Karl Theodor Maria Georg Achaz Eberhardt Josef Freiherr von und zu Guttenberg[1] (* 23. Mai 1921 auf Schloss Weisendorf bei Höchstadt an der Aisch; † 4. Oktober 1972 in Stadtsteinach) war ein deutscher Politiker (CSU).
Er war von 1967 bis 1969 Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeskanzleramt.
Guttenberg begann seine Schulausbildung auf dem Jesuitenkolleg Stella Matutina in Feldkirch in Vorarlberg, das im März 1934 nach St. Blasien im Schwarzwald umzog. Ein Großonkel Guttenbergs war der Bischof von Steinamanger, János Mikes.[2] Guttenbergs Vater wurde während der Röhm-Morde am 1. Juli 1934, morgens um 3 Uhr abgeholt und kam - trotz verbürgter Todesnachrichten - nach einigen Wochen wieder frei.[2] 1936 wechselte er auf das Alte Gymnasium in Würzburg, wo er 1938 das Abitur ablegte. Danach ging Guttenberg als Offizieranwärter zur Wehrmacht und nahm am Zweiten Weltkrieg teil. Nachdem er 1940 wegen „staatsfeindlicher Äußerungen“ (Er verweigerte die Teilnahme an einer Judenerschießung mit den Worten:"Ich schieße lieber auf die SS, als auf Juden") eine Disziplinarstrafe erhalten hatte, kam er 1944 über seinen Onkel Karl Ludwig Freiherr von und zu Guttenberg in den Umkreis des militärischen Widerstands gegen Adolf Hitler, der im Attentat vom 20. Juli 1944 kulminierte. Sein Onkel wurde hingerichtet. Guttenberg geriet 1944 in britische Gefangenschaft, dort arbeitete er unter anderem für den Soldatensender Calais.
Ende der 1960er Jahre wurde bei Guttenberg unheilbare Amyotrophe Lateralsklerose diagnostiziert und dass er nur noch zwei bis drei Jahre zu leben habe. Das Gehen fiel ihm zunehmend schwer. Nach seiner letzten Bundestagsrede am 27. Mai 1970 konnte er nicht mehr alleine vom Podium herabsteigen, worauf ihn Rainer Barzel und Franz Josef Strauß stützten. Bei der Abstimmung über die Ostverträge am 17. Mai 1972 war Guttenberg das letzte Mal im Bundestag anwesend; er musste mit dem Rollstuhl zur Wahlurne gefahren werden. Danach zog er sich zu seiner Familie nach Guttenberg zurück. Die letzten Wochen seines Lebens war er bettlägerig und konnte sich bei völliger geistiger Klarheit nur noch mit Handzeichen verständlich machen.[3]
In der Einleitung zu Guttenbergs Lebenserinnerungen, Fußnoten, zitiert Friedrich Torberg den Minnesänger Süßkind von Trimberg: „Wer adellichen tuot, den wil ich han vür edel“ – auf neuhochdeutsch „Wer adlig sich beträgt, soll mir für edel gelten“. Die Einleitung endet mit dem Satz „Der Freiherr Karl Theodor von Guttenberg tout adellichen“.
Guttenberg entstammte dem alten fränkischen Adelsgeschlecht der Familie von Guttenberg, die bis ins 12. Jahrhundert zurückreicht und im Jahr 1700 durch Kaiser Leopold I. in den Reichsfreiherrenstand erhoben wurde.
