In Deutschland werden polizeilich die Gewaltdelikte Mord (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB), Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB), gefährliche und schwere Körperverletzung (§ 224, § 226 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB), Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB), Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung (§ 177, § 178 StGB), Raubdelikte (§ 249 bis § 252, § 255, § 316a StGB), erpresserischer Menschenraub (§ 239a StGB), Angriff auf den See- und Luftverkehr sowie Geiselnahme (§ 239b StGB) unter dem Begriff Gewaltkriminalität[1] zusammengefasst.
Diese Definition berücksichtigt nur gravierende Gewaltstraftaten. In der polizeilichen Kriminalstatistik werden deshalb andere Straftaten wie Bedrohung (§ 241 StGB), einfache Körperverletzung (§ 223 StGB), nicht der Gewaltkriminalität zugeordnet, obwohl keinesfalls bestritten werden kann, dass diese Delikte mit Gewalt bzw. Aggression zu tun haben.
Für die Entstehung- und Erscheinungsformen von Gewaltkriminalität gibt es verschiedene Erklärungen bzw. Theorien. Gewaltfördernde Faktoren fand man in der Kriminologie in dem sozialen Umfeld (Gewalterfahrungen in der Familie, ungünstiges Wohnumfeld, schlechte Peer Group-Einflüsse ), in der Gesellschaft (Leistungsdruck, schlechte Zukunftsperspektiven, Medieneinflüsse) und bei dem Betroffenen (fehlenden Frustrationstoleranz, Empathiedefizite) selbst. Das nicht nur kurzfristige Zusammentreffen von vielen sich gegenseitig beeinflussenden problematischen Faktoren ist nach vorherrschender Meinung besonders ungünstig.
In den letzten Jahren kam es zu einem Anstieg der registrierten Gewaltdelikte in Deutschland. Im Jahr 2008 kam es erstmals seit 1999 zu einem Rückgang der Delikte. 2008 wurden insgesamt 210.885 Gewaltdelikte registriert.[2] Der Rückgang der Gewaltkriminalität hat sich 2009 fortgesetzt. Die Anzahl der registrierten Delikte ging im Jahr 2009 um 1,2 % auf insgesamt 208.446 Fälle zurück.
Die polizeiliche Kriminalstatistik oder die Verurteiltenstatistik geben nur das Hellfeld wieder. Die Gewaltforschung nutzt deshalb weitere Methoden (empirische Täter- und Opferbefragungen), um genauere Aussagen zum Ausmaß der Gewaltkriminalität zu machen.
Laut Aussage des ersten Periodischen Sicherheitsberichts der Bundesregierung zum Dunkelfeld der Gewaltkriminalität[3]
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