| Kernkraftwerk Brunsbüttel | ||
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| Kernkraftwerk Brunsbüttel | ||
| Lage | ||
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| Koordinaten | 53° 53′ 30″ N, 9° 12′ 6″ O53.8916666666679.2016666666667 Koordinaten: 53° 53′ 30″ N, 9° 12′ 6″ O |
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| Land: | Deutschland | |
| Daten | ||
| Eigentümer: | 67 % Vattenfall 33 % E.ON | |
| Betreiber: | Kernkraftwerk Brunsbüttel | |
| Projektbeginn: | 1969 | |
| Kommerzieller Betrieb: | 9. Feb. 1977 | |
| Stilllegung: | 2011 | |
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Stillgelegte Reaktoren (Brutto): |
1 (806 MW) | |
| Eingespeiste Energie im Jahre 2009: | 0 (Revision) GWh | |
| Eingespeiste Energie seit Inbetriebnahme: | 120.371,289 GWh | |
| Website: | Seite bei Vattenfall | |
| Stand: | 2011 | |
| Die Datenquelle der jeweiligen Einträge findet sich in der Dokumentation. | ||
Das Kernkraftwerk Brunsbüttel (KKB) ist ein stillgelegtes Kernkraftwerk in Brunsbüttel, Kreis Dithmarschen, Schleswig-Holstein. Es stammt vom Hersteller Kraftwerk Union und wird von der Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. OHG betrieben. Gesellschafter sind Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH (66,7 %) und E.ON Kernkraft (33,3 %). Das Kraftwerk gilt als eines der störanfälligsten in Deutschland.[1] Es ist seit Juli 2007 heruntergefahren. Ende Mai 2011 beschlossen die Umweltminister der Länder und des Bundes, das Kernkraftwerk Brunsbüttel dauerhaft stillzulegen.[2]
Im KKB arbeitet ein Siedewasserreaktor (SWR) der „Baulinie 69“ (auch „SWR-69“ genannt; 1969 konzipiert). Der Reaktor in Brunsbüttel ist nahezu baugleich mit den drei Reaktoren in den deutschen Kernkraftwerken Philippsburg Block 1 und Isar Block 1 sowie mit dem österreichischen Kernkraftwerk Zwentendorf. Letzteres wurde fertiggestellt, ging aber nach einem Volksentscheid nie in Betrieb.[3] Der Reaktor in Krümmel ist ähnlich, aber deutlich größer (ca. 1200 MWe) und modifiziert (siehe dort).
Das Kernkraftwerk Brunsbüttel - von 1970 bis 1976 gebaut - wurde am 23. Juni 1976 erstmals kritisch. Den kommerziellen Betrieb nahmen am 9. Februar 1977 die damaligen Eigentümer HEW und PreussenElektra auf. Im Kernkraftwerk arbeiten derzeit 313 Eigenpersonalmitarbeiter sowie rund 150 Fremdfirmenmitarbeiter. Seit 2002 gehört das Kraftwerk zum Konzern Vattenfall Europe AG. 2006 wurde am Standort des Kernkraftwerks ein Zwischenlager für maximal 80 CASTOR V/52-Behälter mit bis zu 450 t Schwermetallmasse,[4] 6 × 1019 Bq Aktivität und 2,0 MW Wärmefreisetzung in Betrieb genommen.[5]
Des Weiteren wurde aufgrund der Richtlinie der Politik entschieden, dass jedes Kraftwerk ein Standortzwischenlager für verbrauchte Brennstäbe vorhalten muss. Dieses wurde in den Jahren 2003/2004 am Standort Brunsbüttel errichtet. Über die Zahl der zurzeit gelagerten Brennstäbe gibt es keine offiziellen Angaben.
Das Kernkraftwerk Brunsbüttel hat einen Kraftwerksblock mit einem Siedewasserreaktor. Bei einer thermischen Reaktorleistung von 2292 MW und einer elektrischen Nettoleistung von 771 MW erreicht es einen Nettowirkungsgrad von 33,6 %.