Sein Vater war Georg Enoch Freiherr von und zu Guttenberg (1893–1940), seine Mutter Elisabeth, geborene Freiin von und zu der Tann-Rathsamhausen (1900–1998); er hatte drei Geschwister: Philipp Franz (1920–1943), Maria Nives (*1925) und Therese (1929–1953), die mit dem Architekten Alexander von Branca verheiratet war.[4]
Er heiratete Anfang Juli des Kriegsjahres 1943 in München die 1922 in Pesch geborene Rose-Sophie Prinzessin und Herzogin von Arenberg, die älteste Tochter des Prinzen und Herzogs Robert-Prosper von Arenberg (1895-1972) und der Fürstin Gabrielle von Wrede (1895-1971). Die einzige Schwester seiner Gattin, Dr. med. vet. Anna-Eugénie Prinzessin und Herzogin von Arenberg (1925-1997), war seit November 1952 mit Felix Erzherzog von Habsburg-Lothringen (* 1916), einem Sohn des letzten österreichischen Kaiserpaares Karl I. und Zita, verheiratet. Guttenberg und seine Frau hatten fünf Kinder: Elisabeth (* 1944), seit 1965 Ehefrau des CSU-Politikers Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg, Georg Enoch (* 1946), Dirigent, Michaela (* 1949), verheiratet mit Johannes Freiherr Heereman von Zuydtwyck , Benedikta (* 1953), die nur wenige Wochen alt wurde, und Praxedis (* 1956).[5]
Guttenberg war Besitzer großer Ländereien in Franken, vieler Hotels und Kureinrichtungen sowie des Deidesheimer Weinguts Reichsrat von Buhl.[6]
Der ehemalige Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg ist sein Enkel.
1946 war er Mitbegründer der CSU in seinem Heimatort Stadtsteinach. Bis 1972 blieb er Vorsitzender des dortigen CSU-Kreisverbands. In der CSU war er weiterhin von 1957 bis 1972 Mitglied des Vorstandes des Bezirksverbandes Oberfranken und gehörte von 1961 bis 1972 dem Landesvorstand an. Kurz vor seinem Tod wählte ihn dieser zum Ehrenvorsitzenden.
Guttenberg gehörte von 1948 bis 1952 und von 1962 bis 1972 dem Kreistag des Landkreises Stadtsteinach an. Er war von 1957 bis zum 6. Juni 1972 Mitglied des Deutschen Bundestages. 1957 und 1961 wurde er im Bundestagswahlkreis Forchheim, 1965 im Bundestagswahlkreis Kulmbach (1965) direkt gewählt; 1969 zog er über die Landesliste Bayern in den Bundestag ein.
Dort profilierte sich Guttenberg bald als Außenpolitiker und scharfer Debattenredner, der aber auch beim politischen Gegner Achtung fand. Nach dem Rücktritt der FDP-Minister aufgrund der Spiegel-Affäre sondierte er ab dem 26. November 1962 mit Billigung von Bundeskanzler Konrad Adenauer gemeinsam mit Paul Lücke (CDU) bei Herbert Wehner (SPD) die Möglichkeiten für eine Große Koalition. Diese Sondierungen gingen am 1. Dezember 1962 in offizielle Koalitionsverhandlungen über. Sie scheitern jedoch am 5. Dezember, weil sich die CDU weigerte, über die Frage einer weiteren Kanzlerschaft Adenauers zu reden. Freiherr zu Guttenberg war während seiner Zeit im Bundestag Außenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
1965 gehörte Guttenberg zu den Hauptbeteiligten der Parlament und Öffentlichkeit gleichermaßen beschäftigenden Affäre Huyn.
Bekannt wurde Guttenberg auch durch seine Opposition gegen die Ostpolitik der Regierung Brandt. So stellte er sich heftig gegen die Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969, in der erstmals von „zwei Staaten in Deutschland“ die Rede war.[7] Guttenberg bezeichnete dies am folgenden Tag vor dem Bundestag als „eine dunkle Stunde für dieses Haus, für unser Volk“.[8] 1972 gehörte er zu den wenigen CDU/CSU-Abgeordneten, die gegen die „Ostverträge“ (den Moskauer Vertrag und den Warschauer Vertrag) stimmten, während die Mehrheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sich lediglich der Stimme enthielt und damit die Ratifizierung sicherte.
1952 wurde Guttenberg Landrat des Kreises Stadtsteinach; dieses Amt übte er bis zu seiner Wahl in den Bundestag 1957 aus.
Am 17. April 1967 wurde er zum Parlamentarischen Staatssekretär im Bundeskanzleramt berufen und gehörte damit dem Kabinett Kiesinger an. Sein Amt endete mit der Wahl Willy Brandts zum Bundeskanzler am 21. Oktober 1969.
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