Freiwirtschaft ist ein anarchistisches[1] Wirtschaftsmodell aus dem 20. Jahrhundert, das auf der Kritik der Geldverfassung und der Kritik der Grundrente durch Silvio Gesell beruht. Freiwirtschaft hat sich zum Ziel gesetzt, eine stabile und freiheitliche Marktwirtschaft ohne Monopolrenten durch den Besitz von Geld bzw. Eigentum an Boden oder Handelsrechten zu erreichen, in der zudem Vollbeschäftigung herrscht.
Bodenrente und Geldzins bewirken nach freiwirtschaftlicher Auffassung einen ungerechten und sich ständig verstärkenden Umverteilungsprozess von Vermögen von den Ärmeren zu den Reicheren. Verwirklicht werden soll soziale Gerechtigkeit nicht durch Verbote, sondern einerseits durch die Überführung des Bodens in Gemeinschaftseigentum mit zugleich privater Nutzung gegen Entrichtung ständiger Nutzungsabgaben an die Gemeinschaft, bezeichnet als „Freiland“ sowie Benutzung sogenanntem „Freigelds“.
Silvio Gesell entwickelte seine Theorie zu Beginn des 20. Jahrhunderts und veröffentlichte seine wichtigsten Thesen erstmals im Jahre 1916 in dem Buch „Die natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld“. Die Grundgedanken von Freiland, Zinsfreiheit und Genossenschaftswirtschaft hatte der österreichische Ökonom Theodor Hertzka bereits 1890 in seinem Roman Freiland – ein soziales Zukunftsbild[2] veröffentlicht. Die Ideen des Buches fanden viele Anhänger in Deutschland und Österreich[3] und führten zu Siedlungsprojekten, Vereinen und politischen Strömungen in verschiedenen Ländern.[4][5][6] Die Freiwirtschaftslehre distanziert sich dabei sowohl vom Kapitalismus als auch vom Sozialismus, aber nicht von der Marktwirtschaft. Sie setzt eine Grundstruktur mit sowohl privatem (Produktionsmittel) als auch gemeinschaftlichem Eigentum (Boden) voraus.
Im Jahre 1949 fand in der Schweiz eine Volksinitiative „zur Sicherstellung der Kaufkraft und Vollbeschäftigung (Freigeldinitiative)“ statt. Diese Initiative wurde durch die Volksabstimmung vom 15. April 1951 jedoch mit 87,6 % Nein-Stimmen abgelehnt, und erhielt weniger Ja-Stimmen als Unterschriften zum Einreichen der Volksinitiative gesammelt wurden.[7] Angenommen wurde in der Volksabstimmung hingegen der Gegenentwurf der Bundesversammlung, mit 69,0 % und in 22 (19 6/2) Ständen.[8] Thema der Abstimmung war allerdings nicht die Einführung einer Umlaufsicherung selbst, sondern die teilweise Aufgabe der Golddeckung, um die Währungsstabilität sicherzustellen. Mit dem Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems wurde diese Golddeckung später aufgehoben.
Hauptziel der Freiwirtschaft ist eine stabile, sozial gerechte Marktwirtschaft. In einem freiwirtschaftlich organisierten Wirtschaftssystem sollen Produktion und Konsum über den Markt vermittelt werden (Marktwirtschaft). Private oder Öffentliche Unternehmen tragen das geschäftliche Risiko und erwirtschaften mit dem Kapitaleinsatz eine gewinnabhängige Rendite. Das Geldvermögen ist mit einem Negativzins belegt, wodurch es als „umlaufgesichert“ gilt. Damit soll die Umlaufgeschwindigkeit des Freigelds erhöht werden, wodurch genügend Mittel für Investitionen bereitstünden. Mit dem Freigeld würde sogar ein Absinken des allgemeinen Marktzinsniveaus auf 0 % (oder gar darunter) erlaubt. Gleichzeitig sollen mittels der Freilandreform die gegenleistungslosen Einkommen, die durch Landbesitz entstehen und sich systemisch nicht eliminieren lassen, an die Allgemeinheit abgeführt und vergesellschaftet werden.
Die Reformforderungen der vor allem in den 1920er Jahren im deutschsprachigen Raum großgewordenen Freiwirtschaftsbewegung werden oft mit „F.F.F.“ zusammengefasst: Freigeld, Freiland, Freihandel.
