Harry Wörz (* 3. Mai 1966 in Birkenfeld bei Pforzheim) wurde im Jahre 1998 zu Unrecht wegen versuchten Totschlages an seiner damaligen Ehefrau rechtskräftig verurteilt und im Dezember 2010 in einem Wiederaufnahmeverfahren rechtskräftig wieder freigesprochen. Der Fall erlangte bundesweit Aufsehen.
Harry Wörz wuchs in kleinbürgerlichen Verhältnissen auf. Nach dem Besuch der Grund- und Hauptschule absolvierte er eine Ausbildung zum Gas- und Wasserinstallateur. Später holte er die Mittlere Reife nach und machte eine Umschulung zum Bauzeichner. Im September 1994[1] heiratete er eine Polizistin, im März 1995 wurde ein gemeinsamer Sohn geboren.[2] Ein Jahr nach der Geburt zog die Frau aus der gemeinsamen Wohnung aus und begann ein Verhältnis mit einem verheirateten Kollegen. Harry Wörz lebt seit 2001 in einer Beziehung zu einer anderen Frau, mit der er ein Kind hat.
Am 29. April 1997 wurde Wörz verhaftet. Seine Ex-Frau war in den frühen Morgenstunden mit einem Schal stranguliert worden. Ihr Vater schlief zu diesem Zeitpunkt in der Einliegerwohnung des Hauses seiner Tochter und fand sie nach zwei Uhr nachts bewusstlos auf. Er belebte sie durch Erste-Hilfe-Maßnahmen wieder. Sie ist seither wegen ihrer schweren Hirnschäden durch den Sauerstoffmangel ein Pflegefall und kann keine Aussagen über den Täter machen. Die Ermittlungen der Pforzheimer Polizei richteten sich anfänglich neben Wörz auf den Geliebten des Opfers, ebenfalls ein Polizeibeamter. Dieser erhielt jedoch von seiner Ehefrau ein Alibi, woraufhin dieser Ermittlungsansatz nicht weiterverfolgt wurde.
Am 16. Januar 1998 verurteilte das Landgericht Karlsruhe den Angeklagten wegen versuchten Totschlags zu elf Jahren Gefängnis. Dagegen legte Wörz Revision ein, die der Bundesgerichtshof im August 1998 verwarf. Damit war das Urteil des Landgerichts Karlsruhe rechtskräftig.
Die Eltern des Opfers verklagten Wörz im Oktober 1999 vor dem Landgericht Karlsruhe auf 300.000 DM Schmerzensgeld wegen der Pflege ihrer behinderten Tochter. Am 6. April 2001 wurde die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass Zweifel an der Schuld des Beklagten bestünden.
Im Oktober 2001 stellte Wörz beim Landgericht Mannheim einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Dieser wurde vom Gericht abgelehnt. Dagegen legte Wörz Beschwerde ein. Am 30. November 2001 ordnete das Oberlandesgericht Karlsruhe die Prüfung des Falls an. Der Haftbefehl gegen Wörz wurde ohne Auflagen aufgehoben. Im März 2004 lehnte das Landgericht Mannheim ein Wiederaufnahmeverfahren ab. Auch dagegen legte Wörz vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe Beschwerde ein. Das Gericht ordnete die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Der Wiederaufnahmeprozess begann am 30. Mai 2005. Nach 19 Verhandlungstagen wurde Wörz am 6. Oktober 2005 „aus Mangel an Beweisen“ freigesprochen.
Im Oktober 2006 hob der Bundesgerichtshof den Freispruch auf. Daraufhin begann am 22. April 2009 ein Wiederaufnahmeverfahren vor dem Mannheimer Landgericht. Als Ergebnis dieses Verfahrens wurde Wörz am 22. Oktober 2009 freigesprochen.[3][4] Die Kammer hielt es für wahrscheinlich, dass der damalige Geliebte der Frau der Täter sei. Der Freispruch war noch nicht rechtskräftig. Der anwaltliche Vertreter der Nebenklage kündigte im Gerichtssaal an, Revision einzulegen. Die Staatsanwaltschaft legte zwei Wochen nach dem Urteil Revision ein.[5] Am 15. Dezember 2010 verwarf der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision zum Freispruch für Harry Wörz. Damit ist Wörz rechtskräftig freigesprochen.[6][7]
Die Verfahren gegen Harry Wörz fanden ein großes mediales Echo. So bezeichnete Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online das Verfahren als einen der „ungewöhnlichsten Prozesse der deutschen Rechtsgeschichte“[8] und begleitete den Fall mit weiteren Berichten.[9] Darüber hinaus berichteten das ZDF, der SWR sowie zahlreiche, auch überregionale Zeitungen über die Prozesse gegen Wörz.[10][11][12]
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