Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Für ihre Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann von juristischen oder natürlichen Personen gegründet werden. Die Errichtung erfolgt durch eine oder mehrere Personen mit Abschluss eines Gesellschaftsvertrages; dieser muss notariell beurkundet werden. Die Kapitaleinlagen der Gesellschafter bilden das Stammkapital der Gesellschaft. Als juristische Person des privaten Rechts ist sie selbstständige Trägerin von Rechten und Pflichten; sie kann Eigentum erwerben, Verträge abschließen und vor Gericht klagen und verklagt werden. Wie schon in der Bezeichnung zu erkennen ist, haftet eine solche Gesellschaft nur beschränkt. Die Beschränkung besteht darin, dass die Haftung lediglich mit dem Geschäftsvermögen erfolgt – die Gesellschafter haften nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Eine Haftung der Gesellschafter besteht nur gegenüber der Gesellschaft durch die geleistete Kapitaleinlage.
Im deutschsprachigen Raum werden Gesellschaften mit beschränkter Haftung als GmbH (in Österreich häufig auch GesmbH und Ges.m.b.H.) abgekürzt. Ist die Bezeichnung „Gesellschaft“ Teil der Firma, so kann auch eine Bezeichnung wie beispielsweise XYZ Entwicklungsgesellschaft mbH gewählt werden. Neben der allgemeinen GmbH gibt es im deutschen Sprachraum auch die gGmbH (gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die GmbH & Co. KG (Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft).
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