Hauptforderungen der Geldpolitik sind:
Silvio Gesell forderte die Abschaffung der bis dahin weltweit verbreiteten Golddeckung, weil nur eine begrenzte Menge Gold für den Geldkreislauf zur Verfügung steht, während eine Wirtschaft beinahe unbegrenzt wachsen kann. Goldmangel könnte deflationäre Zustände verursachen, Goldüberschuss könnte destabilisierende Inflation zur Folge haben.
In der freiwirtschaftlichen Theorie ist das grundsätzliche Problem des Geldes das der fehlenden Lagerkosten. Zwei Ansätze gibt es, um dies zu verdeutlichen: Der Gesellsche Ansatz basiert auf der Analyse von Pierre-Joseph Proudhon, welche besagt, dass der Geldbesitzer gegenüber dem Besitzer bzw. Anbieter von Waren, Produkten, Dienstleistungen sowie Arbeitskraft einen entscheidenden Vorteil besitzen würde: Durch das Lagern von Waren, Produkten und Dienstleistungen entstünden laufende Kosten, bei Geld aber nicht. Dadurch würde der Geldbesitzer (die Nachfrage) einen systemischen Vorteil gegenüber dem Angebot erhalten, was dazu führen würde, dass Geld teurer verkauft würde als Waren. Diesen zusätzliche Wert definiert er als den „Urzins“ (geschätzte Höhe: 3–5 %).
Investitionen würden seiner Meinung nach nicht getätigt, läge der allgemeine Marktzins unter drei Prozent. Stattdessen würde es als liquides Mittel gehalten und gemäß Gesell zu Spekulationszwecken verwendet. Aus Perspektive der Anleger entstünde der Anlagenotstand, aus Perspektive der Unternehmer entstünde der Eindruck der Kapitalknappheit. Deflation und Spekulationsblasen wären erfahrungsgemäß die Folgen solcher Situationen.
Als Gegenmittel dazu bietet Gesell die Umlaufsicherung an, welche sicherstellen soll, dass weiterhin das mit negativem Zins belegte Geld investiert würde. Die Umlaufsicherung soll sich deshalb wie eine Steuer auf Liquidität auswirken, um die Umlaufgeschwindigkeit zu steuern. Dadurch soll – nach freiwirtschaftlicher Annahme – Vollbeschäftigung, vergleichbar mit einer permanenten Hochkonjunktur eintreten, wodurch die Löhne stiegen, während gleichzeitig die Preise real fallen würden.
Ein weiterer Kritikpunkt der Freiwirtschaft an der bestehenden Verteilung der Produktionsgüter und Mittel ist das private Eigentum am Boden. Es verschafft seinen Eigentümern generell eine Bodenrente, die ihnen als leistungsloses Einkommen zufließt, sowohl bei Selbstnutzung der Grundstücke wie auch beim Verpachten und Vermieten. Nach freiwirtschaftlicher Auffassung soll die Bodenrente nicht in private Verfügung gelangen, sondern der Allgemeinheit zukommen, weil Boden ein Produkt der Natur und kein vom Menschen geschaffenes Gut ist, und der Wert, und damit die Bodenrente, nur durch die Allgemeinheit entsteht.
Durch eine Bodenreform will die Freiwirtschaft öffentliches Eigentum am Boden mit dessen privater Nutzung verbinden. Dazu fordert sie, allen Boden gegen volle Entschädigung seiner bisherigen Eigentümer in öffentliches Eigentum zu überführen, zum Beispiel in Eigentum der Gemeinden. Die bisherigen Eigentümer behalten dabei das Nutzungsrecht an ihren Grundstücken gegen Entrichtung einer regelmäßig wiederkehrenden Nutzungsabgabe an die öffentliche Hand. Boden in bis dahin öffentlichem Eigentum, der nicht ausdrücklich für öffentliche Zwecke gebraucht wird, soll an die Meistbietenden zur Nutzung vergeben werden.
Im Unterschied zum Boden dürfen und sollen darauf befindliche oder künftig zu errichtende Einrichtungen wie Gebäude oder gewerbliche Anlagen weiterhin Privateigentum sein und können privat genutzt werden, weil sie aus menschlicher Arbeit hervorgegangen sind. Die Rechte zum Vermieten oder Verpachten solcher Einrichtungen bleiben nach freiwirtschaftlicher Vorstellung gewährleistet, nicht jedoch das private Verpachten der Bodennutzung.