Der kugelförmige Sicherheitsbehälter (SHB) des Kernkraftwerks hat einen Innendurchmesser von 27 m und einen Auslegungsdruck von 4,25 bar. In seinem Innern sind im Wesentlichen ein Reaktordruckbehälter (RDB), ein Schnellabschaltsystem und ein aus einer Druckkammer, einer Kondensationskammer und mehreren Sicherheits- und Entlastungsventilen mit Kondensationsrohren bestehendes Druckabbausystem untergebracht. In allen aus dem SHB führenden Rohrleitungen sind Absperrarmaturen ausgeführt, durch deren automatisches Schließen bei Störfällen der Austritt von aktiviertem Wasser oder Dampf verhindert werden kann.
Betriebsbedingt leiten Kernkraftwerke über Abluft und Abwasser selbst im Normalbetrieb geringe Mengen radioaktiver Stoffe ab (Emission). Das Atomgesetz verpflichtet die Aufsichtsbehörden unter anderem dazu, den Betrieb hinsichtlich der zugelassenen Grenzwerte zu überwachen. Eine Übersicht mit aktuellen Messwerten auch für das KKB findet sich auf den Seiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.[6]
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Bereits im Juni 1978 strömten bei einem Störfall, verursacht durch ein Leck im Leitungssystem, innerhalb von zwei Stunden zwei Tonnen radioaktiven Dampfes ins Maschinenhaus aus. Der Störfall wurde erst zwei Tage später durch einen anonymen Anrufer, der sich bei der Deutschen Presse-Agentur meldete, bekannt. Eine genaue Untersuchung der damaligen Ereignisse ist durch die Atomaufsichtsbehörde in Vorbereitung. Das KKB wurde für mehrere Wochen stillgelegt. Später erfolgten Umrüstungen; das KKB musste aber immer wieder längere Betriebspausen einlegen.
Ein Aufsehen erregender Störfall ereignete sich am 14. Dezember 2001, als im laufenden Betrieb eine Knallgas-Explosion eine Rohrleitung beschädigte[7], die an den Reaktordruckbehälter angeschlossen war. Der daraus resultierende Kühlwasserverlust konnte durch die Schließung eines unbeschädigt gebliebenen Absperrventils beendet werden. Obwohl beim Störfall ein Explosionsdetektor anschlug und mehrere weitere Überwachungsgeräte kurzzeitig Werte am Anschlag lieferten, interpretierten die Betreiber das Geschehen als nicht meldepflichtige „spontane Leckage“ an einem nicht sicherheitsrelevanten Anlagenteil. Der Reaktor wurde ohne weitere Untersuchung mehrere Wochen weiter unter Volllast betrieben.
Die Anzeigen der Überwachungsgeräte werden, wie es das Atomgesetz vorschreibt, direkt an das zuständige Ministerium in Kiel übermittelt und dort mitgeschrieben. Die Analyse dieser Daten veranlasste das Ministerium dazu, vom Betreiber eine Stellungnahme zu verlangen. Nachdem die Interpretation der Betreiber („Spontane Leckage“) die aufgezeichneten Daten nicht plausibel erklären konnte, forderte das Ministerium mit wachsender Dringlichkeit eine Begehung des Reaktors zur Klärung des Vorgangs. Erst nach der Androhung einer formalen Anweisung waren die Betreiber bereit, diese Revision am 21. Februar 2002 durchzuführen. Bei dieser Begehung stellte sich heraus, dass das Rohr der Deckeldusche mit einem Durchmesser von 100 mm gerissen war und auf einer Strecke von etwa zwei Metern fehlte.
Die Ursache für die Explosion war Knallgas, das sich bei allen Siedewasserreaktoren im regulären Betrieb durch Radiolyse bildet. Das Risiko, dass sich das Gas in der vom Reaktordeckel abgehenden Leitung sammeln und explodieren könnte, war in den Sicherheitsbeurteilungen übersehen worden. Als Konsequenz konnte das Kernkraftwerk Brunsbüttel erst im Februar 2003 wieder in Betrieb genommen werden. Außerdem wurden die anderen Siedewasserreaktoren in Deutschland auf die Möglichkeit ähnlicher Explosionen untersucht.
