Gerhard Ludwig Müller (* 31. Dezember 1947 in Finthen, heute zu Mainz)[1] ist ein römisch-katholischer Theologe und Bischof von Regensburg.
Nach dem Abitur am Bischöflichen Willigis-Gymnasium in Mainz studierte Müller Philosophie und Katholische Theologie in Mainz, München und Freiburg. 1977 promovierte er bei Karl Lehmann über den evangelischen Theologen Dietrich Bonhoeffer.
Am 11. Februar 1978 wurde Müller in Mainz-Finthen durch Hermann Kardinal Volk zum Priester geweiht.[1] Nach seiner Weihe wirkte er parallel zu seiner Habilitation als Kaplan in drei Pfarreien. 1985 habilitierte er sich, erneut bei Karl Lehmann, über die Gemeinschaft und Verehrung der Heiligen.
1986 erhielt Müller einen Ruf an den Lehrstuhl für Dogmatik und Dogmengeschichte der Ludwig-Maximilians-Universität in München, an der er heute noch Honorarprofessor ist.
Unter seinen mittlerweile über 400 wissenschaftlichen Publikationen[2] ist seine Katholische Dogmatik. Für Studium und Praxis der Theologie die bekannteste. Müllers Forschungsschwerpunkte sind Ökumene, Neuzeit, Offenbarungsverständnis, theologische Hermeneutik, Priestertum und Diakonat.
Daneben hat oder hatte Müller Gastprofessuren in Madrid, Santiago de Compostela, Cuzco, Rom, Philadelphia, Kerala, Salamanca, Lugano sowie São Paulo. Im Jahr 1999 war er bei der vatikanischen Europasynode und im Jahr 2001 bei der Weltbischofssynode als theologischer Berater (Peritus) berufen. Von 1998 bis 2002 arbeitete er als Mitglied in der päpstlichen Internationalen Theologenkommission mit.
Am 1. Oktober 2002 wurde Gerhard Ludwig Müller von Papst Johannes Paul II. zum 77. Bischof von Regensburg ernannt. Zu seinem bischöflichen Wahlspruch erwählte Bischof Gerhard Ludwig Müller das Christusbekenntnis Dominus Jesus („Jesus ist der Herr“, Römerbrief 10,9). In seinem Bischofswappen drückt er seine Verbundenheit sowohl mit seiner Mainzer Heimat als auch mit seiner nunmehrigen Diözese Regensburg aus, indem er die Wappen beider Bistümer integriert. Die Bischofsfigur im Herzschild kann nach Müllers eigenem Bekunden sowohl als der Mainzer Bischof und „Apostel der Deutschen“ Bonifatius interpretiert werden als auch als der Heilige Wolfgang, der Bischof von Regensburg war. Die Bischofsweihe vollzog am 24. November 2002 der Erzbischof von München und Freising, Friedrich Kardinal Wetter. Mitkonsekratoren waren der Mainzer Bischof, Karl Kardinal Lehmann, der Weihbischof in Regensburg, Vinzenz Guggenberger sowie Müllers Vorgänger als Bischof von Regensburg, Manfred Müller. Anwesend waren u. a. auch die Kardinäle Joseph Ratzinger und Leo Scheffczyk.
Im November 2003 gründete Bischof Müller eine diözesane Schulstiftung, die die Trägerschaft von bisher zwölf kirchlichen Schulen übernommen und damit ihre Zukunft gesichert hat.[3]
2003–2005 besuchte Bischof Müller die acht Regionen der Diözese jeweils über eine Woche lang intensiv und suchte den Kontakt mit kirchlichen und gesellschaftlichen Personen und Einrichtungen.