Wer Boden benötigt und nutzen möchte – sowohl Privatpersonen wie juristische Personen, sowohl bisherige Eigentümer wie neue Nutzer –, soll der zuständigen Bodenverwaltungsbehörde für die Nutzung des Bodens regelmäßig wiederkehrend eine Nutzungsabgabe entrichten, welche in ihrer Höhe ungefähr der Bodenrente entspricht. Die Höhe der Abgabe sollte je nach Begehrtheit des betreffenden Grundstücks bemessen sein und kann zum Beispiel in einer Versteigerung von Nutzungsrechten als Höchstgebot ermittelt werden. Damit wäre die Höhe der Nutzungsabgabe entsprechend marktwirtschaftlichen Prinzipien durch Angebot und Nachfrage bestimmt.
Diese Bodenreform bedingt die Schaffung einer rechtlichen Trennung zwischen Boden und darauf befindlichen Einrichtungen, wogegen das bestehende Recht nicht zwischen Boden und Bauten unterscheidet, sondern beides zusammen als Grundstück bezeichnet und rechtlich als Ganzes behandelt. Mit der neuen Ordnung wären Handel und Spekulation mit Boden nicht mehr möglich, nach wie vor jedoch Kauf und Verkauf der privaten Einrichtungen. Beim Verkauf eines Bauwerks müsste der Käufer vom Verkäufer auch den Bodennutzungsvertrag mit der betreffenden Behörde übernehmen.
Mit der Bodennutzungsabgabe wird die Bodenrente der Allgemeinheit zufließen. Gesell selbst plante, das durch die Vergesellschaftung der Bodenrente gewonnene Geld als Mutterrente, eine Art hohes Kindergeld, an die Mütter zu verteilen, um diese wirtschaftlich unabhängig von Männern zu machen.
Eine Bodenreform nach freiwirtschaftlichem Modell wäre notwendig, um zu verhindern, dass Großgeldbesitzer, deren leistungslose Einkommen aus Zinsen nach der Einführung von Freigeld beschnitten sein würden, auf den Aufkauf von Grundstücken ausweichen. Dadurch würden die Grundstückspreise in unermessliche Höhen klettern und damit auch die Bodenrente in privater Hand, sehr zum Nachteil aller Übrigen, weil jeder Mensch zum Leben und Arbeiten auf Boden angewiesen ist.
Gesell bezieht sich dabei auf die Landreform-Theorie von Henry George. Diese sieht für Land eine Eigentumssteuer in einer Höhe vor, die die Grundrente angemessen neutralisiert. Gesell hält dabei aber Freiland für die systemisch überlegene Lösung.
Ein weiterer Aspekt, der zur Freiwirtschaft gehört, ist der Freihandel. Damit ist die Abschaffung nationaler Wirtschaftsgrenzen gemeint. Da Freihandel von praktisch allen Ökonomen gefordert und befürwortet wird, ist Freihandel der einzige Freiwirtschaftliche Aspekt, der sich soweit global durchzusetzen scheint. Organisationen wie die WTO üben international großen Druck auf Staaten aus, Zoll- und Importbarrieren zu reduzieren und Exportsubventionen abzuschaffen, in der mit der ursprünglichen Freiwirtschaftsbewegung übereinstimmenden Überzeugung, dass intensive Handelsbeziehungen und -Verflechtungen einen langfristigen Frieden zwischen den Ländern der Welt sicherstellen.
Zu den ersten Versuchen, die freiwirtschaftkliche Freigeld-Theorie in der Praxis zu erprobten, gehörte das sogenannte WÄRA-Experiment. Es wurde Ende der 1920er Jahre an vielen Orten Deutschlands durchgeführt. Initiiert wurde dieser Versuch von den Gesell-Anhängern Hans Timm und Helmut Rödiger im Jahr 1926.
Der Bergwerksingenieur Max Hebecker führte in Zusammenarbeit mit Hans Timm und Helmut Rödiger nach 1929 das Schwanenkirchener Freigeldexperiment durch. In der Folgezeit erlebte die Region um Schwanenkirchen einen in der Öffentlichkeit sehr beachteten wirtschaftlichen Aufschwung.
Über die Grenzen Europas hinaus erlangte das sogenannte Wunder von Wörgl Bekanntheit. Der Wörgler Bürgermeister Michael Unterguggenberger arbeitete im Zusammenhang der Weltwirtschaftskrise 1929 ein Nothilfe-Programm aus, das sich an der Gesellschen Freiwirtschaftslehre orientierte und dazu führte, dass umlaufgesichertes Freigeld als Komplementärwährung für die Region Wörgl ausgegeben wurde.
