Ein Gebäude, umgangssprachlich auch oft als Haus bezeichnet, ist ein Bauwerk, das Räume umschließt, betreten werden kann und zum Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen dient. Ein Gebäude besitzt nicht zwingend Wände oder einen Keller, jedoch immer ein Dach. Ansonsten treffen die Eigenschaften eines Bauwerks auch auf ein Gebäude zu. Manche Definitionen fassen den Begriff etwas enger und beschränken ihn auf Bauwerke, die sich über der Erde erheben[1].
Die Landesbauordnungen der deutschen Bundesländer definieren in der Regel wie folgt: „Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.“ (Musterbauordnung[2]).
Wie bei dem Begriff Bauwerk gibt es auch hier keine einheitliche oder verbindliche, allgemein anerkannte Kategorisierung. Man kann nach verschiedenen Aspekten differenzieren:
Zum Beispiel:
→ siehe dazu auch: Kategorie:Baukonstruktion, Bauartklasse
auch bei der Unterscheidung nach Funktionen gibt es keine einheitliche oder verbindliche Kategorisierung. Siehe dazu auch die Liste von Bauwerken nach Funktion. Einige Funktionen sind:
Es existieren freistehende Gebäude (Einzelhaus) genauso wie Doppelhäuser und Hausgruppen. Gebäudeensembles setzen sich aus mehreren Einzelgebäuden zusammen, z. B. ein Dreiseithof.
→ siehe dazu auch: Kategorie:Bauform
Es gibt Niedrigenergiehäuser, Passivhäuser bis hin zu sogenannten Plusenergiehäusern. Das sind verschiedene Energiestandards, die eine Aussage über den Energiebedarf des Gebäudes treffen.
→ siehe dazu auch: Kategorie:Energiestandard (Gebäude)
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