Mit einer Rätereform ordnete Bischof Müller im November 2005 die Formen der Laienzusammenarbeit auf Diözesan-, Dekanats- und Pfarrebene neu.[4] Er begründete dies mit pastoralen Notwendigkeiten und mit dem Kirchenrecht. Das ZdK und andere kritisierten die Änderungen als „eine nicht hinnehmbare Rechtsverletzung“.[5] Das höchste römische Gericht und die Glaubenskongregation erklärten, die Änderungen seien rechtmäßig und entsprächen den Anforderungen des II. Vatikanischen Konzils.[6]
Auf Anregung von Bischof Müller führen die Pfarreien des Dekanates Regensburg/Stadt 2008–2009 in Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft Emmanuel eine Stadtmission in Regensburg durch. Sie hat in zwei Kernpfarreien begonnen und setzte sich 2009 in den anderen Stadtpfarreien fort.[7][8]
Den seit 600 Jahren bestehenden Kötztinger Pfingstritt hat Bischof Müller wieder zur Eucharistischen Prozession erhoben, an der er jährlich selbst teilnimmt.
Auf Anregung von Bischof Müller wurde im Regensburger Dom die Sailer-Kapelle zur Werktags-Zelebration hergerichtet, die neue Domorgel gebaut, der Westeingang geöffnet und die regelmäßige Sonntagsbeichte eingeführt.
In der deutschen Bischofskonferenz ist Müller Vorsitzender der Ökumenekommission, stellvertretender Vorsitzender der Glaubenskommission und Mitglied der Kommission Weltkirche. Außerdem wirkte er als stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland und als erster Vorsitzender des Vereins zur Förderung des Ostkirchlichen Instituts Regensburg e. V. Seit 2009 ist er katholischer Vorsitzender der vierten Dialogphase der „Internationalen Lutherisch / Römisch-katholischen Kommission für die Einheit“ zum Thema „Taufe und wachsende Kirchengemeinschaft“[9]. Im selben Jahr begann Bischof Müller als katholischer Vorsitzender die Theologischen Gespräche zwischen dem Moskauer Patriarchat und der Deutschen Bischofskonferenz [10]. Er steht auch der „Gemeinsamen Kommission der Deutschen Bischofskonferenz und der Orthodoxen Kirchen in Deutschland“ vor. Im Blick auf das Lutherjubiläum 2017 äußerte Bischof Müller im März 2011, man solle „auf dem Weg einer gemeinsamen Annäherung an Luther weiter voranschreiten“. Er kündigte außerdem eine Belebung der katholischen Lutherforschung an[11]. Ende April 2011 warb er bei der evangelischen Seite für Nachdenklichkeit. Mit der Spaltung der Christenheit sei etwas eingetreten, was Martin Luther ursprünglich nicht gewollt habe. Es sei an der Zeit, „dass man sich auf evangelischer Seite ganz offiziell von der Behauptung Luthers distanziert, dass der Papst der Antichrist sei“. Luther habe damit damals nicht den Papst als einzelnen Christen gemeint, sondern die katholische Kirche in ihrem sakramentalen Selbstverständnis treffen wollen. Man könne dies daher nicht als zeitbedingte Polemik abtun.[12]
Das von Bischof Müller in 2008 in den Räumen des Priesterseminars eingerichtete, diözesane Institut Papst Benedikt XVI. mit Sitz in Regensburg gibt im Auftrag von Papst Benedikt XVI. dessen Gesamtwerk in 16 Bänden heraus.[13][14] Seither sind vier Bände erschienen.
Am 20. Dezember 2007 berief ihn Papst Benedikt XVI. zudem zum Mitglied in der Kongregation für die Glaubenslehre[15] und am 17. Januar 2009 zum Mitglied des Päpstlichen Rats für die Kultur.[16]
Überregionales Aufsehen erregte Müller durch sein Vorgehen gegen Gruppierungen wie die Kirchenvolks-Bewegung Wir sind Kirche und den Aktionskreis Regensburg mit seiner Zeitschrift Pipeline. Gegen kritische Laien wie beispielsweise Johannes Grabmeier ging Müller vor und leitete gegen mehrere Pfarrer Disziplinarmaßnahmen ein. Bischof Müller entzog dem Religionslehrer Paul Winkler, dem Vorsitzenden von „Wir sind Kirche Regensburg“, die Missio canonica, da „die Kongregation für die Glaubenslehre wie auch die Freisinger Bischofskonferenz öffentlich festgestellt haben, dass einige von der Bewegung ‚Wir sind Kirche‘ veröffentlichte Erklärungen mit der katholischen Lehre nicht in Einklang gebracht werden können“.[17] Den Widerspruch Winklers lehnte der Oberste Gerichtshof der Apostolischen Signatur mit Schreiben vom 22. Februar 2007 ab, „da er offensichtlich jeglicher Grundlage entbehrt.“[17] Darüber hinaus erregte die Suspendierung des Pfarrers Trimpl große Aufmerksamkeit; später wurde sie aber wieder aufgehoben.
