Die Jugendmedienkommission ist ein österreichisches Gremium mit der Aufgabe, bei Kinofilmen und -trailern die Jugendtauglichkeit festzustellen. Die Experten beurteilen jährlich etwa 400[1] Filme. Die Jugendmedienkommission untersteht dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.
Im Jahr 1948 wurde die Jugendfilmkommission (JFK) eingerichtet. Da sich mit der Zeit das Tätigkeitsfeld der Kommission erweiterte und nicht nur mehr Filme eine Altersempfehlung der JFK bekamen, wurde diese im Sommer 2001 in Jugendmedienkommission umbenannt.
Die Kommission prüft auf Antrag von Filmverleihen in Österreich anlaufende Kinofilme. Die Experten sprechen daraufhin eine unverbindliche Altersfreigabe aus, die den Bundesländern, deren Kommissionen letztendlich die Altersfreigabe im jeweiligen Bundesland bestimmen, als Entscheidungshilfe dient. Die Filmdatenbank der JMK bietet Kurzinformationen sowie inhaltliche Begründungen zur Alterskennzeichnung und Positivkennzeichnung der geprüften Filme und Medien ab dem Jahr 2000.
Zusätzlich werden mittlerweile auf Antrag auch Filme für den ORF, DVDs für den Handel und Internetfilme geprüft.[2]
Die Jugendmedienkommission vergibt folgende Altersfreigaben:[3]
Da es sich bei den Freigaben lediglich um Entscheidungshilfen für die Bundesländer handelt, werden DVDs nicht mit JMK-Freigaben gekennzeichnet. Erhält ein Film keine Freigabe, so wird dies von den Bundesländern allgemein als Empfehlung "ab 18 Jahren" verstanden. Diese Filme sind auch nicht in der Online-Datenbank des JMKs zu finden.
Des Weiteren gibt es bei der JMK sogenannte Positivkennzeichnungen, die einen Film hervorheben können, wenn dieser in gewisser Hinsicht die Entwicklung eines Kindes bzw. eines Jugendlichen positiv beeinflussen kann. Man unterscheidet zwischen drei wesentlichen Kriterien, dem entwicklungspsychologischen Kontext, dem gesellschaftspolitischen Kontext und der inhaltlichen und ästhetischen Qualität.[4]
Die JMK unterscheidet zwischen sechs verschiedenen Kriterien mit folgenden Unterpunkten:[3]
Die Jugendmedienkommission spricht manchen Filmen eine Positivkennzeichnung zu, die die Eignung des geprüften Films nach dessen Gesamtinhalt zusammenfasst. Dabei prüft das Gremium, ob der Zuseher gewisse altersspezifische Vorkenntnisse aufweisen muss, um die Struktur oder den Aufbau eines Films zu verstehen.
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