Als Kapitaldienstfähigkeit wird die Fähigkeit eines Kreditnehmers bzw. eines Objekts/Projekts bezeichnet, zukünftig ausreichend Cashflow zu generieren, um die Zins- und Tilgungsleistungen (Kapitaldienst) der gegenwärtig gewährten Kredite zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen aus der eigenen Ertragskraft zu erbringen, ohne dass es dazu der Verwertung etwaiger Kreditsicherheiten bedarf. Andernfalls würde es sich um Pfandleihe und nicht um Kreditgeschäft handeln.
Die Definition ist zukunftsbezogen und prognoseorientiert. Ausgangsgröße für die Kapitaldienstfähigkeit ist die Ermittlung des zukünftigen nachhaltigen ordentlichen „erweiterten Cashflows“. Nach Abzug der Kapitalbindung für Re-Investitionen (möglicherweise unter Berücksichtigung einer normalen üblichen Fremdfinanzierung) und nach Abzug der Entnahmen/Ausschüttungen verbleibt eine Restgröße, die sog. Kapitaldienstgrenze. Zieht man von dieser den betriebswirtschaftlich notwendigen effektiven Kapitaldienst ab, ergibt sich eine Überdeckung oder Unterdeckung; der sog. Kapitaldienstgrenzenauslastungsgrad (in %) dient der Kreditwirtschaft im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung zur Bonitätsanalyse. Die Kapitaldienstfähigkeit ist von Kreditinstituten im Vorfeld der Kreditgewährung zu prüfen.[1] Nach den MAK müssen in Krisenfällen sogenannte Stresstests (z. B. 10 % Umsatzeinbruch, 5 % Kostensteigerung, 2 % Zinssteigerung) durchgeführt werden. Eine Ermittlung der Kapitaldienstgrenze sollte am besten mit einem ordnungsmäßigen integrierten Erfolgs-, Bilanz- und Finanzplanungssystem über 3–5 Jahre erfolgen. Die Kreditwirtschaft begnügt sich häufig noch immer in ihren Formularen mit einer einfachen 1–2-Jahresprognose (ohne Bilanzfortschreibung und ohne eine Prognose der Kapitalflussrechnung). Die Kapitaldienstfähigkeit und die Auslastungsgrade der Kapitaldienstgrenze erlangen gerade im Rahmen der gegenwärtigen Finanzmarktkrise eine große Bedeutung; das Sonderprogramm 2009 der KfW anlässlich der Finanzmarktkrise erwartet von den Kreditnehmern eine 3-Jahresprognose. Die ordnungsmäßige Ermittlung der Kapitaldienstgrenze ist nicht nur eine unternehmensspezifische vorbereitende Tätigkeit eines Kreditnehmers vor Kreditantrag, sie ist auch ein notwendiger Pflichtbestandteil jeder sachlichen Kreditwürdigkeitsprüfung. Die von Bantleon und Schorr[2] im Jahre 2004 festgestellte und kritisierte fehlende Methodik zur Ermittlung der Kapitaldienstgrenze wird seit 2008 in der Praxis teilweise beseitigt durch Knief.[3] In einigen am Markt erhältlichen Finanzplanungssystemen ist die Kapitaldienstgrenzenermittlung programmiert. Wesentlichen Einfluss auf die Kapitaldienstfähigkeit und deren Grenze haben Abschreibungsmöglichkeiten, die Besteuerung, die Zinssätze und die vereinbarten Tilgungsmodalitäten, also die Laufzeit.
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