Montag, 28. Mai 2012

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Kaufvertrag

Als Kaufvertrag bezeichnet man in den Rechtswissenschaften einen Vertrag mit dem Ziel des Eigentumswechsel an einer Sache oder einem Recht, wobei der Eigentumswechsel entgeltlich erfolgt, also eine Gegenleistung, regelmäßig in Form einer Geldzahlung erfordert.

Rechtslage in einzelnen Ländern

Literatur

  •  Peter Huber: Comparative Sales Law. In: Mathias Reimann und Reinhard Zimmermann (Hrsg.): Oxford Handbook of Comparative Law. Oxford University Press, Oxford 2008, ISBN 978-0199535453, S. 937–968.
  •  Günter Hager: Die Gefahrtragung beim Kauf. Eine rechtsvergleichende Untersuchung. Metzner, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-7875-0194-0.
  •  Ernst Rabel: Das Recht des Warenkaufs. Eine rechtsvergleichende Darstellung. de Gruyter, Berlin 1936.
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