Eine Insolvenz (lateinisch insolvens‚ von solvere ‚zahlen‘), bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit (mangelnde Liquidität) oder Überschuldung.
In Österreich und der Schweiz spricht man auch von Konkurs (von lat. concursus ‚Zusammenlauf‘), nämlich der Gläubiger zur gerichtlichen Teilung des Vermögens eines Schuldners. Auch in Deutschland wird in der Umgangssprache häufig Konkurs verwendet.
Vom Insolvenzrecht ausgenommen sind insolvenzunfähige Schuldner.
Nach einer wechselvollen Geschichte des Konkurs- und Insolvenzrechts in Deutschland unterscheidet man in Deutschland zwischen:
In Österreich unterscheidet man nicht mehr zwischen Ausgleich und Konkurs, sondern es gilt das neue österreichische Insolvenzrecht.
Eine Insolvenz kann auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sein, wobei allgemein zwischen internen und externen Insolvenzursachen[1] differenziert wird.
Interne Ursachen umfassen dabei sämtliche Aktivitäten, die unmittelbar vom betreffenden Unternehmen selbst ausgehen und schließlich zur Insolvenz führen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Fehlplanungen beziehungsweise Fehleinschätzungen des Managements handeln. Externe Insolvenzursachen beschreiben hingegen sämtliche Faktoren, die von außen auf die Unternehmung einwirken. Beispiele für externe Ursachen sind dabei strukturelle und konjunkturelle Veränderungen des Unternehmensumfelds sowie Markteintritte von neuen Wettbewerbern.
Um eine Insolvenz abzuwenden, gibt es für Einzelpersonen folgende Möglichkeiten:
Erst danach kann berechnet werden, wie viel von den ursprünglichen Schulden noch übrig bleibt (Bestandsaufnahme), anschließend bespricht man mit einem Schuldenberater das weitere Vorgehen, ob es möglich ist, an anderer Stelle Kostenersparnisse durch Einschränkungen in der privaten Lebensführung zu erzielen oder die Einnahmen (zum Beispiel bei Unternehmensinsolvenz über Werbemaßnahmen oder Spezialisierungen, oder aber bei Privatinsolvenz Veräußerungsmaßnahmen nicht benötigter Konsumgüter) zu erhöhen. Anschließend erfolgt eine Beobachtungsphase mit Unterstützung des Schuldenberaters.
Erst dann schließt sich gegebenenfalls ein Insolvenzverfahren (nach Insolvenzrecht) an, das entweder in ein gerichtliches Verfahren oder in einen außergerichtlichen Vergleich mündet. Voraussetzung ist, dass die Insolvenzmasse für die Gebühren und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie zumindest teilweise zur Befriedigung der Schulden an einige Gläubiger noch ausreicht.
Für juristische Personen gelten die einfachen Herangehensweisen der Insolvenzabwendung jedoch nicht. Hier sind die entsprechenden Gesetze im Handelsgesetzbuch zu berücksichtigen, die sehr viel genauer vorgeben, wann ein Insolvenzzeitpunkt eintritt – im Gegensatz zur „gefühlten“ Zahlungsunfähigkeit einer Einzelperson. Insbesondere ist die Befriedigung eines einzelnes Gläubigers unter Schlechterstellung anderer Gläubiger problematisch, da sich hieraus Anfechtungstatbestände ergeben.Die zu späte Anmeldung einer Insolvenz kann ggf. als Straftat betrachtet werden und zu einem Verfahren wegen Insolvenzverschleppung führen.
Die Daten zum Insolvenzgeschehen beruhen auf den Angaben der Insolvenzgerichte. 2010 kam es in Deutschland insgesamt zu 168.485 Insolvenzen. Der größere Teil davon entfällt auf Privatinsolvenzen (139.110). Die Zahl der zahlungsunfähigen Unternehmen belief sich auf 31.998.[2]
| Jahr | Insolvenzen insgesamt | Unternehmensinsolvenzen |
|---|---|---|
| 2006 | 161.430 | 34.137 |
| 2007 | 164.430 | 29.160 |
| 2008 | 155.202 | 29.291 |
| 2009 | 162.907 | 32.687 |
| 2010 | 168.458 | 31.998 |
| 2011 | 133.400 | 30.200 |
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