Das Heilbronner Phantom, in der Medienberichterstattung auch Frau ohne Gesicht, von der Polizei Unbekannte weibliche Person (UwP) genannt, war nach dem Polizistenmord von Heilbronn das Ziel einer ausgedehnten Fahndung von 2007 bis 2009 in Süddeutschland, Österreich und Frankreich auf Grund von DNA-Spuren. Die Fahndung blieb ohne Ergebnis, denn die in Heilbronn und an anderen Tatorten erhobenen Spuren erwiesen sich als Artefakte.
Einziger Zusammenhang zwischen den Straftaten waren übereinstimmende DNA-Analysen von Spuren an 40 Tatorten[1]. Eine Parallelspur wurde nicht ermittelt, insbesondere gab es zu Alter und Aussehen der gesuchten Person keine verlässliche Hinweise. Ende März 2009 wurde nachgewiesen, dass die DNA von Verunreinigungen an den zur Spurensicherung verwendeten Wattestäbchen stammte, die DNA konnte einer Verpackungsmitarbeiterin eines an der Herstellung beteiligten Unternehmens zugeordnet werden.[2]
Nachdem am 25. April 2007 in Heilbronn eine Polizistin erschossen und ihr Kollege durch einen Kopfschuss schwer verletzt wurde, fand die Polizei die DNA einer unbekannten Frau am Dienstfahrzeug der Beamten. Die Ermittlungen wurden zunächst von der Polizeidirektion Heilbronn in der Sonderkommission Parkplatz geführt. Im Januar 2009 wurde die eine ausgelobte Belohnung für Hinweise auf den Verbleib der vermeintlichen Frau auf 300.000 Euro erhöht. Die Sonderkommission wurde am 11. Februar 2009 wegen personeller Überlastung ans Landeskriminalamt Baden-Württemberg verlagert.[3]
Gesucht wurde vor allem die unbekannte Frau, deren DNA sichergestellt wurde. Aufgrund der Vielzahl von Verbrechen, die dieser Spur bereits zugeordnet werden konnten bzw. die in den folgenden Jahren hinzu kamen, vermutete man eine schwerstkriminelle und kaltblütige Täterin, nach der entsprechend intensiv auch öffentlich (zum Beispiel mit Fahndungsplakaten) gefahndet wurde.
Insgesamt wurde die DNA an Proben von weiteren 40 Tatorten insbesondere in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Österreich sichergestellt, unter anderem bei sechs Mordfällen. Die Spuren gingen bis ins Jahr 1993 zurück. [4] Eine am Institut für Gerichtliche Medizin der Medizinischen Universität Innsbruck, dem Österreichischen DNA-Zentrallabor, vorgenommene Untersuchung der mitochondrialen DNA ergab, dass die DNA Charakteristika aufweist, die gehäuft in Osteuropa und im Gebiet der angrenzenden Russischen Föderation auftreten.[5]
Anfang Juni 2007 wurde per DNA-Analyse vom Tatort in Spuren die DNA des Phantoms gefunden. Diese wurde davor und danach auch in Spuren von folgenden weiteren Tatorten festgestellt:[1][6]
Nachdem die weibliche DNA-Spur des Phantoms 2009 an einer Getränkedose nach einem Einbruch in einer Saarbrücker Schule[16] und an den erkennungsdienstlich abgenommenen Fingerabdrücken eines seit dem Jahre 2002 vermissten männlichen Asylbewerbers festgestellt wurden, verdichteten sich die Zweifel an der Realität des Phantoms.[17]
Neben der tatsächlichen Anwesenheit einer einzigen Person an allen Tatorten gab es auch alternative Erklärungen für das Auffinden der immer gleichen DNA. Zum einen hätten bewusst falsche DNA-Spuren gelegt worden sein können. Aufgrund der Verschiedenheit der vorliegenden Spuren (Speichel, Schweiß, Blut, Hautzellen) und der Tatsache, dass dies 1993 und 2001 sehr vorausschauend gewesen wäre, war diese Möglichkeit jedoch nach menschlichem Ermessen auszuschließen.[6]
Irritierend war an diesem Fall auch, dass es an keinem Tatort eine Parallelspur des Phantoms gab: Es gab keine Zeugen, die die Person gesehen hatten, und ebenso fanden sich keine Fingerabdrücke der Person.
