Das Wort Kehillah bzw. in aschkenasischer Aussprache kehilloh (קהלה, hebräisch für Gemeinde; auch Kahal) bezeichnet eine jüdische Gemeinde. Im idealen Sinn ist damit die „heilige Gemeinde“ (kehillah kedoschah) zur Abhaltung von Gottesdiensten in Städten und kleineren Siedlungen gemeint. Insbesondere nach dem Verlust der politischen Unabhängigkeit nach der Zerstörung des Jerusalemer Tempels im Jahre 70 n. Chr. gewann die Selbstverwaltung jüdischer Gemeinschaften in der Diaspora zunehmend an Bedeutung. Vom Mittelalter an – als Juden im christlichen und islamischen Machtbereich zunehmend in Städten wohnten – führten jüdische Gemeinden ein soziales und geschichtliches Eigenleben neben oder innerhalb der christlichen bzw. islamischen Städte. Die Gemeinden agierten als in sich geschlossene Gemeinschaften mit freiwilliger Gerichtsbarkeit (bei Rechtsstreitigkeiten untereinander) sowie Armen– und Krankenfürsorge.[1]
Vor dem Zweiten Weltkrieg und dem Holocaust verfügten jüdische Gemeinden in europäischen Städten meist über eine oder mehrere solcher kommunalen Organisationen, mit einer oder mehreren Synagogen als Zentrum. Eine Kehillah ist bis heute unter anderem für die Organisation der Mikwe (rituelles Bad), des gemach (Verleihgesellschaft), der Kaschrut (Aufsicht über die Herstellung koscherer Nahrungsmittel) und der Chewra Kadischa (Beerdigungsbruderschaft), sowie für die Beziehungen zu den nichtjüdischen Gemeinden der Städte zuständig. So oblag es der Kehillah in manchen Städten auch, die Steuern einzuheben, die dort speziell Juden auferlegt wurden.
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