minderjährige FÖJ-Teilnehmer kann ein Restbedarf an Unterhalt bestehen, der in der Regel durch Eltern bzw. Sorgebrechtigte geleistet werden muss.[1][2]
Die sozialrechtlichen Grundlagen für das Freiwillige Ökologische Jahr sind seit dem 1. Juni 2008 im Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten geregelt. Bis dahin galt das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres. Für zu diesem Zeitpunkt bestehende Dienstverhältnisse kann vereinbart werden, dass das neue Recht angewendet wird, ansonsten ist für sie das bis zum 1. Juni 2008 geltende Recht maßgebend.
Von 2002 bis zur Aussetzung des Zivildienstes im Jahr 2011 war es auch für anerkannte Kriegsdienstverweigerer (KDV) möglich, das Freiwillige Ökologische Jahr zu leisten. Im § 14 c des Zivildienstgesetzes war u. a. geregelt, dass jeder anerkannte Verweigerer, der sich zwölf Monate lang als FÖJler engagiert und dies dem Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) nachweisen konnte (durch die FÖJ-Trägerorganisation), nicht mehr zum Zivildienst herangezogen wurde. Das BAZ beteiligte sich nur im Falle zusätzlich eingerichteter „14 c-Plätze“ an deren Kosten. KDV mussten also schon bei der Bewerbung angeben, dass sie das FÖJ als Ersatz für den Zivildienst leisten wollen. Das „Zivi-FÖJ“ wurde nicht von allen FÖJ-Trägern angeboten. Grundsätzlich leisteten Kriegsdienstverweigerer das Freiwillige Ökologische Jahr zu FÖJ-Bedingungen, d.h. die Rahmenbedingungen und Besonderheiten des Zivildienstes galten hier nicht.
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