Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein sozialer Freiwilligendienst in Deutschland und Österreich für Jugendliche und junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben. Im Bereich der Evangelischen Kirche wird es auch als Diakonisches Jahr bezeichnet. Gesetzlich geregelt sind die Rahmenbedingungen für das FSJ im Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres.
Die Wurzeln des Freiwilligen Sozialen Jahres sind bei der Evangelischen und Katholischen Kirche zu finden. Hermann Dietzfelbinger, Leiter der Diakonissenanstalt Neuendettelsau und späterer Landesbischof von Bayern, rief 1954 im hundertsten Jahr des Diakoniewerkes zum freiwilligen Diakonischen Jahr auf. Dieser Aufruf richtete sich an junge Frauen, die freiwillig einen Dienst an den Kranken und Pflegebedürftigen leisten würden, ohne Diakonissen zu werden: "Ihr jungen, gesunden Menschen von 18 Jahren ab, gebt ein Jahr Eures Lebens zum Dienst für sie!... man lebt nicht bloß vom Verdienen. Ihr werdet Euer Auskommen haben und ein Taschengeld, von dem man gut leben kann. Auch warten Menschen auf Euch, die Euch in eine Gemeinschaft des Lebens aus dem Wort, des Dankes und Lobes aufnehmen möchten."[1]
Gertrud Rückert initiierte 1962, ebenfalls in Bayern, den „Philadelphischen Dienst“. Damit wollte sie Abiturientinnen vor dem Studium mit einem Freiwilligen Sozialen Jahr die Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Orientierung bieten. Damals ein völlig neues Konzept und ein Vorläufermodell des später bundesweit gesetzlich verankerten „Freiwilligen Sozialen Jahres“. Für ihr soziales Engagement wurde Rückert 2003 mit dem Bayerischen Verdienstorden ausgezeichnet.[2]
Beide große Kirchen brachten dann in Zusammenarbeit mit Bundesfamilienminister Bruno Heck die Gesetzesinitiative für das Freiwillige Soziale Jahr auf den Weg und sie wurde 1964 vom Bundestag verabschiedet.
Für das Freiwillige Soziale Jahr gibt es viele, meist überregionale Träger. Diese arbeiten mit vielfältigen Einsatzstellen zusammen. Die Einsatzstelle ist die konkrete Stelle, bei der der FSJ-Teilnehmer („FSJler“) dann seinen Freiwilligendienst ableistet. Beispiele siehe unter Bereiche und Einrichtungen. Unter dem Dach des Trägers werden viele Einsatzstellen koordiniert und er ist neben der Einsatzstelle auch in pädagogischer, organisatorischer und insbesondere rechtlicher Hinsicht eingebunden.
Die Vereinbarung im Freiwilligen Sozialen Jahr umfasst somit die Partner Träger und Einsatzstelle.
Die Arbeitszeit während des Dienstes richtet sich nach den Gegebenheiten der Einsatzstelle, ist allerdings durch die in öffentlichen Tarifen vereinbarten Wochenstundenregelungen begrenzt. In der Regel sind es etwa 39 Wochenstunden.
Die finanzielle Vergütung („Taschengeld“, Verpflegung, Unterkunft, Fahrtkostenerstattung) variiert stark von Träger zu Träger und selten auch zwischen den Einsatzstellen beim selben Träger. Unterkunft und Verpflegung werden, wenn nicht gestellt, dann finanziell vergütet (Einsatzstellen wie Kindergärten müssen keine Unterkunft oder Ersatzleistung bieten). Darüber hinaus wird für die Dauer des Freiwilligendienstes für unter 25-Jährige Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2d BKGG). Ebenfalls besteht der Anspruch auf Halbwaisenrente entsprechend fort.
Das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres sieht eine pädagogische Begleitung der FSJler vor, welche durch den Träger geleistet wird. Neben der individuellen Betreuung der Teilnehmer gehört hierzu insbesondere die Seminararbeit. Es werden ein Einführungs-, ein Zwischen- und ein Abschlussseminar durchgeführt, deren Mindestdauer je fünf Tage beträgt. Die Gesamtdauer der Seminare beträgt bezogen auf ein zwölfmonatiges FSJ mindestens 25 Tage. Die Seminarzeit gilt als Dienstzeit und die Teilnahme an den Seminaren ist Pflicht. Die FSJler wirken an der inhaltlichen Gestaltung und der Durchführung der Seminare mit.
Je nach Einsatzgebiet und Träger erhält man eine gegebenenfalls notwendige Ausbildung oder Fortbildung. Im Sportbereich ist dies üblicherweise eine volle Übungsleiterausbildung und für einen Einsatz im Rettungsdienst die Ausbildung zum Rettungshelfer oder Rettungssanitäter. Diese Ausbildungen werden, je nach Träger, Einsatzstelle und Länge des FSJes anteilig oder meist voll bezahlt.
