Montag, 28. Mai 2012

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Geiselnahme

Geiselnahme (Polizeiübung)

Eine Geiselnahme ist eine Straftat gegen die persönliche Freiheit und gegen die körperliche Integrität des Einzelnen.

Kriminologische Abgrenzung zwischen Geiselnahme und Entführung

Kriminologen sprechen von Entführung, wenn der Aufenthalt des Opfers unbekannt ist, d.h. das Opfer an einen nur dem Täter bekannten Ort gebracht wurde. Dagegen ist Kennzeichen einer Geiselnahme, dass das Opfer (Geisel) sich an einem der Polizei bekannten Ort befindet und daran gehindert wird, diesen Ort zu verlassen.

Deutsches Strafrecht

Die Geiselnahme ist im deutschen Strafgesetzbuch in § 239b StGB geregelt.

Sie ist vom erpresserischen Menschenraub in § 239a StGB dadurch abzugrenzen, dass die Geiselnahme die Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt, während der erpresserische Menschenraub als Tatziel die Bereicherung durch Erpressung nennt. Die Geiselnahme gehört der Gruppe der Verbrechen (§ 12 StGB) an und zählt zu den Gewaltdelikten im engeren Sinn.

§ 239b Abs. 2 StGB verweist auf die Vorschriften beim erpresserischen Menschenraub, dies sind in § 239a Abs. 2 StGB der minder schwere Fall (Strafdrohung nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe), in § 239a Abs. 3 StGB der durch Leichtfertigkeit bei der Tat verursachte Tod des Opfers (Erfolgsqualifikation) – Strafdrohung lebenslange Freiheitsstrafe oder nicht unter zehn Jahren –, in § 239a Abs. 4 StGB die tätige Reue, die zu einer Strafmilderung nach § 49 Abs. 1 StGB führt.

Tatbestandsmerkmale

Die Tathandlungen sind das Entführen oder das Sichbemächtigen einer Person bzw. das Ausnutzen einer geschaffenen Nötigungslage. Es bedarf ferner einer Drohung mit einem schweren Übel, nämlich einer schweren Körperverletzung (also dem Verlust eines wichtigen Gliedes, des Seh- oder Hörvermögens oder der Fortpflanzungsfähigkeit) oder des Todes. Insofern ist eine Nötigung im Tatbestand (inklusive der notwendigen Nötigungsabsicht) enthalten.

Juristische Problempunkte

Probleme bereitet der Tatbestand wegen seiner hohen Strafdrohung, da auch minder schwere Fälle eine Mindeststrafe von 1 Jahr vorsehen. Hier tritt der Tatbestand in besonders gelagerten Fällen möglicherweise in ein Spannungsverhältnis mit dem rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsprinzip.

Die erfolgsqualifizierte Verwirklichung des Todes (§ 239b Abs. 2 i.V.m. § 239a Abs. 3 StGB) des Opfers kann auch dann bejaht werden, wenn die Geisel mittelbar, also beispielsweise durch eine missglückte Befreiungsaktion getötet wird.

Wegen der hohen Strafandrohung, die der eines Totschlags entspricht, wird der Tatbestand aus Opferschutzgründen (der Täter könnte die Geisel umbringen und hätte denselben Strafrahmen) restriktiv ausgelegt: Notwendig ist, dass die Entführung/Bemächtigung sich stabilisiert hat und der Täter diese Lage dann für die zweite Tathandlung ausnutzen will bzw. ausnutzt.

Weiterhin ist die Geiselnahme für ihre Probleme im Zusammenhang mit dem finalen Rettungsschuss bekannt. Um die Geisel zu schützen, kommen präventivrechtliche Vorschriften (also die des Gefahrenabwehrrechts) in Betracht, zugleich besteht aber auch das Verfolgungsinteresse des Staates, das repressivrechtliche Vorschriften zur Anwendung berechtigt. In der Regel ist aber von einem Schwerpunkt des präventiven Eingreifens der Polizei auszugehen.

Bei Straftätern, die die Geiselnahme verwirklicht haben, ist das Gericht berechtigt, die sog. „Führungsaufsicht“ nach § 239c i.V.m. § 68 StGB) zu verhängen.

Geiselnahmen im Rahmen von Kriegen

Es kam früher öfter vor, dass im Rahmen von kriegerischen Auseinandersetzungen Geiseln genommen wurden, um Lösegelder zu erpressen oder um ein bestimmtes Verhalten der Bevölkerung zu bewirken. Beispiele:

  • Nach dem Beginn des Ersten Weltkriegs marschierte Max von Schenckendorff mit seiner Einheit durch das neutrale Belgien. Bei jedem Nachtquartier nahm die Kompanie Geiseln, da man Anschläge befürchtete. Die Geiseln wurden jeweils am Morgen wieder freigelassen.

