| Mineralwolle[1] | |
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Glaswollmatte |
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| Herkunft | |
| Rohstoffe | siehe Auflistung links |
| Primärenergieverbrauch (Herstellung) | Steinwolle: 150–400 kWh/m³
Glaswolle: 250–500 kWh/m³ |
| Materialeigenschaften | |
| Wärmeleitzahl λ | 0,035-0,045 W/mK |
| Spezifische Wärmekapazität c | 840-1000 J/kgK |
| Rohdichte ρ | Steinwolle: 22-200 kg/m³
Glaswolle: 20-153 kg/m³ |
| Dampfdiffusionswiderstand μ | 1-2 |
| Brandschutzklasse | A |
| Einsatz | |
| Einsatzbereiche | v.a. Dachdämmung und Kerndämmung |
| Materialkosten | 45-150 €/m³ |
Als Mineralwolle werden Dämmstoffe (siehe auch Wärmedämmung) aus Glaswolle und Steinwolle bezeichnet, umgangssprachlich auch Kamelit oder Kamilitwolle genannt. Mineralwolle ist ein besonders wirksamer, nichtbrennbarer Dämmstoff. Er ist vielseitig einsetzbar vom Keller bis zum Dach, im Neubau und bei der Modernisierung, im Wohnungs- und Gewerbebau und der Dämmung von Industrieanlagen. Steinwolle wird darüber hinaus als erdeloses Substrat zur Hydrokultur im industriellen Gemüse- und Zierpflanzenanbau eingesetzt. Bedeutende Hersteller von Mineralwolle sind etwa die Paroc Group / Paroc Oy AB, die Saint-Gobain-Gruppe, Schwenk Dämmtechnik, Ursa, Rockwool, die DBW Gruppe und die Knauf Insulation GmbH (ehemals Deutsche Heraklith AG).
Insbesondere hinsichtlich der Temperaturbeständigkeit im Brandfall ist der Begriff Mineralwolle, der besonders im deutschen Sprachraum Verbreitung gefunden hat, missverständlich. Während Steinwolle hohe Brandbeständigkeit hat, kann das Schmelzen der Glaswolle im Brandfall einen großen Einfluss auf die Tragfähigkeit haben. Aus diesem Grund ist bei Tragwerksnachweisen im Brandfall in den Eurocodes vorwiegend Steinwolle notwendig.
Die Schmelze aus Glas oder Stein wird durch ein kreisrundes Sieb zu Fasern geschleudert. Es entsteht ein Faservlies, das auf einem Kettenband durch einen Härteofen transportiert wird. In einem anderen Verfahren wird die Schmelze über schnell rotierende Walzen geführt oder die Schmelze wird mit Hochdruckbrennern zerfasert. Die entstandene Fasermatte ist beständig gegen Schimmel, Fäulnis und Ungeziefer.
Die Herstellung von Mineralwolle benötigt viel Energie. Die Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V. nennt für
Steinwolle hat ein höheres akustisches Dämmvermögen und unter oxidierenden Bedingungen auch eine hohe thermische Stabilität[3]. Steinwolle ist biolöslich in der menschlichen Lunge [4] und stellt somit keine Gesundheitsgefahr dar.
Glaswolle ist komprimierbar; Steinwolle dagegen nicht oder kaum. Steinwolle hat eine höhere Rohdichte als Glaswolle; sie wiegt bis zu 200 kg/m³. Folgen sind:
Das ist gerade in Frühjahr und Herbst erwünscht: während es nachts draußen kalt ist, gibt die Steinwolle die gespeicherte Wärme teilweise nach innen ab.
| Sicherheitshinweise | ||||
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| GHS- Einstufung[6] |
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| H- und P-Sätze | 351 | |||
| keine EUH-Sätze | ||||
| ? | ||||
| Gefahrstoffkennzeichnung aus RL 67/548/EWG, Anh. I[6] | ||||
| Gefahrensymbole |
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| R-Sätze | 38-40 | |||
| S-Sätze | (2)-36/37 | |||
Die gesundheitliche und arbeitsschutzrechtliche Bewertung von künstlichen Mineralfasern (KMF), zu denen auch Glas- und Steinwollefasern gehören, ist in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 521) oder in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt.
Mineralwolle darf nur noch verkauft oder weitergegeben werden, wenn sie frei von Krebsverdacht ist, das heißt, wenn sie mindestens eine der folgenden Eigenschaften besitzt (Freizeichnungskriterium):
Den Nachweis, dass eine Mineralwolle diesen Kriterien genügt, erkennt man am einfachsten am RAL-Gütezeichen Mineralwolle, mit Bezug auf die Richtlinie 97/69/EG der Kommission.
„Biopersistente Fasern“ (mit geringer Biolöslichkeit) - darunter fallen Glas- oder Steinwollen, die vor etwa 1995 hergestellt oder bis zum 1. Juni 2000 (Herstellungs-, Inverkehrbringungs- und Verwendungsverbot in Deutschland) verbaut wurden und nicht das RAL-Gütezeichen haben - dürfen nach deutscher GefStoffV nicht mehr in Verkehr gebracht, also in Deutschland nicht mehr hergestellt oder verkauft werden. Natürlich sind diese Materialien in vielen Altbauten verbaut. Vor größeren Sanierungs- oder Abbrucharbeiten (siehe TRGS 521) ist daher stets zu prüfen, wie alt das eingebaute Material ist (oder man nimmt vorsichtshalber an, dass es sich um altes Material handelt). Wurde es vor 1995 eingebaut, handelt es sich höchstwahrscheinlich um Material geringerer Biolöslichkeit. Es gelten dann die entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß TRGS 521. Handelt es sich dagegen um später eingebautes Material, kann man (zumindest bei Produkten großer Hersteller) davon ausgehen, dass es sich um die neue Generation biolöslicher Mineralwolle handelt. Im Zweifel sollte man den Hersteller fragen, denn der Kanzerogenitätsindex ist nicht das einzige der obengenannten Freizeichnungskriterien.
Aufgrund der hautreizenden Wirkung von Fasern und Staub sollte man beim Zuschneiden und Verbauen von Glas- oder Steinwolle stets Handschuhe und langärmlige Kleidung oder Schutzkleidung (etwa einen Einwegschutzanzug) tragen.
Im industriellen Sektor werden geschleuderte Fasern zunehmend durch gezogene Fasern mit kontrollierter Geometrie ersetzt, da diese meist neben der gesundheitlichen Unbedenklichkeit auch bessere Vibrationsbeständigkeiten aufweisen.
Glaswolle und Steinwolle sind deponierbar.[1]
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