Montag, 28. Mai 2012

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Großschutzgebiet

Das Großschutzgebiet spielt übergreifend als Begriff in Geographie, Ökologie, Landwirtschaft, in Naturschutz und Tourismus eine Rolle.

Unter Großschutzgebieten werden Nationalparks, Biosphärenreservate und Naturparks verstanden und zusammengefasst. Diese Gebiete erfüllen Aufgaben, die zum einen dem Schutz von Natur und Landschaft, zum anderen aber auch der Erholung, dem Fremdenverkehr und der Bildung von Nutzen sind.

Gedacht ist dabei an eine Art „Vorbildlandschaft“ für eine umwelt- und ressourcenschonende, nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung als Interaktion zwischen Mensch und Natur. Dazu gibt es je nach Großschutzgebiet unterschiedliche Schwerpunkte, die die besonderen ökologischen und ästhetischen Qualitäten von Natur- und Kulturlandschaft zu erhalten suchen.

Entwicklungsschwerpunkte für Gebietsschutz und Großschutzgebiete[1]

  • Weiterentwicklung von Qualitätskriterien und Standards
  • regelmäßige Bewertung
  • Sicherstellung nachhaltige Finanzierung
  • Verbesserung des Schutzgebietsmanagements und der Kommunikation
  • Verbesserung von Forschung und Monitoring
  • schutzgebietsübergreifende und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
  • Durchführung von Förderprojekten des Bundes in den Großschutzgebieten

Einzelnachweise

  1. http://www.bfn.de/0308_gebietsschutz.html

Weblinks

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Diese Seite wurde zuletzt am 26. Juni 2011 um 20:58 Uhr geändert.

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