Am 1. August 1914 erklärte Deutschland Russland den Krieg. Die russischen Verbände zogen sich aus Kalisch zurück. Am 2. August wurde die Stadt vom deutschen 155. Infanterieregiment aus Ostrowo unter dem Befehl Major Preuskers besetzt. Die Stadt musste 50.000 Rubel Kontribution zahlen und 20 Geiseln stellen. (Näheres hier)

  • Am 21. August 1941 wurde in Paris ein Attentat auf den Besatzungssoldaten Alfons Moser in der Metrostation Barbès-Rochechouart verübt. Nach zwei weiteren Attentaten gegen Besatzer, den Feldkommandanten Hotz in Nantes und den Kriegsverwaltungsrat Reimers in Bordeaux, befahl Hitler dem MBF Otto von Stülpnagel, der an diesem Tag in Berlin war, 100 französische Geiseln erschießen zu lassen. Stülpnagel wollte die Zahl herunter handeln, aus Bedenken wegen möglichen politischen Folgen. Kurz darauf wurden insgesamt 98 Geiseln in Nantes und Châteaubriant auf seinen Befehl hin erschossen.

Ein deutscher Offizier, Hauptmann Wichard von Alvensleben, hatte von dem Gefangenentransport erfahren und ließ am 30. April 1945 die Gefangenen in Niederdorf von einem Wehrmachtsstoßtrupp aus der Gewalt der SS befreien. Noch am selben Tag wurden die Häftlinge ins nahegelegene Hotel Pragser Wildsee gebracht, wo sie rund drei Wochen versorgt wurden. Am 4. Mai 1945 traf die US-Armee im Hotel ein. Sie führten den Häftlingskonvoi weiter über Verona nach Neapel und auf die Insel Capri. Nach zahlreichen Verhören bekamen die Befreiten schließlich die Erlaubnis zur Heimkehr.

Literatur

  • Markus Immel: Die Gefährdung von Leben und Leib durch Geiselnahme (§§ 239a, 239b StGB), Berlin 2001, ISBN 3428104889
  • Marko Brambach: Probleme des Tatbestandes des erpresserischen Menschenraubs und der Geiselnahme. Berlin 2000, ISBN 3428099362
  • Markus Rheinländer: Erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme (§§ 239a, 239b StGB): Eine Strukturanalyse. Münster 2000, ISBN 3825845451
  • Sonja Christine Nikolaus: Zu den Tatbeständen des erpresserischen Menschenraubs und der Geiselnahme. Berlin 2003, ISBN 3830505361
  • Bundeswehr Zentrum Innere Führung Hrsg.: Geiselhaft und Gefangenschaft 4/96 1. überarb Auflage Ausgabe Mai 1997
  • Robert K. Spear, Michael D. Moak: Überleben als Geisel? ISBN 978-3924753610

Chronik von aufsehenerregenden Geiselnahmen

Einzelgeiselnahmen

  • 2009 nahmen französische Sony-Beschäftigte, deren Werk bei Bordeaux aufgegeben werden sollte, den Frankreich-Chef des Sony-Konzerns und den deutschen Personalchef als Geiseln.[2]
  • 1995 nahmen fünf Täter im Berliner Bezirk Zehlendorf in einer Filiale der Commerzbank 16 Geiseln. Sie wurden in der Presse als die "Tunnelgangster von Berlin" bezeichnet.

Massengeiselnahmen (ohne Flugzeugentführungen)

Vorfall Ort Beginn Dauer
Geiselnahme von München während der Olympischen Spiele München, Fürstenfeldbruck (Deutschland) 5. September 1972 21 Stunden
Geiseldrama am Norrmalmstorg Stockholm (Schweden) 23. August 1973 5 Tage
Geiselnahme von Stockholm Stockholm (Schweden) 24. April 1975 wenige Stunden
Operation „Mayaguez“ Kambodscha 12. Mai 1975 3 Tage
OPEC-Geiselnahme Wien (Österreich) 21. Dezember 1975 22 Stunden
Besetzung der Balcombe Street London (Großbritannien) 6. Dezember 1975 5 Tage
Besetzung der Großen Moschee 1979 Mekka (Saudi-Arabien) 20. November 1979 14 Tage
Geiselnahme von Teheran Teheran (Iran) 4. November 1979 444 Tage
Geiselnahme in der Iranischen Botschaft in London 1980 London (Großbritannien) 30. April 1980 6 Tage
Achille Lauro (Kaperung) Kurs von Alexandria nach Port Said (Ägypten) 7. Oktober 1985 2 Tage
Gladbecker Geiseldrama Deutschland, Niederlande 16. August 1988 3 Tage
Geiselnahme von Ouvéa Ouvéa (Neukaledonien) 22. April 1988 14 Tage
Geiselnahme von San José San José (Costa Rica) 26. April 1993 4 Tage
Geiselnahme im Krankenhaus Budjonnowsk Budjonnowsk (Russland) 14. Juni 1995 2 Tage
Geiselnahme im Moskauer Dubrowka-Theater Moskau (Russland) 23. Oktober 2002 57 Stunden
Geiselnahme von Beslan Beslan (Russland) 1. September 2004 2 Tage

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Geiselnahme – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary Wiktionary: Geiselnahme – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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Einzelnachweise

  1. Aachener Geiseldrama: Täter starb durch "finalen Rettungsschuss". Spiegel online, 22. Dezember 1999, abgerufen am 12. Mai 2001. 
  2. Notfalls den Manager als Geisel nehmen. faz.net, 19. März 2009, abgerufen am 12. Mai 2011. 
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Diese Seite wurde zuletzt am 25. Februar 2012 um 13:26 Uhr geändert.

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