Internationales Privatrecht, kurz IPR, ist der Teil des nationalen Rechts, der entscheidet, welches (materielle) Privatrecht inländische Behörden und Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung anzuwenden haben.
Zur Rechtslage in einzelnen Ländern siehe:
Einführungen
Umfassende Darstellungen
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