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Das Gebet in der Moschee wird von einem Imam geleitet, der vor den übrigen Gläubigen unmittelbar an der Gebetsnische (Mihrab) steht. Er rezitiert Koranverse, und seinen Gesten (Verbeugungen, Niederwerfungen) folgen die anderen Beter. Ein Imam ist kein „Geistlicher“, vielmehr kann jeder Gläubige, der den Ritus des Gebets beherrscht, diese Aufgabe wahrnehmen. Oftmals sind jedoch ausgebildete Religionsgelehrte in dieser Funktion tätig.
| ImamitenZwölferschiiten | Ismailiten[1]Siebenerschiiten | ZaiditenFünferschiiten | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 1. | ʿAlī ibn Abī Tālib | 0. | ʿAlī ibn Abī Tālib | 1. | ʿAlī ibn Abī Tālib |
| 2. | Hasan ibn ʿAlī | 1. | Hasan ibn ʿAlī | 2. | Hasan ibn ʿAlī |
| 3. | Al-Husain | 2. | Al-Husain | 3. | Al-Husain |
| 4. | ʿAlī ibn Husain Zain al-ʿĀbidīn | 3. | ʿAlī ibn Husain Zain al-ʿĀbidīn | 4. | ʿAlī ibn Husain Zain al-ʿĀbidīn |
| 5. | Muhammad ibn ʿAlī al-Bāqir | 4. | Muhammad ibn ʿAlī al-Bāqir | 5. | Zaid ibn Ali |
| 6. | Dschaʿfar as-Sādiq | 5. | Dschaʿfar as-Sādiq | ||
| 7. | Mūsā ibn Dschaʿfar al-Kāzim | 6. | Ismail ibn Dschafar | ||
| 8. | ʿAlī ibn Mūsā ar-Ridā | 7. | Muhammed ibn Ismail | ||
| 9. | Muhammad at-Taqī | ||||
| 10. | ʿAlī al-Hādī | ||||
| 11. | Hasan al-Askari | ||||
| 12. | Muhammad al-Mahdi | ||||
Schiiten erhöhen die Bedeutung des Imams: Sie betrachten je nach Glaubensgemeinschaft eine verschiedene Anzahl von Imamen aus der Familie von ʿAlī ibn Abī Tālib als rechtmäßige Nachfolger des Propheten. Die Mehrheit der Schiiten verehrt zwölf Imame, daher heißen sie Zwölferschiiten. Der zwölfte Imam, Imam Mahdi, ist für sie der verborgene Imam. Die zwölf Imame gelten für sie zusammen mit Mohammed und dessen Tochter Fatima als die „Vierzehn Unfehlbaren“.
Der Imam erbt in der schiitischen Vorstellung ein geheimes Wissen und Verständnis des Korans und besitzt eine exklusive Autorität in der Interpretation des Korans und der Aufstellung eines islamischen Rechtssystemes. Seit dem 9. Jahrhundert wird er als ma’sum betrachtet, als der perfekte und unfehlbare Interpret und Richtungsweisender zur wahren Religion. Zwölferschiiten betrachten den verborgenen zwölften Imam als Messias, der die Welt nach seiner Rückkehr zum wahren Glauben führen wird.[2]
Anderen Muslimen gilt diese starke Verehrung des Imams oft als nicht orthodox. Besonders die Charidschiten lehnen die Verehrung eines aus der Familie des Propheten Mohammeds kommenden Imams vehement ab.
Daneben wurde die Bezeichnung Imam oft auch als Ehrentitel für besonders fromme oder gelehrte Persönlichkeiten verwendet, so trug zum Beispiel der Theologe und Rechtsgelehrte al-Dschuwayni den Beinamen Imam al-Haramayn, was so viel wie „Gemeindeoberhaupt der beiden heiligen Stätten“ (Mekka und Medina) heißt.
