| Internationaler StrafgerichtshofIStGH | ||
|---|---|---|
| Englische Bezeichnung | International Criminal Court (ICC) | |
| Französische Bezeichnung | Cour pénale internationale (CPI) | |
| Sitz der Organe | ||
| Vorsitz | Richter Sang-Hyun Song (Südkorea), Präsident des Internationalen Strafgerichtshofs | |
| Oberorganisation | Sicherheitsrat der Vereinten Nationen | |
| www.icc-cpi.int | ||
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH; französisch Cour pénale internationale, CPI; englisch International Criminal Court, ICC) ist ein ständiges internationales Strafgericht mit Sitz in Den Haag (Niederlande). Seine Zuständigkeit umfasst vier Delikte des Völkerstrafrechts, nämlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression. Das letztgenannte Delikt hat erst im Juni 2010 eine vertragliche Definition erfahren, die allerdings bislang noch nicht in Kraft getreten ist, sodass dieses Delikt in der Gerichtsbarkeit des IStGH derzeit keine Anwendung findet.
Der IStGH ist eine Internationale Organisation, deren Beziehung zu den Vereinten Nationen über ein Kooperationsabkommen geregelt ist. Er ist nicht mit dem umgangssprachlich als „UN-Kriegsverbrechertribunal“ bezeichneten Internationalen Strafgericht für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) bzw. dem Internationalen Strafgericht für Ruanda (ICTR) zu verwechseln.
Präsident des Gerichtes mit über 300 Mitarbeitern ist seit dem 11. März 2009 der südkoreanische Richter Sang-Hyun Song. Die Stelle des Registrars als oberster Verwaltungschef hatte 2003–2008 Bruno Cathala inne; seit dem 17. April 2008 ist dies Silvana Arbia.[1]
Die Grundlage des IStGH ist das so genannte Rom-Statut. Der Gerichtshof kann nur über Individuen und nicht über Staaten zu Gericht sitzen. Ausführliche Definitionen der Tatbestände Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen sind in den Artikeln 6, 7 und 8 des Statuts aufgeführt. Bei einem Arbeitstreffen der Vertragsstaaten in Kampala (Uganda) wurde im Juni 2010 ein Entwurf der Definition sowie die Umstände, unter denen das Gericht die entsprechende Zuständigkeit ausüben darf, beschlossen.[2][3]
Zudem konnte die Forderung nach universeller Zuständigkeit nicht durchgesetzt werden. Zur Rechenschaft gezogen werden kann ein Täter grundsätzlich nur dann, wenn er einem Staat angehört, der das Statut ratifiziert hat, wenn die Verbrechen auf dem Territorium eines solchen Vertragsstaates begangen wurden, oder durch einen Beschluss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.
Das IStGH-Statut enthält Regelungen zum Straf-, Strafprozess-, Strafvollstreckungs-, Gerichtsorganisations-, Rechtshilfe- und Auslieferungsrecht.
Kerngrundsätze des IStGH sind:
Im Statut sind grundlegende Strafrechtsprinzipien verankert, z. B. die Grundsätze des Rückwirkungsverbotes (nullum crimen sine lege) und des Verbotes der Doppelbestrafung (ne bis in idem). Die Anklagebehörde kann Ermittlungsverfahren kraft Amtes einleiten.
Im Gegensatz zu den anderen Internationalen Strafgerichtshöfen für Jugoslawien und für Ruanda ist dieser Gerichtshof durch einen internationalen Vertrag ins Leben gerufen worden (nicht durch einen Beschluss des Sicherheitsrats). Dies verleiht dem Gerichtshof eine besonders hohe Legitimität. Das Rom-Statut wurde am 17. Juli 1998 mit 120 Ja-Stimmen gegen sieben Nein-Stimmen bei 21 Enthaltungen von der UN-Bevollmächtigtenkonferenz in Rom angenommen. Kurz nach Hinterlegung der 60. Ratifikationsurkunde ist das Rom-Statut am 1. Juli 2002 in Kraft getreten. Die feierliche Vereidigung der ersten 18 Richter fand am 11. März 2003 statt. Erster Chefankläger ist Luis Moreno-Ocampo.
