Die Grundversorgung ist das Zurverfügungstellen von wichtiger Infrastruktur, Dienstleistungen (Universaldienst), Preisstützungen und Transferleistungen für die gesamte Bevölkerung.
Im Hinblick auf die durch den öffentlichen Sektor wahrgenommene Grundversorgung wird verwaltungstechnisch auch von der Daseinsvorsorge gesprochen. Der Begriff der Grundversorgung wird auch in Bezug auf finanzielle Leistungen an einzelne Personen genutzt, siehe Grundsicherung, Bedingungsloses Grundeinkommen oder Bürgergeld.
Eine Grundversorgung setzt voraus, dass diese zu einem angemessenen Preis angeboten wird − also auch in benachteiligten Gebieten (etwa in Bezug auf die Bevölkerungsdichte oder die Topographie), wo sich dies nach rein betriebswirtschaftlichen Kriterien für die Anbieter beziehungsweise für den Staat nicht lohnen würde. Zu diesem Zweck investiert entweder der Staat selbst in die entsprechende Infrastruktur (beispielsweise Wasserversorgung, Stromversorgung, Straßenbau/Verkehrswege, Postwesen und Telekommunikation, öffentliches Gesundheitswesen) bzw. subventioniert Grundnahrungsmittel, Landwirtschaftliche Erzeugnisse (siehe Agrarpolitik), Energie (siehe Strompreis) oder Treibstoffe[1] oder gewährleistet bzw. finanziert Fürsorge und Soziale Sicherheit oder er kooperiert für gesetzlich definierte Grundversorgungsaufträge mit privaten, meist bedeutenden Anbietern.
Die von der Grundversorgung umfasste Infrastruktur wird regelmäßig den sich wandelnden wirtschaftlichen und sozialen Anforderungen angepasst.
In Deutschland besteht gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ein Grundversorgungsauftrag des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Öffentlich-rechtlichen Rundfunksender haben also nicht nur die Aufgabe, eventuelle Lücken zu schließen, die private Anbieter offen lassen, sondern müssen das ganze Spektrum von Fernseh- und Hörfunksendungen bieten.
Die Interpretation, was unter diese Grundversorgung fällt, ist in hohem Maße umstritten und war Gegenstand mehrerer Verfahren vor dem BVerfG sowie europarechtlicher Kontroversen. Siehe hierzu auch
In den Industriestaaten wird darüber diskutiert, ob der Breitband-Internetzugang in den Grundversorgungskatalog aufgenommen werden muss, um der digitalen Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken. Während in der EU hierüber erst die Debatte begonnen hat und noch keine konkreten Schritte geplant sind, wurde 2008 in der Schweiz der breitbandige Internetzugang als öffentlicher Dienst (Service public) in den gesetzlich geregelten Leistungskatalog der Grundversorgung aufgenommen. Die garantierte Basisversorgung liegt inzwischen bei mindestens 1000 Kilobit pro Sekunde (kBit/s) beim Herunterladen und 100 kBit/s beim Hochladen.[2]
Die deutsche Bundesregierung hat im Jahr 2009 mit ihrer Breitbandstrategie bereits eine Quasi-Grundversorgung angekündigt, ohne dies gesetzlich zu verankern. Danach sollte bis Ende 2010 allen Haushalten ein leistungsfähiger Breitbandanschluß (mindestens 128 kBit/s in beide Richtungen)[3] zur Verfügung gestellt werden. Und bis zum Jahr 2014 sollen zudem „für 75 Prozent der Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zur Verfügung stehen, mit dem Ziel, solche hochleistungsfähigen Breitbandanschlüsse möglichst bald flächendeckend verfügbar zu haben.“[4]
Im Oktober 2010 wurden dazu unter Laborbedingungen bereits Bandbreiten von bis zu 825 Megabit pro Sekunde bei kupferbasierten DSL-Netzwerken gemessen[5] – die in der Regel das schwächste Glied im Festnetz sind. Je nach Ausbauzustand der Netze sind heute (Stand: Dezember 2011) in der Praxis jedoch – unter günstigen Bedingungen – höchstens 360 Megabit pro Sekunde realisierbar.[6] Dabei werden die Netze von ihren Betreibern ständig ausgebaut, wobei der Ausbau jedoch – aus wirtschaftlichen Gründen – vorrangig in Ballungsgebieten und Großstädten stattfindet.
Nach Angaben des TÜV Rheinland zur Ausbreitung des schnellen Internets in der Bundesrepublik waren bis Ende 2011 über 99 Prozent der Privathaushalte mit der Möglichkeit zum Breitbandzugang versorgt. Dabei konnten die genannten 99 Prozent mit einer Übertragungsrate von bis zu 1 Megabit pro Sekunde und etwa 48 Prozent mit bis zu 50 Megabit pro Sekunde ans Netz angebunden werden.[7]
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