Aus dem zuständigen Gremium der Bundesregierung hieß es zu der Verzögerung der Begehung durch die Betreiber, dass dieser den Unfall entweder „schamlos vernebelt“ habe oder die Fachkunde „skandalös unterentwickelt“ sei.[8] Nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hätte dieser Unfall bei anderem Verlauf und einem Ausfall diverser weiterer Sicherheitssysteme im Extremfall auch zur Kernschmelze führen können.[9] Der Vorfall wurde mit INES 1 eingestuft.[10]
Am 23. August 2004 löste ein Kurzschluss in einem Starkstromkabel einen Kabelbrand aus. Wegen Ausfall der gesicherten Eigenbedarfsversorgung führte dies zu einer Reaktorschnellabschaltung. Die Aufsichtsbehörde ordnete daraufhin eine Überprüfung ähnlicher Kabel und weiterer betroffener Systeme an. Nach Ende der sich daraus ergebenden Reparatur- und Ertüchtigungsmassnahmen ging das Kraftwerk nach etwa zwei Monaten Ende Oktober 2004 wieder ans Netz.[11][12]
Bei Instandhaltungsarbeiten in einer E.ON-Schaltanlage des Stromnetzes wurde am 28. Juni 2007 in unmittelbarer Nähe des Kernkraftwerks Brunsbüttel eine Störung durch einen Kurzschluss im 380-Kilovolt-Übertragungsnetz verursacht. Die Anlage wurde daraufhin automatisch vom Stromnetz getrennt und per „Lastabwurf“ sehr schnell auf die für die Eigenbedarfsversorgung notwendige Leistung von ca. 30 MW heruntergefahren. Um Schäden bei der starken Leistungsreduktion zu vermeiden, wurde eine Turbinenschnellabschaltung und infolge dessen eine Umschaltung der Eigenbedarfsversorgung auf den Fremdnetztrafo ausgelöst. Der Turbinenschnellabschaltung folgte unmittelbar eine Reaktorschnellabschaltung.[13] Beim Wiederanfahren der Anlage am 1. Juli wurden zweimal Absperrungen des Reaktorwasserreinigungssystems ausgelöst. Nach Angaben des Betreibers waren diese jeweils auf Fehlbedienungen des Personals zurückzuführen. Die Absperrungen wurden in die Kategorie „N“ (Normal) gemäß der AtSMV und in die Stufe 0 (ohne oder mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung) gemäß der internationalen Störfall-Bewertungsskala INES eingeordnet.[14] Nach Angabe des für die Aufsicht zuständigen Ministeriums in Kiel sind bei einer Anfrage an die Kraftwerksleitung am 2. Juli Störungen beim Wiederanfahren verneint worden und die spätere Meldung gemäß AtSMV ist erst „auf den letzten Drücker“ erfolgt. Einige Politiker und Umweltschützer bewerteten dies als neuerlichen Beweis für die mangelhafte Informationspolitik des Betreibers.[15]
Am 18. Juli 2007 wurde die Mängelliste des Kernkraftwerks Brunsbüttel im Internet veröffentlicht (siehe Weblinks).[16] Am 21. Juli 2007 wurde das Kernkraftwerk Brunsbüttel komplett abgeschaltet. Laut Spiegel Online[17] ist erneut ein Mangel am Bau der Grund. Bei Überprüfungen sind „nicht spezifikationsgerecht gesetzte Dübel“,[18] auf denen der Buchstabe »K« für »Kerntechnik« fehlt, festgestellt worden.
