Ein Jahrmarkt (andernorts auch Messe oder Kirmes) ist seit dem Mittelalter ein mehrtägiger Markt, der in einer Stadt einmal jährlich stattfindet und besondere Beachtung genießt. Heute wird die Bezeichnung auch für andere unständige Märkte gebraucht, wobei die Verwendung für ein Volksfest sehr geläufig ist. Dies ist meist dadurch begründet, dass sich über die Zeit ein Jahrmarkt in ein Volksfest gewandelt hat.
Jahrmärkte werden oft an einem kirchlichen Feiertag oder dem Festtag eines vor Ort stark verehrten Heiligen gehalten, so wie beispielsweise Oster-, Pfingst-, oder Weihnachtsmärkte bzw. das Annafest. Vereinzelt gibt es auch heute noch saison- oder produktbedingte Jahrmärkte, so wie beispielsweise Holz-, Pferde- oder Wein-Märkte.
Der Jahrmarkt unterliegt seit 1869 der Gewerbeordnung und gilt (siehe § 68 GewO) als "eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art feilbietet. ... Auf einem Spezialmarkt oder Jahrmarkt können auch Tätigkeiten im Sinne des § 60b Abs. 1 ausgeübt werden; die §§ 55 bis 60a und 60c bis 61a bleiben unberührt."
Im Mittelalter gehörten Jahrmärkte zu den wichtigsten Ereignissen in den sich politisch verselbständigenden Städten. Das dazu notwendige Recht einen Jahrmarkt zu halten wurde meistens vom Kaiser, König, Grafen oder sonstigen Landesherrn an einen Ort – oft im Rahmen des Stadtrechts (siehe auch Marktrecht) – verliehen.
Wirtschaftlich war er bedeutsam, weil er nicht nur von den umliegenden Bauernschaften mit Vieh und Agrarerzeugnissen und den örtlichen Händlern beschickt, sondern auch von Fernkaufleuten besucht wurde und dadurch dem örtlichen (städtischen) Handwerk eine Absatzchance eröffnete, so dass dieses vom Lohnwerk zum Preiswerk übergehen konnte und örtliche Spezialisierungen erlaubte (Tuche, Töpfer- und Schmiedeware u. a.). Er erhöhte auch den Geldumlauf und die Verbreitung der örtlich gültigen Währung. Er setzte – zumal seine Besucher längere Zeit am Marktort verbrachten und dort Teile ihres Gewinnes in Herbergen, Läden usw. ließen – somit den volkswirtschaftlichen Multiplikator regional in Gang.
Der Jahrmarkt erfüllte auch soziale Funktionen: Auf ihm wurden Nachrichten und Gerüchte aus entfernten Gebieten ausgetauscht, wodurch die Weltkenntnis seiner Besucher erweitert wurde. Es wurden Gerichtstermine und Hinrichtungen auf ihn gelegt und oft religiöse Sonderveranstaltungen abgehalten.
Zu den Jahrmärkten reisten häufig auch Schausteller des Fahrenden Volkes an: Bärenführer, Gaukler, Wahrsager, Quacksalber, Musikanten, übrigens auch Beutelschneider. Ein Jahrmarkt war somit auch eine Gelegenheit zu Vergnügungen, wie zum Beispiel den Vorstellungen von Wandermenagerien, und Tingeltangel, wobei dieser Aspekt bei den heute noch bestehenden Jahrmärkten vorherrscht, der Warenhandel dem gegenüber zurückgetreten ist. Manche Jahrmärkte entwickelten sich zum Flohmarkt oder Trödelmarkt, auf dem neben Neuware auch Ware aus zweiter Hand angeboten wird.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Jahrmarkt aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und ist unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike verfügbar. Zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |