Eine Granate (von italienisch granata‚ „Granatapfel“) ist ein mit einem Wirkmittel gefülltes und mit einem Zünder versehenes hohles Geschoss, das – anders als eine Handgranate – mit einer Feuerwaffe auf ein entferntes Ziel geschossen wird. Im Gegensatz zu einem Vollgeschoss wirkt die Granate nicht nur über die kinetische Energie, mit der sie auf dem getroffenen Objekt aufprallt, sondern auch durch die Füllung des Geschosses wie etwa Sprengstoff, Gas oder Metallsplitter bzw. -kugeln.
Seit Beginn des 16. Jahrhunderts benutzte man mit Schwarzpulver gefüllte Gefäße, die entweder mit einem Geschütz oder mit der Hand auf feindliche Truppen geworfen wurden (ursprünglich bezeichnete man auch das Verfeuern von Geschossen aus Haubitzen und Mörsern als „Wurf“).[1] Solche in der Regel aus gegossenem Eisen hergestellten Geschosse waren im Deutschen während des 16. Jahrhundert noch als „sprengende Kugeln“ bekannt.[2] Erst im 17. Jahrhundert wurde auch in der deutschen Militärsprache allmählich die Bezeichnung „Granate“ üblich.[3] Dabei unterschied man zunächst zwischen Bomben, die mit Mörsern geworfen, und Granaten, die aus Haubitzen verfeuert wurden. Obwohl beide die Form einer Kugel hatten, unterschieden sich Bomben und Granaten zunächst auch dadurch, dass die schweren Bomben eine gleichmäßige Wandstärke hatten und darüber hinaus Ösen besaßen, mit denen sie auf die Treibladung gesetzt werden konnten, während die Granaten der Haubitzen einen verstärkten Boden gegenüber dem Brandloch besaßen, wodurch ihre Flugbahn sehr unregelmäßig wurde.[4] Ihre Konstruktion näherte sich an, als dann beide mit Hilfe von „Treibspiegeln“ abgefeuert wurden. Daher wurde später allgemein der Begriff Granate auf kleinere Geschosse eingegrenzt und nur noch schwerere (d.h. großkalibrigere) Geschosse wurden als Bomben klassifiziert.[5]
Mit der verstärkten Einführung gezogener Gewehre war die Schussweite der glatten Kanonenrohre und damit auch der runden Granaten nicht mehr ausreichend. Daher waren bereits seit Beginn des 19. Jahrhunderts verschiedene Experimente mit konisch geformten Langgeschossen durchgeführt worden.[6] Die allgemeine Einführung konisch geformter Granaten, die vier- bis sechsmal schwerer waren als runde Kugeln, wurde jedoch erst nach der durchgehenden Einführung von gezogenen Geschützen und der Erfindung zuverlässiger Granatzünder allgemein möglich. Die moderne Form der Langgranate entstand nach 1850, als die Artillerie endgültig von den Vorderladern zu den gezogenen Hinterladern überging. Dabei erhielt der Mantel der Geschosses mehrere Führungsringe aus einem weichen Metall (zuerst Blei, später Kupfer), über die es durch die Züge im Geschützrohr in eine rasche Rotation um die Längsachse versetzt wird.[7]
Die äußere Form und die verschiedenen Füllungen der Granaten wurden im 20. Jahrhundert immer mehr ihren unterschiedlichen Aufgaben und Zielen angepasst. Durch moderne Treibspiegel und aktiv-reaktive (d.h. zusätzliche) Raketentriebwerke kann die Reichweite gesteigert und mit unterschiedlichen zielsuchenden Sensoren die Treffergenauigkeit erhöht werden. Mit Hilfe von eingebauten Fallschirmen oder Flügelstabilisatoren kann – über die normalen Regeln der Ballistik hinaus – die Flugdauer und die Flugbahn der Granaten beeinflusst werden.[8]
Granaten können auch mit Granatwaffen der Infanterie (zum Beispiel Gewehraufsatz für Gewehrgranate, Granatwerfer, Reaktive Panzerbüchse) verschossen werden.
60-cm-Granate des Mörsers Thor
Granate der Panzerabwehrwaffe PIAT
Neben der einfachen Sprenggranate gibt es spezielle Anordnungen der Wirkladung, um eine höhere Effektivität gegen bestimmte Ziele zu erreichen. Beim inneren Aufbau kann die Effektivität gegen bestimmte Ziele beispielsweise durch eine Hohlladung vergrößert werden. Der äußere Aufbau („Mantel“) ist meist aus Stahl und vorfragmentiert, um eine Splitterwirkung zu erzielen.
Die Granate kann je nach Füllung folgende Wirkungen erzielen:
Die Verwendung chemischer und biologischer Waffen ist durch das Völkerrecht (Genfer Protokoll, Biowaffenkonvention, Chemiewaffenkonvention) geächtet, ebenso die Verwendung von Spreng- und Brandgeschossen mit einem Gewicht von weniger als 400 g (Petersburger Erklärung).
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