Montag, 28. Mai 2012

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Jugendmedienkommission

Logo der Jugendmedienkommission
Das Gremium ist Teil des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur am Minoritenplatz in Wien

Die Jugendmedienkommission ist ein österreichisches Gremium mit der Aufgabe, bei Kinofilmen und -trailern die Jugendtauglichkeit festzustellen. Die Experten beurteilen jährlich etwa 400[1] Filme. Die Jugendmedienkommission untersteht dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.

Geschichte

Im Jahr 1948 wurde die Jugendfilmkommission (JFK) eingerichtet. Da sich mit der Zeit das Tätigkeitsfeld der Kommission erweiterte und nicht nur mehr Filme eine Altersempfehlung der JFK bekamen, wurde diese im Sommer 2001 in Jugendmedienkommission umbenannt.

Arbeit

Die Kommission prüft auf Antrag von Filmverleihen in Österreich anlaufende Kinofilme. Die Experten sprechen daraufhin eine unverbindliche Altersfreigabe aus, die den Bundesländern, deren Kommissionen letztendlich die Altersfreigabe im jeweiligen Bundesland bestimmen, als Entscheidungshilfe dient. Die Filmdatenbank der JMK bietet Kurzinformationen sowie inhaltliche Begründungen zur Alterskennzeichnung und Positivkennzeichnung der geprüften Filme und Medien ab dem Jahr 2000.

Zusätzlich werden mittlerweile auf Antrag auch Filme für den ORF, DVDs für den Handel und Internetfilme geprüft.[2]

Kennzeichnungen

Altersfreigaben

Die Jugendmedienkommission vergibt folgende Altersfreigaben:[3]

  • Frei für alle Altersstufen
  • Frei ab 6 Jahren
  • Frei ab 8 Jahren
  • Frei ab 10 Jahren
  • Frei ab 12 Jahren
  • Frei ab 14 Jahren
  • Frei ab 16 Jahren

Da es sich bei den Freigaben lediglich um Entscheidungshilfen für die Bundesländer handelt, werden DVDs nicht mit JMK-Freigaben gekennzeichnet. Erhält ein Film keine Freigabe, so wird dies von den Bundesländern allgemein als Empfehlung "ab 18 Jahren" verstanden. Diese Filme sind auch nicht in der Online-Datenbank des JMKs zu finden.

Positivkennzeichnungen

Des Weiteren gibt es bei der JMK sogenannte Positivkennzeichnungen, die einen Film hervorheben können, wenn dieser in gewisser Hinsicht die Entwicklung eines Kindes bzw. eines Jugendlichen positiv beeinflussen kann. Man unterscheidet zwischen drei wesentlichen Kriterien, dem entwicklungspsychologischen Kontext, dem gesellschaftspolitischen Kontext und der inhaltlichen und ästhetischen Qualität.[4]

  • Sehr empfehlenswert ist ein Film, der viele Kriterien dazu aufweist und der in seiner Gesamtheit eine besondere Hervorhebung rechtfertigt.
  • Empfehlenswert ist ein Film, der mehrere Kriterien aufweist.
  • Annehmbar ist ein Film, der zumindest einige der Kriterien aufweist.
  • Wird keine Positivkennzeichnung ausgesprochen, bedeutet dies, dass der Film keine dazu notwendige Kriterien enthält bzw. dass die negativen Kriterien überwiegen. Das bedeutet nicht, dass die JMK vom Besuch dieses Filmes abrät.

Verfahren zur Einstufung von Medien

Die JMK unterscheidet zwischen sechs verschiedenen Kriterien mit folgenden Unterpunkten:[3]

  • Körperliche Gesundheit (Filmlänge, Überreizung im Bereich der visuellen oder auditiven Sinneswahrnehmung)
  • Psychische und emotionale Entwicklung (Angst, Verstörung, emotionaler Schock)
  • Geistig-kognitive Entwicklung (Verständlichkeit der Filmhandlung in Bezug auf filmsprachliche Mittel, Offenes Ende, Identifikationsfiguren, Rollenverhalten, Konfliktlösungsmodelle)
  • Sozial-ethische und moralische Entwicklung (Schwere Desorientierung in Bezug auf die Unterscheidung zwischen Gut und Böse, Nichtbestrafung von Straftaten, Selbstjustiz, Steigerung der Gewaltbereitschaft durch Filminhalte bzw. Abstumpfung gegenüber Gewalt, Verletzung des Anstands und gesellschaftlich akzeptierter Tabus, Positive Darstellung von Drogen- und Alkoholkonsum)
  • Religiöses Empfinden (Herabwürdigung religiöser Lehren und Symbole, Aufruf zu religiöser Intoleranz)
  • Demokratisch-staatsbürgerliche Haltung (Totalitarismus, Politischer Extremismus, Rassismus, Sexismus, Diskriminierung von ethnischen und religiösen Minderheiten)

Die Jugendmedienkommission spricht manchen Filmen eine Positivkennzeichnung zu, die die Eignung des geprüften Films nach dessen Gesamtinhalt zusammenfasst. Dabei prüft das Gremium, ob der Zuseher gewisse altersspezifische Vorkenntnisse aufweisen muss, um die Struktur oder den Aufbau eines Films zu verstehen.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. bm:ukk - Filmdatenbank der Jugendmedienkommission (JMK) beim BMUKK
  2. bm:ukk Die Jugendmedienkommission (JMK) Aufgabenbereiche, Geschichte und Organisation der JMK (abgerufen am 9. Oktober 2011).
  3. ab Alterskennzeichnung von Filmen und vergleichbaren Bildträgern durch die Jugendmedienkommission in Österreich. Jugendmedienkommission des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, abgerufen am 14. August 2011 (PDF, ca. 54 KB). 
  4. Positivkennzeichnung von Filmen und vergleichbaren Bildträgern für Kinder und Jugendliche (pdf)
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Diese Seite wurde zuletzt am 10. April 2012 um 11:36 Uhr geändert.

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