Im Oktober 2004 entzog Bischof Müller dem Regensburger Liturgiedozenten August Jilek die kirchliche Lehrerlaubnis, da dieser – so die Begründung Müllers – in Briefen einen Kirchenaustritt in Erwägung gezogen hatte.[18] Die Bischofskongregation und die Bischofskonferenz sprachen sich ebenfalls für den Entzug aus.
Im Februar 2009 maßregelte der Bischof die drei Regensburger Theologieprofessoren Sabine Demel, Burkhard Porzelt und Heinz-Günther Schöttler, die zu den Erstunterzeichnern der „Petition Vatikanum II“[19] gehörten. Diese Petition enthielt laut Müller schwere Unterstellungen gegen den Papst.[20]
Im November 2005 führte Bischof Müller aus kirchenrechtlichen und – so Müller – pastoralen Gründen[21] eine Neuordnung der Pfarrgemeinderäte und des diözesanen Laienapostolats durch. Gemäß den neuen Satzungen ist nun der Pfarrer Vorsitzender des Pfarrgemeinderates (PGR), der PGR ein Beratungsgremium. Statt des vorherigen Dekanatsrates gibt es verschiedene Formen der Zusammenarbeit auf Dekanatsebene, die von den jeweiligen Aufgaben her bestimmt werden sollen. Der bisherige Diözesanrat wird abgelöst durch einen Diözesanpastoralrat und ein Diözesankomitee. Die Mitglieder des Pastoralrats werden – anders als die gewählten Mitglieder des Diözesanrates – gemäß Kirchenrecht aus den verschiedenen kirchlichen Diensten und aus gewählten PGR-Mitgliedern durch den Diözesanbischof berufen. Er soll seelsorgliche Anliegen beraten und Vorschläge erarbeiten. Das Diözesankomitee besteht aus gewählten Vertretern der katholischen Verbände und Geistlichen Bewegungen. Jede Organisation entsendet ihren Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter.
Die Reaktionen auf die Reform waren unterschiedlich: Während sich die Kardinäle Karl Lehmann und Friedrich Wetter und andere Bischöfe zurückhaltend äußerten, warf das Zentralkomitee der deutschen Katholiken Müller eine „nicht hinnehmbare Rechtsverletzung“[5] vor. In Reaktion darauf stellte Müller gegenüber dem ZdK die bisher üblichen Zahlungen ein,[22] hat sie inzwischen jedoch wieder aufgenommen.[23] Im Dekret des höchsten römischen Gerichts vom 9. Februar 2007 wurde das Vorgehen des Regensburger Bischofs für rechtmäßig erklärt.[24] Zudem wurde ihm seitens der Glaubenskongregation ausdrücklich gedankt, die „diözesanen Regelungen voll und ganz mit den Anforderungen der Ekklesiologie des II. Vatikanischen Konzils und den Bestimmungen des Codex Iuris Canonici von 1983 in Einklang zu bringen“.[6]
Bischof Müller protestierte wiederholt gegen rechtsradikale Äußerungen und Aufmärsche und setzte sich mehrfach öffentlich für ein Verbot der NPD ein. Im Juni 2006 führte er dazu einen Protestzug durch Regensburg an und bekräftigte seine Meinung in der Silvesterpredigt 2007[25]. Im Januar 2007 war er unter den Erstunterzeichnern einer bundesweiten Verbots-Kampagne von Holocaust-Überlebenden[26]. Im Januar 2009 erteilte er dem Holocaustleugner Richard Williamson, Bischof der Piusbruderschaft, Hausverbot für alle Kirchen und Einrichtungen der Diözese[27]. Im Oktober desselben Jahres rief Müller die Regensburger Stadtverwaltung erneut auf, einen Marsch von Neonazis zu verbieten: „Demonstrationen gegen die allgemein anerkannten Menschenrechte dürfen nach meiner Meinung nicht erlaubt werden,“ so der Bischof[28].
Im September 2007 kam es zu öffentlichen Vorwürfen gegen Bischof Müller, nachdem die Passauer Neue Presse Ende Juli aufgedeckt hatte, dass ein 2000 wegen sexuellen Missbrauchs eines Ministranten verurteilter Kaplan ohne Information der betroffenen Gemeinde im Herbst 2004 als Pfarradministrator eingesetzt worden und dort einschlägig rückfällig geworden war.[29] Bischof Müller verwies demgegenüber bei einer Pressekonferenz am 21. September 2007 auf ein siebenseitiges sehr detailliertes Abschlussgutachten des behandelnden Therapeuten, das das die Bewährungsaufsicht führende Gericht eingeholt und das keine pädophile Fixierung festgestellt habe; die Missbrauchstat sei darin auf ein einmaliges, regressives Verhalten zurückgeführt und Bedenken gegen einen Wiedereinsatz des Geistlichen in der Seelsorge seien verneint worden. Die gerichtliche Bewährungszeit sei abgelaufen gewesen.[30] Soweit die Leitlinien „Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ vorsahen: „Nach Verbüßung seiner Strafe werden dem Täter keine Aufgaben mehr übertragen, die ihn in Verbindung mit Kindern und Jugendlichen bringen,“ bestritt Müller deren Anwendbarkeit, da der Priester nach dem Gutachten ja nicht als pädophil gegolten habe. [31] Medienberichten, dass das Amtsgericht 2004 einem Einsatz des vorbestraften Priesters nur unter der Bedingung zugestimmt habe, dass er nicht mit Kindern und Jugendlichen zusammen komme, widersprach die Diözese. Wie der Justitiar der Diözese in einem Aktenvermerk festgehalten habe, habe die Richterin bei einem Telefongespräch am 20. Februar 2004 „aufgrund der Gutachtenlage und des Umstands, dass kein ´Kontaktverbot´ ausgesprochen wurde, keine Bedenken“ gegen einen Einsatz des Verurteilten in der Seelsorge geäußert. „Beobachtung durch den Dekan und evtl. Kontakt mit dem Therapeuten sollten noch erfolgen.“ Am 11. Februar 2007 sei bei der Diözese ein Brief des Direktors des Amtsgerichts Viechtach eingegangen, der mitgeteilt habe, dass die Richterin damals telefonisch keine Bedenken gegen einen pastoralen Wiedereinsatz des Verurteilten gehabt habe, wenn dieser nicht mit Kindern und Jugendlichen zusammenkomme und unter Aufsicht sei.[32]
Der betreffende Pfarrer wurde am 30. August 2007 in Untersuchungshaft genommen und am 13. März 2008 zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe und Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt verurteilt.[33]
Am 11. März 2010 wurde Müller in der italienischen Tageszeitung La Stampa mit den Worten zitiert, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gehöre der Humanistischen Union an, einer Art Freimaurer-Vereinigung, die Pädophilie normal finde und straffrei stellen wolle[34]. Die Humanistische Union erwirkte am 13. April 2010 beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung, die Müller die weitere Verbreitung dieser Behauptungen untersagt.[35]
Im Zusammenhang mit Berichten über Missbrauchsfälle in katholischen Einrichtungen warf Müller den Medien in einer Predigt am 20. März 2010 eine „Kampagne gegen die Kirche“ vor und bat die Gläubigen, der Kirche treu zu bleiben, „so wie auch damals die Katholiken und Katholikinnen treu gewesen sind“.[36] Diese Äußerungen, die im gleichzeitig verbreiteten „Hirtenwort zur aktuellen Situation“[37] nicht enthalten sind, wurden heftig kritisiert.[38] Müller will „seine Kritik an der Berichterstattung einzelner Medien keinesfalls als Zweifel oder gar als Relativierung der Opferberichte gewertet“ wissen.[39]
