Eine Gebietskörperschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Gebietshoheit auf einem räumlich abgegrenzten Teil des Staatsgebietes besitzt. Diese Hoheit umfasst auch die Einwohner, wobei die wahlberechtigten Einwohner (Bürger) gesetzliche Vollmitglieder der Körperschaft sind. Die Gebietskörperschaft zeichnet sich durch ihre Beziehung zu einem Territorium in Form von Hoheitsgewalt im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben über alle Personen, die sich auf ihrem Gebiet aufhalten, sowie durch den Wohnsitz (bzw. Sitz bei juristischen Personen) ihrer Mitglieder, welcher sich in ihrem Gebiet befindet, aus.
Es handelt sich um eine Organisationseinheit, der einzelne Aufgaben für einen bestimmten Teil des Staatsgebiets zugewiesen sind. Die Aufgaben und Grenzen der Gebietskörperschaften sind staatsrechtlich geregelt (siehe Verfassung). Ihre Arbeitsweise unterhalb der Landesebene zeichnet sich durch Selbstorganisation und kommunale Selbstverwaltung aus, die eigene Organe (z. B. Bürgermeister, Gemeinderat) im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgaben ausführen. Im Gegensatz zu anderen kommunalen Körperschaften wie dem Amt hat die Gebietskörperschaft eine direkt gewählte Volksvertretung.
Teile des Staatsgebiets können gleichzeitig verschiedenen Gebietskörperschaften auf unterschiedlicher Ebene zugewiesen sein. Bestes Beispiel hierfür sind die kommunalen Gebietskörperschaften Gemeinde und Landkreis.
In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) werden die Finanzen der Gebietskörperschaften, hier verstanden als „Bund“, „Länder“ und „Gemeinden“ zusammengefasst. Zusammen mit der Sozialversicherung bilden die Gebietskörperschaften den Sektor „Staat“.
Gebietskörperschaften sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts.
Gebietskörperschaften sind in Deutschland
Keine Gebietskörperschaften sind
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