Montag, 28. Mai 2012

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Fußballverein

Fußballverein, 1923

Ein Fußballverein, Fußballklub oder Fußballclub ist ein Sportverein, der Vereinsmannschaften für den Fußballsport aufstellt. Die Grundsätze für Sportvereine gelten auch für Fußballvereine: Gemeinnützigkeit, sportliche Fairness und die Anerkennung der Regeln des Sports. Im Profifußball spielen allerdings oftmals keine Vereine mehr[1], sondern Kapitalgesellschaften, d. h. die in Kapitalgesellschaften ausgegliederten Fußballabteilungen der jeweiligen Sportvereine.

Der Name eines Fußballvereins setzt sich zumeist aus einer Abkürzung (z. B. FC), einem Namensrelikt (z. B. Fortuna) und dem Ortsnamen oder dem Namen des Stadtteils, in dem der Verein ansässig ist, zusammen. In der Berichterstattung ist es auch üblich, dass ein Städtename auch als Synonym für den Fußballverein benutzt wird (z.B. Stuttgart für den VfB Stuttgart oder Hamburg für den Hamburger SV).

Fußballvereine sind in Verbänden organisiert und bestreiten für verschiedene Altersklassen in Ligen und Pokalserien sportliche Wettbewerbe.

Fußballclubs in der DDR

In der DDR bezeichnete der Begriff Fußballclub die Zentren des Fußballleistungssports. Der fußballerische Breitensport war in so genannten Betriebssportgemeinschaften organisiert. Fußballmannschaften in Vereinsform gab es dagegen nicht.

Einzelnachweise

  1. Uwe Wilkesmann, Doris Blutner, Claudia Meister: Der Fußballverein zwischen e.V. und Kapitalgesellschaft. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, 54. Jg., Heft 4, 2002, S. 753-774. Abgerufen am 11. Januar 2012 (pdf, deutsch). 

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Diese Seite wurde zuletzt am 21. Mai 2012 um 15:24 Uhr geändert.

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