Ende Mai 2008 kritisierte Müller in einer Predigt in Tirschenreuth neben Richard Dawkins den Schriftsteller Michael Schmidt-Salomon als Vertreter eines „aggressiven Atheismus“. In seinem Kinderbuch Wo bitte geht’s zu Gott? fragte das kleine Ferkel „würden alle, die an Gott glauben, unter dem geistigen Niveau eines Schweins angesiedelt“. Folgerichtig werde dem christlichen Gottesglauben jegliche ethische und humanistische Auswirkung abgesprochen. „Der Mensch sei doch verfügbar für den anderen Menschen. Warum sollten Kindstötung, Abtreibung und therapeutisches Klonen verboten sein? Am Beispiel von Berggorillas, die einen Teil ihrer Jungen umbringen, wird die Frage gestellt: Warum sollten das die Menschen nicht auch tun? Was ist daran verwerflich, wenn es der Naturtrieb eingibt?“ In der Wiedergabe der Predigt auf der Webseite des Bistums wurde die Passage „Am Beispiel von Berggorillas...“ auf Beanstandung Schmidt-Salomons durch eine andere ersetzt, die ihn zutreffend wörtlich zitierte: „So ‚natürlich‘ Infantizid also ist, kein vernünftiger Mensch käme auf den Gedanken, ihn deshalb ethisch legitimieren zu wollen. [...] Das Naturrechtsprinzip hilft uns nicht weiter, wenn wir auf der Suche nach vernünftigen ethischen Regeln sind“[40]. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bescheinigte Müller und dem Bistum insofern mit Urteil vom 24. Februar 2011, sie hätten „ihre Pflicht zur Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit nicht erfüllt“ und Schmidt-Salomon durch die Verwendung und Verbreitung „einer von diesem nicht getätigten Aussage [...] in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt“ worden zu sein. Das Bistum habe Schmidt-Salomon deshalb die ihm in diesem Zusammenhang entstandenen Anwaltskosten zu erstatten. Die Revision wurde nicht zugelassen[41]. Die Beschwerde, die das Bistum dagegen beim Bundesverwaltungsgericht einlegte, wurde durch Beschluss vom 8. August 2011 zurückgewiesen. Die Sache habe keine grundsätzliche Bedeutung. Soweit das Bistum geklärt wissen wolle, ob ein Prediger unrichtige Tatsachenbehauptungen aufstellen darf ungeachtet des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der hiervon betroffenen Person, sei diese Frage im Einklang mit der Vorinstanz auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu verneinen. Die Annahme, die religiöse Äußerungsfreiheit, insbesondere im Rahmen einer Predigt, genieße absoluten Vorrang vor den Belangen des Persönlichkeits- und Ehrenschutzes, sei verfehlt.[42]
Bischof Müller äußerte sich wiederholt ablehnend zur Schwangerschaftskonfliktberatung durch Donum vitae, die durch die Erteilung von Beratungsbescheinigungen zur straffreien Abtreibung beitrage, und forderte höhere staatliche Zuschüsse für die kirchlichen Beratungsstellen.[43] Seine Haltung verdeutlichte Müller 2011 dadurch, dass er es dem ehemaligen Vorsitzenden des Zentralkomitees der deutschen Katholiken Hans Maier nicht gestattete, seine Autobiographie anlässlich seines achtzigsten Geburtstags in kirchlichen Räumen vorzustellen.[44] Maier hatte Papst Benedikt XVI. darin eine „Pilatushaltung“ zur Schwangerenberatung vorgeworfen.
| Vorgänger | Amt | Nachfolger |
| Manfred Müller | Bischof von Regensburg seit 2002 |
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