Mit Hochschulreife ist die Hochschulzugangsberechtigung oder Studienberechtigung gemeint, aus der sich regelmäßig ein Anspruch auf Studienzulassung ergibt.
Diese Sammelbegriffe werden für alle Bildungsabschlüsse angewendet, die zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule berechtigen. Gegenüber der Hochschule gilt ein „Zeugnis der Hochschulreife” als Nachweis für die Studierfähigkeit eines Studienbewerbers.
Die Hochschulreife wird entweder durch die Reifeprüfung nach Abschluss einer schulischen Oberstufenausbildung Sekundarschulbildung nachgewiesen oder aber in anderer Form.
Der Nachweis der Qualifikation für ein Hochschulstudium erfolgt grundsätzlich durch den erfolgreichen Abschluss einer auf das Studium vorbereitenden Schulbildung. In diesem Sinne ist allgemeine Zulassungsvoraussetzung ein Reifezeugnis mit entsprechender Dauer und Qualität. Auch ein Universitäts- oder Fachhochschulstudienabschluss kann als Zugangsvoraussetzung vorgelegt werden.
In der beruflichen Bildung Qualifizierte können den Nachweis nach näherer Bestimmung des jeweiligen Landesrechts auch auf andere Weise erbringen.
In der Bundesrepublik Deutschland sind aktuell Änderungen in den meisten Bundesländern zum Zugangsrecht beschlossen und werden derzeit umgesetzt. Zurzeit gelten abweichende Regelungen auf Länderebene (beruflicher Zugang [1]).
Prinzipiell gilt aber neben dem Zeugnis selbst auch dessen Qualität, weil an deutschen Hochschulen ein Numerus clausus (Zulassungsbeschränkung) gilt.
In den staatlichen Bildungssystemen des deutschen Sprachraums wird der Nachweis der Hochschulreife über verschiedene Hochschulzugangsberechtigungen erbracht:
Fachabitur ist eine Bezeichnung sowohl für die fachgebundene als auch für die Fachhochschulreife. Ursprünglich wurde allein die fachgebundene Hochschulreife umgangssprachlich als „Fachabitur“ (fachgebundenes Abitur) bezeichnet. Der Bedeutungswandel begann, insbesondere in den nördlichen Ländern der Bundesrepublik Deutschland, Anfang der 1970er Jahre mit der Gründung der neuen Hochschulart, der Fachhochschule. Zulassungsvoraussetzung war die Fachhochschulreife, die entweder über die neu errichtete Schulform (Fachoberschule oder eine vergleichbare Oberschule) erworben werden konnte. Da das Abitur als Synonym für die Allgemeine Hochschulreife bzw. fachgebundene Hochschulreife bekannt war, die Fachhochschulreife dagegen – noch eher – unbekannt, wurde umgangssprachlich teilweise die Fachhochschulzugangsberechtigung als „Fachabitur“ bezeichnet. Mittlerweile wird auch in Broschüren einiger deutscher Länder die Allgemeine Fachhochschulreife bzw. fachgebundene Fachhochschulreife als „Fachabitur“ bezeichnet und Fachoberschulen, wie in Bayern, verwenden Fachabitur durchgängig als Synonym für die Fachhochschulreife.
Zu den Qualifikationen zur Aufnahme eines Studiums an Hochschulen siehe Studienberatung und Berufsberatung.
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