Die Kaufhaus-Brandstiftungen am 2. April 1968 in Frankfurt am Main waren politisch motivierte Brandstiftungen, an der die späteren Mitbegründer der Rote Armee Fraktion, Andreas Baader und Gudrun Ensslin, beteiligt waren. Zusammen mit Thorwald Proll und Horst Söhnlein legten sie nachts insgesamt drei Brände in zwei Kaufhäusern und wurden dafür zu jeweils drei Jahren Zuchthaus verurteilt. Menschen wurden nicht verletzt.
Nach der Erschießung Benno Ohnesorgs durch den Polizeiobermeister Karl-Heinz Kurras am 2. Juni 1967 radikalisierte sich ein Teil der Studentenbewegung. Sachbeschädigung („Gewalt gegen Sachen“) wurde als legitimes Mittel des politischen Protestes diskutiert.
Am 22. Mai 1967 brannte in Brüssel das Kaufhaus A l’Innovation. 322 Menschen kamen dabei ums Leben. Dieses Ereignis inspirierte die Berliner Kommune 1 zu Flugblättern, in denen einerseits das menschliche Leid bedauert, andererseits aber auch die Freude an der Zerstörung des kapitalistischen Symbols zum Ausdruck gebracht wurde. Das Leid der Betroffenen wurde mit dem Leid der im Vietnamkrieg mit Napalm bombardierten Menschen verglichen.
„Ein brennendes Kaufhaus mit brennenden Menschen vermittelte zum ersten Mal in einer europäischen Großstadt jenes knisternde Vietnamgefühl (dabei zu sein und mitzubrennen), das wir in Berlin bislang noch missen müssen. […] So sehr wir den Schmerz der Hinterbliebenen in Brüssel mitempfinden: wir, die wir dem Neuen aufgeschlossen sind, können, solange das rechte Maß nicht überschritten wird, dem Kühnen und Unkonventionellen, das, bei aller menschlichen Tragik im Brüsseler Kaufhausbrand steckt, unsere Bewunderung nicht versagen.“
– Kommune 1: Flugblatt vom 24. Mai 1967[1][2]
Ein zweites Flugblatt wurde noch direkter. Die bisher durch Eierwürfe und Pudding-Attentate bekannten Ersteller der Flugblätter deuteten beispielsweise an, die Bevölkerung könne auch ins Kaufhaus gehen und sich in der Ankleidekabine diskret eine Zigarette anzünden.
„Wenn es irgendwo brennt in der nächsten Zeit, wenn irgendwo eine Kaserne in die Luft geht, wenn irgendwo in einem Stadion die Tribüne einstürzt, seid bitte nicht überrascht. Genauso wenig wie beim Überschreiten der Demarkationslinie durch die Amis, der Bombardierung des Stadtzentrums von Hanoi, dem Einmarsch der Marines nach China. Brüssel hat uns die einzige Antwort darauf gegeben: Burn, warehouse, burn!“
– Kommune 1: Flugblatt vom 24. Mai 1967[1]
Rainer Langhans und Fritz Teufel wurden wegen der Flugblätter vor Gericht gestellt. Der so genannte „Brandstifter-Prozess“ ging allerdings zu ihren Gunsten aus. Die Kommunarden wurden freigesprochen.
Andreas Baader und Gudrun Ensslin hatten sich Ende Juli 1967 im Umfeld der außerparlamentarischen Opposition in Berlin kennengelernt. Am 7. August 1967 verübten sie gemeinsam einen symbolischen Rauchbombenanschlag auf die Berliner Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche.[3]
Baader, Ensslin und Proll holten Söhnlein am 1. April 1968 in München ab und trafen am 2. April frühmorgens in Frankfurt am Main ein. Den ganzen Tag über kundschafteten sie Kaufhäuser aus. Kurz vor dem Schließen der Häuser Schneider und Kaufhof an der Zeil legten sie dort selbstgebaute Brandsätze mit Zeitzündern, die kurz vor Mitternacht auslösten. Im Kaufhof brannte ein Teil der Sportartikel- und Spielwarenabteilung, bei Schneider im ersten Stock die Wand einer Umkleidekabine und im dritten Stock ein Schrank. Der Schaden durch die Brandsätze war vergleichsweise gering, löste aber die Sprinkleranlagen aus. Der Sachschaden im Kaufhaus Schneider betrug rund 300.000 DM und im Kaufhof über 1,6 Millionen DM.[4] Menschen wurden nicht verletzt. Kurz nach dem Auslösen der Brandsätze erhielt die Deutsche Presse-Agentur einen Anruf:
„Gleich brennt’s bei Schneider und im Kaufhof. Es ist ein politischer Racheakt.“
Die Frankfurter Kriminalpolizei ermittelte schnell, dass Brandstiftung vorlag, denn es wurden an allen drei Brandherden Plastikflaschen und Reisewecker gefunden, deren Zustand keinen Zweifel an der Ursache des Feuers ließ. Bereits am 3. April 1968 entschlossen sich die Geschäftsleitungen der Kaufhäuser, eine hohe Belohnung auszusetzen. Schon am Morgen des 4. April 1968 ging bei der Frankfurter Kriminalpolizei ein konkreter Hinweis ein, der zur Verhaftung der vier Brandstifter in Frankfurt-Bockenheim führte.
