Eine Handelsgesellschaft ist nach deutschem Handelsrecht eine Gesellschaft, die ein Handelsgewerbe betreibt und deshalb als solche Kaufmann ist.
Handelsgesellschaften sind zum Beispiel die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG), sogenannte Personenhandelsgesellschaften; sowie ferner Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG), welche kraft gesetzlicher Anordnung ebenfalls als Handelsgesellschaften gelten und Kaufleute kraft Rechtsform (sog. Formkaufmann, § 6 HGB) sind.
Der Begriff Handelsgesellschaft wird gelegentlich als Synonym zu Handelskompanie benutzt (siehe auch Kompanie (Unternehmen).
Handelsgesellschaft oder Handelskompanie hießen auch die Unternehmen, die den überseeischen Handel mit überseeischen Besitzungen oder Kolonien betrieben. Sie waren teilweise privilegiert. Siehe zum Beispiel:
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