Montag, 28. Mai 2012

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Königsteiner Vereinbarung

Die Königsteiner Vereinbarung ist eine am 30. August 1950 von Mitgliedern des deutschen Bundesrates in einer Sitzung in Königstein im Taunus (Hessen) getroffene Absprache. Danach wechselt das Amt des Bundesratspräsidenten jährlich zwischen den Ministerpräsidenten der Länder der Bundesrepublik Deutschland in der Reihenfolge fallender Einwohnerzahl. Zuvor hatte es um das Amt des ersten Bundesratpräsidenten Streit zwischen den Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Karl Arnold, und Bayern, Hans Ehard, gegeben, den Arnold für sich entschieden hatte. Änderungen der Bevölkerungszahl werden zum Teil erst verspätet berücksichtigt.[1]

Übersicht

Amtszeiten
Letzte Amtszeit Nächste Amtszeit Land
1996/97 2012/13 Baden-WürttembergBaden-Württemberg Baden-Württemberg
1997/98 2013/14 NiedersachsenNiedersachsen Niedersachsen
1998/99 2014/15 HessenHessen Hessen
1999/2000 2015/16 SachsenSachsen Sachsen
2000/01 2016/17 Rheinland-PfalzRheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz
2001/02 2017/18 BerlinBerlin Berlin
2002/03 2018/19 Sachsen-AnhaltSachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt
2003/04 2019/20 ThüringenThüringen Thüringen
2004/05 2020/21 BrandenburgBrandenburg Brandenburg
2005/06 2021/22 Schleswig-HolsteinSchleswig-Holstein Schleswig-Holstein
2006/07 2022/23 Mecklenburg-VorpommernMecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern
2007/08 2023/24 HamburgHamburg Hamburg
2008/09 2024/25 SaarlandSaarland Saarland
2009/10 2025/26 BremenBremen Bremen
2010/11 2026/27 Nordrhein-WestfalenNordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen
2011/12 2027/28 BayernBayern Bayern

Anmerkungen

  1. So stellte 2006/2007 Mecklenburg-Vorpommern den Bundesratsvorsitz und erst 2007/2008 das bevölkerungsstärkere Hamburg. Brandenburg wird erst 2020/2021 den Präsidenten stellen, obwohl sowohl Thüringen als auch Sachsen-Anhalt eine kleinere Bevölkerung haben, was zum Zeitpunkt der Deutschen Wiedervereinigung anders war.
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Diese Seite wurde zuletzt am 3. Januar 2012 um 17:16 Uhr geändert.

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