Auch in den Vereinigten Staaten kam es Anfang der 30er Jahre des 20. Jahrhunderts an vielen Orten zur Durchführung eines freiwirtschaftlichen Geldexperiments[9]. Unter der Bezeichnung stamp scrip[10], gewann das Experiment so sehr an Popularität, dass der Nationalökonom Irving Fisher darüber eine wissenschaftliche Untersuchung veröffentlichte[11].
Als Fortsetzung dieser historischen Freigeldexperimente gilt das sogenannte Regiogeld, das heute an vielen Orten unter unterschiedlichen Bezeichnungen als Komplementärwährung in Umlauf ist.
Die Freiwirte haben sich zusammengeschlossen unter anderem in
Folgende private Bildungseinrichtungen versuchen durch Kurse, Tagungen und die Herausgabe von Zeitschriften freiwirtschaftliche Gedanken zu verbreiten:
Unter anderem auch freiwirtschaftliche Positionen vertreten:
Sammlungen freiwirtschaftlicher Literatur befinden sich unter anderem
John Maynard Keynes kam in seinem 1936 erschienenen Hauptwerk Allgemeine Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes (General Theory of Interests, Employment and Money) zu folgender Einschätzung der Gesellschen Lehre: „Ich glaube daran, dass die Welt mehr vom Geiste Gesells lernen wird als vom Geiste Marx’.“[16] Angeregt durch einen Modellversuch in Wörgl plädierte der US-amerikanische Ökonom Irving Fisher dafür, freigeldähnliche „stamped scripts“ in 22[17] Städten und Gemeinden der USA einzuführen.
In den gängigen wirtschaftswissenschaftlichen Lehrbüchern und Zeitschriften wurde die Freiwirtschaft selten diskutiert. Jedoch hat Dieter Suhr, von 1975 bis 1990 Professor für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg, in seinen Büchern grundsätzliche verfassungsrechtliche Kritik an der heutigen Geldordnung geübt und wesentliche, sowohl theoretische wie auch praktische Anstöße für eine Weiterentwicklung der Freiwirtschaft gegeben.
Bernd Senf, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin, präsentierte in seinem erstmals 2001 veröffentlichten Buch Die blinden Flecken der Ökonomie die Freiwirtschaftslehre als eine von sieben historisch bedeutsamen Schulen der Volkswirtschaftslehre (neben Physiokratie, klassischer Ökonomie, Marxismus, Neoklassik, Keynesianismus und Monetarismus).
2003 promovierte Roland Wirth bei dem Wirtschaftsethiker Peter Ulrich[18] an der Universität St. Gallen mit einer Dissertation zum Thema Marktwirtschaft ohne Kapitalismus. Eine Neubewertung der Freiwirtschaftslehre aus wirtschaftsethischer Sicht. Nach Rezensionen von Jost W. Kramer[19], Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule Wismar, und von Dr. Stephan Märkt[20], Bologna-Berater der HRK an der Leuphana Universität Lüneburg, resümierte der Berliner Professor Hermann Kendel, Wirths Doktorarbeit bringe „die Ideen von Silvio Gesell wieder in die allgemeine Fachdiskussion zurück.“[21]
Mit Beginn der Weltwirtschaftskrise 2009 wurde die Idee des umlaufgesicherten Geldes an verschiedenen Stellen erneut aufgegriffen. So verwiesen Gregory Mankiw[22] oder Willem Buiter[23] auf Silvio Gesell.
Die liberale Gesellschaftsordnung beruht größtenteils auf dem Eigentumsrecht. Durch die Geldumlaufsicherungsgebühr werde das Verfügungsrecht des Geldbesitzers, das nach liberaler Auffassung auch das Recht auf Geldhortung umfasst, eingeschränkt. Der Zins entspricht nach neoklassischer Auffassung (Eugen von Böhm-Bawerk) der Zeitpräferenzrate des Geldbesitzers und somit auch den menschlichen Bedürfnissen. Auch die Zinskosten entsprechen nach neoklassischer Auffassung den gesellschaftlichen Präferenzen. Jeder Konsument habe die freie Wahl zwischen Zahlung der Zinskosten oder Konsumverzicht. Im heutigen Kreditgeldsystem hat eine Hortung von Noten zudem wahrscheinlich keinen nennenswerten Einfluss mehr auf das kurz- wie langfristige Zinsniveau. In der spezifisch deutschen Situation ist es nach liberaler Auffassung zudem fraglich, ob eine Geldumlaufsicherungsgebühr und eine „Bodenwertsteuer“ mit dem im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantierten Gleichbehandlungsgrundsatz im steuerrechtlichen Sinne vereinbar sind.