Zum anderen war auch schon frühzeitig über eine Verunreinigung eines Teils der Ausrüstung zur Spurensicherung und -analyse spekuliert worden. Die festgestellte DNA wäre dann die einer Person, die mit dem jeweiligen Wattestäbchen schon während dessen Produktion in Kontakt kam: Dies könne theoretisch schon beim Pflücken der Baumwolle geschehen.[18]
Im vorliegenden Fall wurde diese Fehlerquelle wegen der geographischen Häufung der Funde und negativ verlaufenen Kontrollen (Blindtests) ohne DNA-Material zunächst ausgeschlossen.[19][20]
Im März 2009 wurde die Verunreinigungsthese erneut diskutiert.[21] Die Ermittlungsbehörden gingen nun der Möglichkeit der Verunreinigung nach, da einige der DNA-Spuren aus kriminalistischer Sicht nicht mehr plausibel zu erklären waren.[22] Mit der Erkenntnis, dass diejenigen Wattestäbchen verunreinigt waren, mit denen die DNA-Spuren an einem Tatort in der Regel aufgenommen werden, endete die Fahndung nach dem Phantom.
Die zuständigen Polizeibehörden aller Orte, an denen die DNA des Phantoms festgestellt worden war, hatten ihre Abstrichbestecke von Greiner Bio-One in Frickenhausen bezogen. Das erklärte auch, warum in Bayern (dessen Polizei Wattestäbchen eines anderen Herstellers bezieht) keine derartigen DNA-Spuren festgestellt wurden. Damit war das Rätsel der merkwürdigen geographischen Verteilung der DNA-Fundstellen und der Verschiedenheit der Fälle, in denen sie auftauchten, gelöst. Die DNA-Verunreinigung auf den Wattestäbchen stammte von einer Mitarbeiterin des Verpackungsbetriebs Böhm Kunststofftechnik im oberfränkischen Tettau-Langenau. Dort wurden die aus China importierten, hölzernen Wattestäbchen manuell auf Verschlussstopfen montiert und in Plastikröhrchen verpackt.[23] Zwar tragen die Mitarbeiter Schutzkleidung, um die Wattestäbchen vor Verunreinigung zu schützen, ein DNA-freies Produkt sei jedoch nie gefordert gewesen.[24][25] In Österreich war eine solche Verunreinigung der DNA-Abstrichbestecke schon seit April 2008 vermutet worden.
Es stellte sich in diesem Zusammenhang heraus, dass es für jenen entscheidenden Baustein der juristischen DNA-Beweisführung bislang keine verbindlichen Qualitäts- bzw. Sterilitätsstandards gibt.[26] Diese Feststellung führte zu einer Diskussion über die Qualitätsstandards von Wattestäbchen und die Bezugsquellen dieses Produktes. Das Hauptproblem hierbei ist, dass entsprechende Normen nur empfehlende Vorgaben sind. Die Behörden wollen sich künftig Garantien für die Qualität der Wattestäbchen geben lassen.[27] Im Juli 2009 wurde festgelegt, dass die baden-württembergische Polizei nur noch mit Ethylenoxid gereinigte Wattestäbchen zur DNA-Aufnahme an Tatorten verwenden darf – mit diesem Verfahren wird derzeit am ehesten sichergestellt, dass das Aufnahmebesteck selbst nicht schon vor Verwendung mit DNA verunreinigt ist. Die Wattestäbchen sollen auch nur noch über den zentralen Einkauf der Polizei beschafft werden.[28]
Das Unternehmen Greiner Bio-One weist auf seiner Webseite mittlerweile darauf hin, dass die von ihnen bezogenen Abstrichbestecke[29] niemals für den Einsatz im Zusammenhang mit DNA-Spuren gedacht waren, sondern nur für Abstriche im bakteriologischen Bereich, und dass dies auch aus der Produktbeschreibung und den Beipackzetteln eindeutig hervorgehe.[30] Am 30. März 2009 musste Greiner Bio One jedoch zugeben, dass einigen Chargen ihrer Abstrichbestecke offenbar doch ein Zertifikat beigelegen hatte, wonach die Wattestäbchen DNA-frei seien, obwohl dies gar nicht zutraf.[31]
Literarisch behandelt wird das Phantom im Roman Eisige Nähe des Autors Andreas Franz aus dem Jahr 2010. Auch dort wird an verschiedenen Tatorten die DNA der unbekannten weiblichen Person gefunden. Zeitlich ist der Roman kurz nach der Entdeckung der kontaminierten Wattestäbchen angesiedelt, jedoch wird diese Aufklärung im Buch angezweifelt.
Die vierte Folge der sechsten Staffel der TV-Serie CSI: NY (Originaltitel: Dead Reckoning; deutscher Titel: Das DNS-Phantom) wurde an den Fall des Heilbronner Phantoms angelehnt.
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