Durch die Fristentransformation werden die unterschiedlichen Laufzeitinteressen von Schuldnern (Privatpersonen, Unternehmen, Staat) und Gläubigern (z. B. Sparern) in Einklang gebracht.
Es sind zwei Arten von Fristentransformation zu unterscheiden:
Wenn langfristige Investitionen mit kurzfristigen Geldern finanziert werden, spricht man von positiver Fristentransformation, umgekehrt von negativer Fristentransformation. Der Normalfall ist die positive Fristentransformation.
Finanzintermediäre übernehmen in einer Volkswirtschaft drei Funktionen:
Die bei der Fristentransformation bei Finanzintermediären entstehenden Risiken waren z. B. in der Krise der amerikanischen Sparkassen in den 1980er Jahren sowie in der Finanzkrise ab 2007 von wesentlicher Bedeutung.
Aus Sicht eines einzelnen wirtschaftlichen Akteurs, z. B. einer Geschäftsbank, entspricht die Fristentransformation der unterschiedlichen Zins- und Kapitalbindungsfristen von aktiven und passiven Bilanzpositionen und außerbilanziellen Positionen. Im Normalfall führt eine Bankbilanz eine positive Fristentransformation durch: Langfristige Kredite, oft als Festzinsgeschäfte abgeschlossen, werden mit Kundengeldern refinanziert, die eine kürzere Kapitalbindungsdauer und oft auch variable Zinsbindung aufweisen. Die Fristentransformation ist eine Ertragsquelle für Banken. Der dadurch erwirtschafte Ergebnisbestandteil wird häufig als Strukturbeitrag bezeichnet.
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