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte im August 2007 eine „Kleine Anfrage“ an die Bundesregierung[19]. Diese antwortete im November 2007, der Betrieb der Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel werde bis auf weiteres nicht wieder aufgenommen. Dies gelte solange bis „die Ursachen der Ereignisse in den Kernkraftwerken nicht vollständig ermittelt und geeignete Abhilfemaßnahmen zur Vorbeugung gegen ein erneutes Auftreten getroffen werden“.[20][21]
Seitdem wurde das Kraftwerk nicht wieder in Betrieb genommen.[22]
Ein juristisches Gutachten für die Fraktion der Grünen im Landtag von Schleswig-Holstein vom Dezember 2010 hielt die Betriebsgenehmigung für erloschen. Eine neue Betriebsgenehmigung komme aufgrund des Alters der Anlage nicht mehr in Betracht.[23][24] Der Betreiber Vattenfall bezweifelt die Anwendung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auf Kernkraftwerke und die Definition des mangelnden Betriebs.[25]
Die im September 2010 von der schwarz-gelben Bundesregierung beschlossene und ein halbes Jahr später - nach Fukushima - wieder revidierte Laufzeitverlängerung billigte Brunsbüttel - und den sechs anderen ältesten Kernkraftwerken in der Bundesrepublik - jeweils eine zusätzliche Reststrommenge zu, mit der es etwa 8 Jahre hätte betrieben werden können. Im März 2011 verkündete die Regierung ein dreimonatiges Atom-Moratorium; in dieser Zeit wäre es nicht erlaubt gewesen, Brunsbüttel wieder anzufahren.
Am 6. Juni 2011 beschloss das Kabinett Merkel II das Aus für acht Kernkraftwerke - darunter Brunsbüttel - und den stufenweisen Atomausstieg bis 2022[26][27]
Am 30. Juni 2011 beschloss der Bundestag in namentlicher Abstimmung mit großer Mehrheit (513 Stimmen)[28] das „13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes“, das die Beendigung der Kernenergienutzung und Beschleunigung der Energiewende regelt. [29][30]
Auch nach seiner endgültigen Stilllegung im Zuge der Energiewende sorgte das Kraftwerk noch für Negativschlagzeilen. Im März 2012 wurde bekannt, dass auf dem Gelände des Kraftwerks verrostete Fässer mit Atommüll gefunden wurden. Betreiber Vattenfall soll bereits seit Dezember 2011 davon gewusst haben.[31]
Die Deutsche Umwelthilfe hielt die Notstromversorgung auf Betriebsstörungen schlechter vorbereitet als die im schwedischen Kernkraftwerk Forsmark, in dem es am 25. Juli 2006 zu einem Störfall in der Notstromversorgung kam.[32][33] Der Betreiber des Kernkraftwerks, Vattenfall, widersprach dieser Aussage vehement und kam in seiner Analyse zu einem anderen Ergebnis.[34] Die Anti-Atomkraft-Bewegung kritisierte, dass die Betreibergesellschaft lange Zeit nicht bereit war, die Öffentlichkeit über bestehende Sicherheitsrisiken zu informieren, obwohl nach EU-Recht eine Offenlegungspflicht besteht.[35] Auf Grund großen öffentlichen Drucks nach den Störfällen am 28. Juni wurde sie am 19. Juli 2007 veröffentlicht.[36]
Schwachstelle des RDB ist insbesondere die Schweißnaht zum Behälterboden. Sie ist zu schwach ausgelegt, von außen an vielen Stellen unzugänglich und deshalb nicht inspizierbar.[37] Dies thematisierte auch ein Bericht des TV-Magazins Kontraste am 15. Juli 2010.
Der oben bereits beschriebene Sicherheitsbehälter (kurz SHB oder auch Containment genannt) ist bei schweren Unfällen mit Kernschmelze eine Schwachstelle der deutschen Siedewasser-Reaktoren (mit Ausnahme von Gundremmingen), da er unten nur aus rund drei Zentimeter dickem Stahl besteht. Die ca. 2500 Grad heiße Kernschmelze benötigt nach Durchschmelzen des Reaktorgefässes nur einige Minuten, um diese Schale ebenfalls durchzuschmelzen. Nahezu sämtliche KKW weltweit besitzen im Gegensatz dazu neben der Schale noch mindestens einen Meter Beton als Fundament unter dem Reaktor, den die Schmelze durchdringen muss, bevor sie in die Umgebung gelangt. In Brunsbüttel gibt es zwar weiter unten ebenfalls noch das Betonfundament des Reaktorgebäudes, aber in einer Distanz von mehreren Metern unter der Schale.[38] Sobald die Schmelze die Schale durchgeschmolzen hat, ist die Rückhaltefähigkeit der Gebäudestrukturen für Radioaktivität massiv reduziert. Man prognostizierte, dass für eine Evakuierung der Bevölkerung der nahen Region, hier der recht großen Stadt Brunsbüttel, eine Reaktionszeit von nur 1,5 bis 5 Stunden verblieb.[39] Seit der Abschaltung des KKW besteht diese Gefahr nicht mehr (Grund siehe Nachzerfallswärme).