Der Prozess begann am 14. Oktober 1968 und verlief turbulent. Die Angeklagten, die durch die Wahlverteidiger Otto Schily, Horst Mahler, Klaus Eschen und Ernst Heinitz verteidigt wurden[5], verhielten sich zunächst auffällig gut gelaunt und verhöhnten Richter und Staatsanwalt. Besonders bekannt wurde ein Foto[6], das die vier Polit-Aktivisten teilweise mit Zigarre im Mund auf der Anklagebank zeigt.
Am 29. Oktober 1968 forderte der Frankfurter Staatsanwalt Walter Griebel jeweils sechs Jahre Zuchthaus für die Angeklagten. Der Spielraum der Anklage reichte von einfacher Sachbeschädigung bis zu besonders schwerer Brandstiftung. Der Staatsanwalt verwies auf die anwesenden Nachtwächter und bestand daher darauf, dass Menschenleben gefährdet gewesen seien. Im weiteren Verlauf sagte der Staatsanwalt, die ganze Frankfurter Innenstadt habe abbrennen können.
Am 31. Oktober 1968 folgte dann das Schöffengericht der Großen Strafkammer unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors Gerhard Zoebe der Argumentation des Anklägers nur zum Teil und verhängte ein Strafmaß von jeweils drei Jahren Zuchthaus. Die Angeklagten zeigten sich uneinsichtig und empfanden den Richtspruch als staatliche Willkür, obwohl der Richter ihnen in der Urteilsbegründung „eine gewisse politische Motivation“ zugestand. Die Auslegung des „politischen Happenings“ als simple Kriminalität war für sie besonders enttäuschend. Als Gudrun Ensslin nach einem Schlusswort gefragt wurde, sagte sie:
„Nein. Ich will Ihnen nicht die Gelegenheit geben, den Eindruck zu erwecken, als hörten Sie mir zu.“
– Gudrun Ensslin nach Urteilsverkündung[7]
„Es ist in der Ordnung, dass sich die Ordnung gegen die Unordnung verteidigt, dass sich die herrschende Ordnung gegen den Versuch verteidigt, sie abzuschaffen; wer die herrschende Ordnung stört, muss damit rechnen, dass sie zuschlägt, wenn sie kann. Darum war es sinnlos, am 2. April 1968 eine fremde eigene Sache anzuzünden; nichts Anderes konnte damit demonstriert werden. […] Es gibt Gesetze, deren Übertretung weniger gefährlich und doch politisch wirksamer ist.“
„So bleibt, dass das, worum in Frankfurt prozessiert wird, eine Sache ist, für die Nachahmung - abgesehen noch von der ungeheuren Gefährdung für die Täter, wegen der Drohung schwerer Strafen - nicht empfohlen werden kann. Es bleibt aber auch, was Fritz Teufel auf der Delegiertenkonferenz des SDS gesagt hat: ‚Es ist immer noch besser, ein Warenhaus anzuzünden, als ein Warenhaus zu betreiben.‘ Fritz Teufel kann manchmal wirklich sehr gut formulieren.“
– Ulrike Meinhof: konkret 14/1968[8][9]
Die Rechtsanwälte der Angeklagten legten Revision ein. Am 13. Juni 1969 – also etwa 14 Monate nach der Verhaftung – wurden die Häftlinge unter Auflagen bis zur Entscheidung über die Revision auf freien Fuß gesetzt. Am 10. November 1969 wurde die Revision als unzulässig verworfen. Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Thorwald Proll tauchten unter und flohen zunächst nach Paris. Nur Horst Söhnlein trat seine Haftstrafe an. Thorwald Proll trennte sich im Dezember 1969 in Paris von Ensslin und Baader und stellte sich am 21. November 1970 bei der Staatsanwaltschaft Berlin-Moabit. Im Oktober 1971 wurde er vorzeitig aus der Haft entlassen.
Die Brandanschläge waren Anlass für den 1969 für den vom WDR produzierten TV-Film Brandstifter von Klaus Lemke (Drehbuch und Regie) mit Margarethe von Trotta und Iris Berben als Hauptdarstellerinnen. Auch im Film Der Baader Meinhof Komplex werden die Kaufhausbrände gezeigt.
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