Im südlichen Arabien gelangten verschiedentlich religiöse Führer, die den Imam-Titel trugen, auch zu weltlicher Macht. So wurde das südöstliche Gebiet Arabiens (Oman und Maskat) lange von Imamen regiert, bevor sich im 19. Jahrhundert ein Zweig der damaligen Imam-Dynastie zu weltlichen Herrschern (Sultan) aufschwang und politisch durchsetzte. 1913 wurde jedoch eine theokratische Imam-Herrschaft im Landesinneren von Oman erneuert, die erst 1955/57 von den Sultanen beseitigt werden konnte.
Auch im nördlichen Jemen um Sanaa etablierte sich um 1600 ein erbliches Imamat, das nach 1872 von den Osmanen unterworfen, jedoch als regionale Herrschaft beibehalten wurde. Mit der osmanischen Niederlage im Ersten Weltkrieg proklamierte der damalige Imam 1918 die Unabhängigkeit des nördlichen Jemen und nahm 1926 den Königstitel an (Königreich Jemen). Die Dynastie der Imame bzw. Könige aus dem Hause Banu’l Qasim wurde 1962 durch einen Militärputsch gestürzt.
Etwa 1250 hauptamtliche und rund tausend ehrenamtliche Imame gibt es in Deutschland. Nach Schätzungen des Zentralrats der Muslime sind davon über 90 Prozent aus der Türkei, kommen vereinzelt auch aus Marokko, dem Iran und anderen Ländern.
In den Gemeinden der DITIB, dem Dachverband der türkischen Muslime in Deutschland, wirken ausnahmslos türkisch sprechende Imame, sogenannte Religionsbeauftragte. Ausgewählt werden sie in ihrem Heimatland von der „Gemeinsamen Kulturmission“, in der Vertreter verschiedener Ministerien sitzen.
Diese Imame werden in der Türkei an staatlich anerkannten islamisch-theologischen Instituten ausgebildet und schließen dort mit einem Diplom ab. Wenn sie ins Ausland entsandt werden, unterstehen sie –als Quasi-Diplomaten– den Attachés für religiöse Dienste der türkischen Generalkonsulate. Über die Kultur und das Grundwerteverständnis in ihrem Einsatzgebiet wissen sie jedoch oft nur wenig. Ihr hauptsächlicher Auftrag ist es, in Deutschland den „türkischen Staatsislam“ absichern zu helfen. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung unter Gerhard Schröder, Marieluise Beck, sprach sich dafür aus, die Imam-Ausbildung auf deutsche Universitäten zu übertragen. In Österreich bildet die Islamische Religionspädagogische Akademie in Wien seit 1998 in einem dreijährigen Diplom-Lehrgang Imame mit finanzieller Unterstützung des Staates aus. In Österreich ist (anders als in Deutschland) der Islam als öffentliche Körperschaft anerkannt. Ziel ist, dass ausschließlich im Land ausgebildete Imame in den Moscheen predigen und so auch eine bessere Kontrolle über die Predigtinhalte möglich wird.
2010 wird erstmals an den deutschen Universitäten Osnabrück, Münster und Tübingen ein Studiengang für die Ausbildung von Imamen eingeführt.[3]
Gegenwärtig gibt es eine Kontroverse unter Muslimen, ob und unter welchen Umständen Frauen Tätigkeiten als Imam ausführen dürfen. Besonders in der Türkei und in Marokko soll es bereits eine Anzahl weiblicher Imame geben.[4]
Auch in mehreren westlichen Staaten Europas und Amerikas übernehmen zunehmend Frauen die Aufgaben eines Imam. So leitete in New York City eine Frau das Freitagsgebet.[5]
Drei von vier sunnitischen Rechtsschulen, aber auch viele schiitische Rechtsschulen sind der Auffassung, dass Frauen Frauengruppen im Gebet leiten dürfen, allein die Rechtsschule der Malikiten erlaubte dies bisher nicht.
Gegenwärtig sind alle existierenden traditionellen Rechtsschulen des Islam der Ansicht, dass eine Frau in einer aus Männern und Frauen bestehenden Gemeindeversammlung nicht das Gebet leiten darf. Dies beruht auf der Vorstellung, dass gemäß der Schari’a keine Frau weiblicher Imam für Männer sein bzw. das Freitagsgebet führen kann. Frauen können jedoch für andere Frauen Vorbeterinnen sein.
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