Die endgültige Abschaltung des Kernkraftwerks Brunsbüttel im Rahmen des Atomausstiegs war für 2009 erwartet worden. Anfang 2009 verfügte das Kraftwerk noch über eine Reststrommenge von 10.999,67 GWh, die einer Restlaufzeit von etwa 22 Monaten entspricht.[40] Die noch zulässige Reststrommenge hat sich seit 2007 nicht verringert, da das Kraftwerk seit dem 18. Juli 2007 keinen Strom mehr ins Netz eingespeist hat. In seinen Monatsberichten[41] teilte der Betreiber Vattenfall 2009 vage mit: „In den Kernkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel werden das Prüf- und Sanierungsprogramm sowie die Umsetzung des im September 2007 veröffentlichten Maßnahmenpaketes intensiv fortgesetzt. Bis zum Abschluss dieser Aktivitäten, die voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden, bleiben beide Anlagen abgeschaltet.“[22]
Ende des Jahres 2006 entstand ein Aktionsbündnis, welches sich die sofortige Abschaltung des „Pannenreaktors“ zum Ziel setzte. Dieses Bündnis, genannt „Brunsbüttel stilllegen – jetzt!“, verfasste die 'Brunsbütteler Erklärung', in der die sofortige Abschaltung des Kernkraftwerks gefordert wird. Zu den Mitgliedern gehören Robin Wood, BUND, IPPNW sowie x-tausendmal quer.[42] Am 4. November 2006 fand die erste Demonstration mit etwa 400 Teilnehmern auf der Zufahrt des Kernkraftwerks statt. Anlass für die Gründung dieser Gruppe und für den erneuten Beginn der Proteste waren Pläne der Besitzer E.ON und Vattenfall, durch Umverteilung der Restlaufzeit von anderen Kernkraftwerken die geplante Abschaltung des Reaktors im Jahre 2009 zu verschieben.
Am 26. März 2009 wies das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz eine Klage der Eigentümer Vattenfall und E.ON ab, die Reststrommengen aus dem stillgelegten Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich auf das Kernkraftwerk Brunsbüttel zu übertragen.
Am 24. April 2010 demonstrierte eine Kette von über 100.000 Menschen auf 120 Kilometern zwischen den Kernkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel gegen Kernkraft.[43]
Bundesregierung und Koalitionsparteien diskutierten bis zu einem „Atomgipfel“ am 5. September 2010 eine Laufzeitverlängerung. An diesem Tag beschlossen sie, die Restlaufzeiten-Regelung des Atomkonsenses von 2002 abschaffen zu wollen und ältere Reaktoren (darunter das KKW Brunsbüttel) acht Jahre und neuere Reaktoren (1980 oder später in Betrieb gegangen) 14 Jahre länger laufen lassen zu wollen. Ob eine solche Regelung ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten kann, war fraglich; einige Landesregierungen riefen später das Bundesverfassungsgericht an. Nach dem Beginn der Nuklearkatastrophe von Fukushima im März 2011 beschloss die Bundesregierung im Juni 2011 einen Gesetzentwurf zur endgültigen Stilllegung des Kraftwerks. Dieser Atomausstieg wurde wenig später im Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen. Brunsbüttel verlor zum 6. August 2011 seine Betriebserlaubnis.
Das Kernkraftwerk Brunsbüttel hat einen Reaktorblock:
| Reaktorblock[44] | Reaktortyp | Netto- leistung | Brutto- leistung | Baubeginn | Netzsyn- chronisation | Kommer- zieller Betrieb | Abschal- tung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Brunsbüttel (KKB) | Siedewasserreaktor | 771 MW | 806 MW | 15.04.1970 | 13.07.1976 | 09.02.1977 | seit 21. Juli 2007 vorübergehend abgeschaltet (2011 endgültig stillgelegt) |
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