Das Hinterhaus (auch Quergebäude oder Gartenhaus genannt) ist die rückseitige, oft durch einen Seitenflügel mit dem Vorderhaus verbundene Bebauung.
Maßgebliche Bedeutung für dieses Baugeschehen hatte speziell in Berlin der Generalbebauungsplan (Hobrecht-Plan) von 1862, dessen außerordentliche Blockgrößen eigentlich eine Erschließung durch Privatstraßen verlangt hätte[1], zusammen mit der lückenhaften Baupolizeiordnung von 1853, der Bestimmungen über die Nutzung der der Straße abgelegenen Teile des Grundstücks und der Stockwerke fehlten; den Bauherren wurden außer der Fluchtlinie und der Mindestgröße der Innenhöfe von 28 m² kaum Beschränkungen auferlegt.[2][3] Erst die neue Bauordnung von 1887 brachte eine stärkere Regelung auch der Bauhöhen (bis 22 m und 5 Wohngeschosse).[4] Die neue Bauordnung von 1925 verbot schließlich Seiten- und Querflügel.[5] In den Berliner Arbeiterquartieren waren auch Bebauungen mit einer Abfolge von drei oder vier Hinterhäusern keine Seltenheit.[5]
Neben der dichten Hinterhofbebauung war die Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe kennzeichnend für die „größte Mietskasernenstadt der Welt“.[1] So siedelten sich in den Hinterhäusern häufig kleinere Gewerbebetriebe an, darunter Gastwirtschaften bzw. Festsäle und Filmtheater. Aber auch die gewerbliche Nutzung ganzer Blöcke war nicht unüblich. In den Berliner Arbeiterbezirken gab und gibt es in den Hinterhäusern große Produktionsstätten der unterschiedlichsten Branchen wie zum Beispiel Konfektion, Metallbau, Büromaschinen- und Maschinenbau (Hinterhofindustrie). Ein Beispiel ist das zwischen 1871 und 1905 entstandene, Reuterkiez genannte Berliner Altbauviertel, das mit seinen Hinterhof-Fabriken und Gewerbehöfen als „typisch“ gilt.
Ein extremes Beispiel dichter Wohn- und Fabrikationsraumbebauung war der "Meyerische Hof" (umgangssprachlich Meyers Hof) in der Ackerstraße 132 im ehemaligen Berliner Bezirk Wedding (heute Ortsteil Gesundbrunnen im Bezirk Mitte).
Gezielt wurde das Konzept der Mischnutzung zum Beispiel in den acht 1906/07 errichteten Hackeschen Höfen umgesetzt. Zwar waren die Mietskasernen wie üblich aneinandergereiht, dabei jedoch sorgsamer gebaut und prächtiger ausgestattet, und sie schlossen von vornherein Geschäftsräume, Vergnügungsbetriebe sowie Festsäle mit ein. Die Vorderhäuser boten großzügige Wohnungen für Offiziere, Beamte und die bessere Gesellschaft, während sich Arbeiterwohnungen, Werkstätten und Läden in den Seitenflügeln und Querhäusern befanden.
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