Die erste Verhandlung fand im Januar 2009 im Verfahren der Anklage gegen Thomas Lubanga statt.[4] Ihm wird zur Last gelegt, als Gründer und Führer der bewaffneten Miliz Union des Patriotes Congolais in der Demokratischen Republik Kongo Kinder zwangsrekrutiert und in kriegerischen Auseinandersetzungen eingesetzt zu haben. Sein Verurteilung am 14. März 2012 war der erste Schuldspruch des Gerichts. Die Strafbemessung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.[5] Weitere Verfahren laufen. Ende 2009 wurde auch in der Sache Germaine Katanga und Mathieu Ngudjolo Chui verhandelt.[6]
Zur wissenschaftlich-methodischen Fundierung erarbeitet der IStGH unter dem Namen „Legal Tools-Projekt“ (LTP) unter anderem eine völkerstrafrechtliche Datenbank. Damit soll auf mittlere Sicht die Anwendung der Straftatbestände Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen international vergleichbarer werden. Bekannte Kooperationspartner dafür sind das Norwegian Center for Human Rights in Oslo, die britischen Universitäten Nottingham und Durham, das Internationale Forschungs- und Dokumentationszentrum Kriegsverbrecherprozesse der Philipps-Universität Marburg und die Universität Graz sowie das niederländische Asser Institute.[7] Technisch beraten wird das LTP von dem Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes. Dort wird u. a. auch die CaseMatrix, ein Expertensystem, für den IStGH technisch entwickelt.[8]
Am 14. Juli 2008 hat Luis Moreno-Ocampo, der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, erstmals gegen ein amtierendes Staatsoberhaupt, den sudanesischen Staatschef Umar Hasan Ahmad al-Baschir, Haftbefehl wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen beantragt.[9] Das Gericht gab diesem Antrag am 4. März 2009 nur teilweise statt und stellte einen Haftbefehl wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen aus.[10]
2010 umfasste der Haushalt des Internationalen Strafgerichtshofs rund 103,6 Millionen Euro. Nach Japan war Deutschland mit 12,7 Prozent (13,6 Millionen Euro) der zweitgrößte Beitragszahler.
Im November 2011 wurde bekannt, dass sich die Unterzeichnerstaaten des Römischen Statuts auf die Nominierung von Fatou Bensouda als nächste Chefanklägerin des IStGH geeinigt haben. Ihre Ernennung wurde am 1. Dezember 2011 eingereicht. Die offizielle Wahl erfolgte am 12. Dezember 2011.[11]
Der Sitz des Internationalen Strafgerichtshofs befindet sich gegenwärtig an der Ecke Maanweg/Regulusweg im Den Haager Stadtteil Laak in einem als De Arc bezeichneten Bürogebäude, das im Besitz der Firma ING Real Estate ist. Die entsprechenden Mietzahlungen werden bis 2012 von den Niederlanden und anschließend von der Gemeinschaft der Vertragsstaaten geleistet. Da dieses Gebäude die Anforderungen, die durch die Aktivitäten des Gerichts entstehen, insbesondere hinsichtlich der Lage, der Sicherheit und der räumlichen Ausstattung nur unzureichend erfüllt, ist ab Mitte 2012 auf dem Gelände der Alexanderkaserne im Stadtteil Scheveningen die Errichtung eines Neubaus geplant. Dieser soll ab Ende 2015 als dauerhafter Sitz des Gerichts fungieren. Die Finanzierung erfolgt durch einen zinsgünstigen Kredit mit langer Laufzeit durch die Niederlande an die Gemeinschaft der Vertragsstaaten. Die Niederlande stellen darüber hinaus das Grundstück für den Neubau kostenfrei zur Verfügung.
Bisher (April 2012) sind 121 Staaten dem Rom-Statut zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) beigetreten:
32 andere Staaten unterzeichneten den Vertrag, ratifizierten ihn aber nicht, dies sind
Mit einem Asterisk (*) bezeichnete Staaten haben ihre Unterzeichnung zurückgezogen: Sie haben dem Generalsekretär der Vereinten Nationen als dem Verwahrer des Statuts mitgeteilt, dass sie nicht beabsichtigen, das Statut zu ratifizieren.
Von den 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sind damit 120 dem Statut beigetreten (die Cookinseln sind kein UN-Mitgliedstaat), 32 haben es unterzeichnet, aber nicht ratifiziert (von denen hat die Elfenbeinküste die Gerichtsbarkeit des IStGH akzeptiert), und 41 haben das Statut nicht unterzeichnet.
| Herkunftsland | Name | Amtszeit | Präsident | Vizepräsident |
|---|---|---|---|---|
| Akua Kuenyehia | 2003– | 2003–2009 | ||
| René Blattmann | 2003–2009 | 2006–2009 | ||
| Elizabeth Odio Benito | 2003– | 2003–2006 | ||
| Sang-Hyun Song | 2003– | 2009– | ||
| Hans-Peter Kaul | 2003– | 2009– | ||
| Erkki Kourula | 2003– | |||
| Fatoumata Dembélé Diarra | 2003– | 2009– | ||
| Anita Ušacka | 2003– | |||
| Adrian Fulford | 2003– | |||
| Sylvia Steiner | 2003– | |||
| Ekaterina Trendafilowa | 2006– | |||
| Daniel David Ntanda Nsereko | 2007– | |||
| Bruno Cotte | 2007– | |||
| Joyce Aluoch | 2009– | |||
| Sanji Mmasenono Monageng | 2009– | |||
| Cuno Tarfusser | 2009– | |||
| Christine Van Den Wyngaert | 2009– | |||
| Silvia Fernández de Gurmendi | 2010– | |||
| Kuniko Ozaki | 2010– |
Um eine Verwirklichung des IStGH auch gegen den Widerstand der USA und anderer Staaten haben sich insbesondere die Länder der Europäischen Union bemüht, da es der EU wie auch den anderen Unterzeichnerstaaten ein wichtiges Anliegen ist, derart schwere und schreckliche Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch auf internationaler Ebene durch ein unabhängiges Gericht ahnden zu können. Andernfalls wäre man immer an den oft schwer erzielbaren Konsens im UN-Sicherheitsrat und die nationale Strafverfolgung gebunden. Die Straftatbestände, die in die Zuständigkeit des IStGH fallen, berühren wegen ihrer Schwere die Internationale Gemeinschaft als Ganzes. Die Einführung eines international tätigen Strafgerichtshofes stärkt folglich das UN-System.
Eine wesentliche Rolle bei der Durchsetzung des IStGH hatte auch die Coalition for an International Criminal Court (CICC), ein Zusammenschluss von weltweit mehr als 1.500 nichtstaatlichen Organisationen, die 1995 vom World Federalist Movement initiiert wurde. Die CICC wurde zum Teil von der EU finanziert.
Härtester Gegner des IStGH sind die USA. Die US-Regierung hat im Jahr 2000 das Statut des IStGH unterzeichnet, aber schon 2002 die völkerrechtlich unübliche, aber zulässige Rücknahme der Unterzeichnung erklärt. Bill Clinton erklärte dazu, dass er das Rom-Statut nicht ratifizieren wollte, solange den Vereinigten Staaten keine ausreichende Möglichkeit geboten wird, den Internationalen Strafgerichtshof und dessen Funktionsweise über einen längeren Zeitraum zu überprüfen.[12] Durch den Abschluss bilateraler Verträge mit IStGH-Vertragsparteien und anderen Staaten versuchen die USA, eine Überstellung von US-Staatsangehörigen an den IStGH vorsorglich auszuschließen. 2002 wurde der American Service-Members’ Protection Act rechtskräftig, der den US-Präsidenten implizit dazu ermächtigt, eine militärische Befreiung von US-Staatsbürgern vorzunehmen, die sich in Den Haag vor dem IStGH verantworten müssten. Eine Zusammenarbeit mit dem Gericht wird US-Behörden verboten. Zudem kann allen Staaten, die nicht Mitglied der NATO sind und das Statut ratifizieren, die US-Militärhilfe gestrichen werden.
Weitere Staaten, die das Rom-Statut nicht ratifiziert haben, sind die Volksrepublik China, Indien, Irak, Iran, Israel, Kuba, Nordkorea, Pakistan, Russland, Syrien, Saudi-Arabien, Sudan und die Türkei. Die Tschechische Republik, die sich lange gegen eine Ratifizierung gesträubt hatte, führte diese im Vorfeld ihrer EU-Ratspräsidentschaft im Oktober 2008 durch.[13]
Im Juni 2010 tagte in Kampala (Uganda) die erste Überprüfungskonferenz des IStGH (englisch: „Review Conference of the Rome Statute“).[14][15] Ziel der Konferenz war es, unter anderem, das bisher ausgesparte Verbrechen der Aggression in das Römische Statut zu integrieren. Es gelang eine Einigung sowohl über die Definition als auch über die Bedingungen der Ausübung der Gerichtsbarkeit für das Verbrechen der Aggression in Umsetzung des Mandats von Art. 5 Abs. 2 IStGH-Statut.[16][17]
Die USA schickten zur ersten Überprüfungskonferenz des IStGH eine Beobachterdelegation. Sie wollte vor allem „verhindern, dass die Anklagebehörde auf eigene Faust ermitteln kann, wenn sie ein Aggressionsverbrechen zu erkennen meint – also militärische Gewalt gegen einen Staat, die offensichtlich gegen die UN-Charta verstößt. Hinter dem Streit um den Straftatbestand des Angriffskrieges steckt […] immer auch die Debatte um die ‚Gleichheit vor dem Völkerrecht‘ und um die Frage, ob politisch einflussreiche Nationen sich dem Gerichtshof auf Dauer entziehen können“.[18]
Deutschland wurde in Kampala durch Markus Löning, Beauftragter für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, vertreten.[19]
52.0680555555564.3533333333333
Koordinaten: 52° 4′ 5″ N, 4° 21′ 12″ O
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