Die Umlaufsicherungsgebühr für Bargeld bildet die Kernidee der freiwirtschaftlichen Geldreform. Befürworter und Gegner sind sich einig, dass der regelmäßige gebührenpflichtige Geldumtausch hohe Verwaltungskosten verursacht.[24] Befürworter hoffen, dass der volkswirtschaftliche Wohlfahrtsgewinn durch höhere Beschäftigung die Verwaltungskosten bei weitem überwiegt. Kritiker bezweifeln die Umsetzbarkeit der Freiwirtschaftstheorie und demonstrieren vor allem Zweifel an der Durchführung von umlaufgesichertem Geld.
Kritisiert wird unter anderem die freiwirtschaftliche Prämisse, dass Geld durch die Umlaufsicherung auf den Konsum- oder Kreditmarkt gedrängt würde. Das umlaufgesicherte Geld würde von den Bürgern stattdessen durch Devisen, Edelmetalle oder Wertpapiere substituiert, welche keinem Wertverfall unterliegen[25].
Im Ausweichen auf alternative Zahlungsmittel erkennen die Freiwirtschafter kein Problem, da der Anreiz, die mit Hortungsgebühr belasteten Mittel auszugeben, größer ist als der Anreiz, stabile, klassische Währungen auszugeben: Schlechtes Geld verdrängt gutes. Siehe auch: Greshamsches Gesetz, das besagt, dass der Markt auch bei stabilen Alternativen nur noch mit Freigeld bedient wird.
Das Ausweichen in Edelmetalle unterliegt denselben Regeln wie das Ausweichen auf andere Währungen, und die Investition in wertstabile Wertpapiere ist überhaupt die Absicht der Umlaufsicherung.
Kritiker bemängeln eine fehlende, weitere experimentelle Überprüfung der Aussagen der Freiwirtschaft, insbesondere des Effekts der Umlaufsicherung. Die positiv beschriebenen Effekte des Wörgler Experiment lassen sich auch mit anderen Mechanismen erklären, etwa mit der Erwartungshaltung der Beteiligten. So wurden diese Effekte zum Teil auch bei Regiogeld-Versuchen beobachtet, die ohne Umlaufsicherungsgebühr auskamen, also keinen freiwirtschaftlichen Ansatz hatten.
Laut der Quantitätsgleichung
würde eine Umlaufsicherung lediglich die Umlaufgeschwindigkeit
erhöhen. Dies hätte jedoch lediglich denselben Effekt wie die Erhöhung der Geldmenge
: Das Preisniveau
würde sich proportional zur Umlaufgeschwindigkeit erhöhen, was sich in der Wirkung als vorübergehende, aber dramatische Inflation vorhersehen lässt. Nicht berücksichtigt wird allerdings, dass man eine Währung nur teilweise auf Freigeld umstellen kann und dass das Handelsvolumen
durch die erhöhte Güternachfrage in der Freiwirtschaft auch steigt.
Für Marxisten ist die Freiwirtschaftslehre zwar ebenso wie der Marxismus eine Kritik des Kapitalismus, doch lehnen sie diese Theorie mehrheitlich ab, weil sie sich vornehmlich gegen den Finanzkapitalismus richte, den Produktionskapitalismus als Leistungsträger der Makroökonomie aber weitgehend anerkenne. Die Freiwirtschaftslehre gilt bei Marxisten als reaktionäre Bewegung, weil sie durch ein höheres Arbeitsvolumen – Reduzierung der Arbeitslosigkeit bzw. Schaffung neuer Arbeitsplätze – die Ausbeutung der Arbeiterklasse vorantreibe und den Mehrwert der herrschenden Klasse, den Kapitaleignern, vergrößere.
Wie auch bei globalisierungskritischen Organisationen (etwa attac) wird kritisiert, dass die Freiwirtschaftslehre nicht etwa die grundlegende kapitalistische Produktionsweise abschaffen will, sondern lediglich einzelne Bereiche (Zinsen). Marxisten verweisen auf die Klassengegensätze (Arbeiter – Kapitaleigner) und die kapitalistischen Produktionsweise als solche, die grundsätzlich Elend produziere.
Des Weiteren lehnen Marxisten die Marktwirtschaft, wie die Freiwirtschaft sie befürwortet, als sozialdarwinistisches Konzept ab.[26]
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