Mögliche Einsatzbereiche sind vielfältig und alle sozial-karitativ oder gemeinnützig. Mit der Novellierung des FSJ-Gesetzes im Jahr 2002 wurden neue Einsatzbereiche geschaffen. Nunmehr ist es möglich, ein FSJ auch in den Bereichen Kultur, Sport und der Denkmalpflege zu absolvieren.
Konkret kann das Soziale Jahr beispielsweise in folgenden Einrichtungen abgeleistet werden. Dabei ist man nicht an nur eine dieser Möglichkeiten gebunden, sondern kann je nach Einsatzstelle auch mehrere miteinander verbinden.
und viele mehr.
Das Freiwillige Soziale Jahr dauert mindestens 6 und höchstens 18 Monate. Der Dienst kann ausnahmsweise bis zu einer Dauer von 24 Monaten geleistet werden, wenn dies im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzepts begründet ist. Ist ein freiwilliges soziales Jahr zunächst auf weniger als 18 Monate abgeschlossen, kann (bei einem Einsatz im Inland) eine Verlängerung auf 15 Monate im Einverständnis mit dem Träger des freiwilligen sozialen Jahres erfolgen. Das Freiwillige Soziale Jahr kann auch im Ausland abgeleistet werden. Allerdings gibt es seit der Aussetzung der Wehrpflicht für das FSJ im Ausland keine Förderung mehr vom Bund. Bis dahin war es möglich, das FSJ Ausland als Wehrersatzdienst zu leisten.[10] Stattdessen hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen neuen Internationalen Jugendfreiwilligendienst ins Leben gerufen.[11]
Wer ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert, erhält Versicherungsschutz für den Krankheits- und Pflegefall, ebenso wie Kindergeld und Kinderfreibeträge (sofern das Gesamteinkommen die geltenden Beträge nicht übersteigt). Der Träger (oder die Einsatzstelle) übernimmt zudem die vollständigen Kosten für die Sozialversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil). Die Zeit des freiwilligen sozialen Jahres wird für die Altersvorsorge angerechnet. Die Freiwilligen sind rechtlich ähnlich gestellt wie Auszubildende.
Seit dem 1. Juni 2008 finden sich die Regelungen gemeinsam mit denen des Freiwilligen Ökologischen Jahres im Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). Soweit nicht einvernehmlich die Anwendung des neuen Rechts für bestehende Dienstverhältnisse vereinbart wird, gilt für diese das alte Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres weiter.
Laut § 14c Zivildienstgesetzes der Bundesrepublik Deutschland war das Freiwillige Soziale Jahr auch als Wehrersatzdienst anerkannt. Diese Vorschrift hat jedoch wegen der Aussetzung des Zivildienstes außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfall keine praktische Relevanz mehr.
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) in Österreich ist dem in Deutschland in vielen Bereichen sehr ähnlich. Es wird seit 1968 vom „Verein zur Förderung freiwilliger sozialer Dienste“ angeboten. Der Verein hat seinen Sitz in Wien und sein Sekretariat in Linz. Regionalstellen befinden sich jeweils in Graz und Wien, in Innsbruck existiert eine Informationsstelle.
Während eines FSJ-Einsatzes arbeiten Jugendliche zehn beziehungsweise elf Monate lang in einer sozialen Einrichtung in Österreich mit. Die Einsatzbereiche liegen hierbei in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen, alten Menschen, Kindern oder Jugendlichen beziehungsweise in einem anderen Bereich, wie zum Beispiel Arbeit mit obdachlosen Menschen.
Die wöchentliche Arbeitszeit der Jugendlichen beträgt 37,5 Stunden. Für ihren Einsatz erhalten die FSJ-Teilnehmer ein monatliches Taschengeld von 180,00 Euro netto, anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sowie einen monatlichen Fahrtkostenzuschuss von 7,30 Euro. Zusätzlich besteht die Möglichkeit auf Bezug einer Sonderförderung im Ausmaß von monatlich 150 Euro für all jene, die die dafür notwendigen Kriterien erfüllen. Unterkunft und Verpflegung wird den Jugendlichen kostenfrei von der Einsatzstelle zur Verfügung gestellt und auch ein gesetzlicher Versicherungsschutz (Unfall-, Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung) und Urlaub, sowie pädagogische Betreuung und Begleitung während des gesamten Einsatzes, sind gewährleistet. Auch kostenlose, begleitende Seminare zur Reflexion des Einsatzes und zur Weiterbildung zählen zu den Leistungen, die das FSJ seinen Teilnehmern bietet.
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