Ein Grundnetzsender ist in der Rundfunktechnik eine Sendeanlage, die ein größeres Gebiet mit einem Programm des Rundfunks auf terrestrischem Wege versorgt. Um dies zu erreichen, befinden sich Grundnetzsender oft an exponierten Standorten mit hohen Antennenträgern und strahlen die Programme mit meist hoher Sendeleistung in die Umgebung ab. Von den Grundnetzsendern nicht in ausreichendem Maße erreichte Gebiete (meist Täler) werden durch Füllsender versorgt.
Die Eigentumsverhältnisse der als Grundnetzsender genutzten Sendeanlagen in Deutschland entsprechen allgemein den folgenden Bedingungen. Diese Aufteilung geht auf das 1. Rundfunk-Urteil von 1961 zurück, das u. a. besagt, dass der Betrieb von Rundfunk-Sendeanlagen nicht Aufgabe der Länder, sondern des Bundes (und damit der Deutschen Bundespost) ist. Daher durften die ARD-Rundfunkstanstalten nach 1961 keine eigenen Rundfunksendeanlagen mehr errichten, sondern mussten Anlagen der Deutschen Bundespost nutzen, bereits bestehende durften sie jedoch behalten und weiternutzen. Ähnliches galt für die Sendeanlagen von Europe 1 und AFN, wobei hier auch die Alliierten Vorbehaltsrechte eine Rolle spielten.
Nach einigen Liberalisierungen im Telekommunikationsbereich ist diese Aufteilung inzwischen nur noch historisch bedingt.
Rundfunksendeanlagen befindet sich heute in der Regel im Besitz der jeweiligen ARD-Landesrundfunkanstalt,
Entsprechend gilt: Rundfunksendeanlagen befinden sich in der Regel im Besitz der Deutschen Funkturm (Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom),
Seit der Liberalisierung des Rundfunksektors beschränkt sich der Bund innerhalb seiner Kompetenz nur noch auf die Aufsicht (über die Bundesnetzagentur) über den Rundfunkbetrieb, während der Sendebetrieb inzwischen in private Hände übergegangen ist. Die Sendeanlagen der Deutschen Bundespost gingen an die Deutsche Telekom über, welche diese zunächst in die Tochtergesellschaft T-Systems Media & Broadcast eingliederte und diese später verkaufte; die nun Telekom-unabhängige Firma firmiert heute als Media Broadcast.
Aufgrund der Liberalisierung ist es den ARD-Anstalten inzwischen wieder erlaubt, neue eigene Sendeanlagen zu errichten (z.B. Sender Spiesen oder Sender Waldenburg-Friedrichsberg) oder bestehende verstärkt zu nutzen. Bei der Digitalisierung des terrestrischen Fernsehempfangs (DVB-T) seit 2002 wurden entsprechend Sendeanlagen der Media Broadcast und der ARD-Anstalten bunt gemischt verwendet.
Per 1. Januar 1995 gab es für 21 unterschiedliche Programme (1. Programm, 2. Programm, acht 3. Programme, 11 kommerzielle Programme) die folgenden 9285 Fernseh-Grundnetzsender und Fernseh-Füllsender. Die Anzahl der Senderstandorte, beziehungsweise der Antennenträger ist wesentlich geringer, da von einem Standort mehrere Programme auf unterschiedlichen Frequenzen abgestrahlt werden können.[1]
| VHF (Bereich I/III) | UHF (Bereich IV/V) | |||
|---|---|---|---|---|
| Grundnetzsender | Füllsender | Grundnetzsender | Füllsender | |
| 1. Programm | 42 | 1386 | 49 | 1419 |
| 2. Programm | - | 2 | 101 | 2848 |
| 3. Programme | - | 3 | 118 | 3049 |
| Private Programme | 9 | - | 259 | - |
| Summe | 51 | 1391 | 527 | 7316 |
Grundnetz- und Füllsender für Rundfunk in Österreich sind überwiegend im Eigentum der Österreichischen Rundfunksender (ORS). Die Sender für Privatradio sind entweder im Besitz der Privatsender oder der Telekom Austria. Die Fernmeldetürme für Richtfunk (auch Richtfunkknoten genannt) sind im Besitz der Telekom Austria AG. Es gibt auch gemeindeeigene Füllsender, wenn die Einwohneranzahl an einer exponierten Lage für einen öffentlichen Sender zu gering war.
Sendername, Standort: Senderart
Am Sender Wien 1 befindet sich die Senderhauptkontrolle, die alle Sendeanlagen der ORS GmbH überwacht, steuert und versorgt. Der Sender Wien 1 selbst wird via Richtfunk vom Funkturm Wien-Arsenal versorgt. Die Uplink-Parabolspiegel für die DVB-S-Versorgung befinden sich beim ORF-Zentrum in Wien.
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