Als Heimatvertriebene werden diejenigen deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen bezeichnet, die als Folge des Zweiten Weltkrieges ihre Heimat in den damaligen deutschen Ostgebieten (in den Grenzen von 1914 und 1937) oder im ehemaligen Österreich-Ungarn verlassen mussten und in dem restlichen Teil Deutschlands (der späteren Bundesrepublik Deutschland und DDR) sowie in Österreich aufgenommen wurden.[1]
Die Rechtstellung der Heimatvertriebenen ist durch das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) geregelt worden, das auch eine Rechtsdefinition des Begriffes „Heimatvertriebener“ enthält, die von der Selbstbezeichnung der landsmannschaftlich organisierten Heimatvertriebenen abweicht.
§ 2 des BVFG sagt dazu sinngemäß aus:
→ Hauptartikel: Vertreibung
Noch vor der erzwungenen Migration der deutschen Bevölkerung aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße, der Tschechoslowakei, aus Ungarn und aus anderen Siedlungsgebieten in Ost- und Südosteuropa flohen am Ende des Zweiten Weltkriegs Hunderttausende in den Westen.
Bereits ab Herbst 1944 setzten sich große Flüchtlingsströme aus den Ostgebieten des Deutschen Reichs (Ostpreußen, Pommern, Schlesien, Ostbrandenburg), seit 1945 auch aus dem annektierten Sudetenland in Bewegung. Die Flucht wurde von deutschen Behörden angeordnet oder erfolgte aus Angst vor den Gefahren der näherrückenden Kriegsfront wie Bombardierungen oder Artilleriebeschuss. Berichte und Gerüchte über Massaker, Massenvergewaltigungen und Plünderungen in bereits von der Roten Armee oder Partisanenverbänden erreichten Gebieten taten ein Übriges.
Im Oktober 1944 begannen auch sogenannte wilde Vertreibungen durch die ortsansässige nichtdeutsche Bevölkerung, besonders in Gebieten mit deutschen Minderheiten wie etwa auf dem Balkan oder in der Slowakei. Neusiedler kamen an, die zuvor oft selbst vertrieben worden waren. Das Potsdamer Abkommen vom August 1945 legte schließlich fest, dass die Ausweisung der Deutschen „in ordnungsgemäßer und humaner Weise“ zu erfolgen habe. Es markiert den Zeitpunkt des offiziellen Übergangs von individueller und wilder Flucht zur organisierten und planmäßigen Vertreibung und Zwangsumsiedlung.
Die alliierten Planungen orientierten sich am Übereinkommen von Potsdam und sahen Aufnahmequoten für die einzelnen Besatzungszonen vor. Eingewiesen wurde vornehmlich in die britische und amerikanische Zone. Frankreich hatte an der Potsdamer Konferenz nicht teilnehmen können und verweigerte die Aufnahme der organisierten Transporte in seine Zone bis 1948.
1946 verboten die Westalliierten politisch orientierte Vereinigungen der Flüchtlinge und ließen nur noch kulturelle zu. Als 1948 die Kommunisten die Herrschaft in der Tschechoslowakei übernahmen, lockerten sie das Koalitionsverbot schrittweise, weil nun nicht mehr die Assimilierung der Flüchtlinge Priorität hatte, sondern im Ost-West-Konflikt die antikommunistische Einstellung der meisten Vertriebenen hoch im Kurs stand. Für kurze Zeit gab es in Westdeutschland ein Notparlament der Vertriebenen in eigener Regie. Der Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten verfolgte als Interessenvertretung wirtschaftliche und sozialpolitische Ziele und kandidierte bei Landtags- und Bundestagswahlen. Ende der 1940er Jahre stand die Entschädigung des verloren gegangenen Besitzes durch den so genannten Lastenausgleich im Vordergrund des Engagements der Flüchtlinge und Vertriebenen.
In der Regel bildete die gemeinsame Herkunft das verbindende und tragende Element. Es wurden Organisationen und Verbände gebildet (Landsmannschaften). In Deutschland bildete sich als Dachorganisation der Heimatvertriebenen der Bund der Vertriebenen. Er umfasst 21 Landsmannschaften, worunter die mitgliederstärksten die Sudetendeutsche Landsmannschaft und die Schlesische Landsmannschaft sind. Mit Gründung der Bundesrepublik fanden dann auch in jährlicher Folge Bundestreffen der Vertriebenenverbände statt. Bekannt sind hier die großen Pfingsttreffen. In der Charta der deutschen Heimatvertriebenen von 1950 verzichteten diese auf Rache und Vergeltung.
In Österreich fanden etwa 430.000 Vertriebene Aufnahme. Hier entstand bereits im Jahr 1945 der Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs.
Deutschland und Österreich sahen sich in der Pflicht, den Vertriebenen als besonders betroffener Bevölkerungsgruppe Hilfe zu leisten. In beiden Ländern wurden Lastenausgleichsgesetze erlassen (1952 und 1956).
| Verteilung der 11.935.000 Vertriebenen in der Bundesrepublik Deutschland und DDR (1950) | ||||
|---|---|---|---|---|
| Land | damaligeBesatzungs- zone | Anzahl | % der Vertrieb. (in D) | % der Wohnbev. |
| Bayern | ABZ | 1.937.000 | 16,2 % | 21 % |
| Niedersachsen | BBZ | 1.851.000 | 15,5 % | 27 % |
| Nordrhein-Westfalen | BBZ | 1.332.000 | 11,2 % | 10 % |
| Mecklenburg-Vorpommern | SBZ | 981.000 | 8,2 % | 45 % |
| Sachsen-Anhalt | SBZ | 961.000 | 8,1 % | 23 % |
| Baden-Württemberg | FBZ/ABZ | 862.000 | 7,2 % | 13,5 % |
| Schleswig-Holstein | BBZ | 857.000 | 7,2 % | 33 % |
| Sachsen | SBZ | 781.000 | 6,5 % | 14 % |
| Hessen | ABZ | 721.000 | 6 % | 16,5 % |
| Thüringen | SBZ | 607.000 | 5,1 % | 20,5 % |
| Brandenburg | SBZ | 581.000 | 4,9 % | 23 % |
| Rheinland-Pfalz | FBZ | 152.000 | 1,3 % | 5 % |
| West-Berlin | ABZ/FBZ/BBZ | 148.000 | 1,2 % | 6,9 % |
| Hamburg | BBZ | 116.000 | 1 % | 7,2 % |
| Bremen | ABZ | 48.000 | 0,4 % | 8,6 % |
Das sind 1950 zusammen 11.935.000, davon 3.911.000 in der DDR und 8.024.000 in der Bundesrepublik (später als 1950 gekommene Vertriebene und SBZ/DDR-Flüchtlinge sind nicht enthalten).
Das Saarland war 1950 noch autonome französische Region und wird daher nicht aufgelistet.
Baden-Württemberg war 1950 noch nicht gegründet; dieses Gebiet bestand aus den vorherigen Bundesländern Württemberg-Baden (ABZ), Südwürttemberg-Hohenzollern (FBZ) und Südbaden (FBZ).
Die niedrigen Zahlen in den französisch besetzten Gebieten rühren daher, dass dort zunächst keine Vertriebenen aufgenommen wurden; das änderte sich erst mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Heimatvertriebener aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und ist unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike verfügbar. Zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |