Ein Kind ist ein Mensch, der sich in der Lebensphase der Kindheit befindet. Der Begriff wird in zahlreichen Wissenschaften (zum Beispiel in der Erziehungswissenschaft, Rechtswissenschaft, Psychologie (insbesondere Entwicklungspsychologie), Soziologie oder Medizin) verwandt und jeweils speziell definiert.
Nach der Geburt wird einem Kind mit der Ausstellung einer dementsprechenden Urkunde die Aufnahme in die Gesellschaft dokumentiert.
Die Krankenakte eines neugeborenen Kindes ist Bestandteil der mütterlichen Krankenakte, bis das Kind versicherungsrechtlich als auch lebend das Krankenhaus zum ersten mal verlassen hat. Da jedem lebend geborenen Kind eine Geburtsurkunde zusteht, kommt den Aufzeichnungen im Kreißsaal besondere Bedeutung zu, unabhängig davon, ob das Kind lebend das Krankenhaus verlassen hat. Nach der Kinderrechtskonvention der UNO ist Kind, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (vgl. Kinderrechte).
Nach deutschem Recht ist Kind, wer noch nicht 14, Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist (siehe § 1 Jugendschutzgesetz). Im Jugendarbeitsschutzgesetz § 2 ist die Grenze jedoch erst bei 15 Jahren gezogen. Im Kontext des Achten Buches Sozialgesetzbuch (§ 8 SGB VIII), des so genannten Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), ist Kind, „wer noch nicht 14 Jahre alt ist“ (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII).[1] – mit Ausnahme der Bestimmungen zur Pflege und Erziehung der Kinder als Recht und Pflicht der Eltern (Kind in diesem Sinne ist, „wer noch nicht 18 Jahre alt ist“) und zur Annahme als Kind (Kind in diesem Sinn (BGB Familienrecht) sind „Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“);[2] Kinder gehören zu den im SGB VIII definierten jungen Menschen. Nach § 32 AufenthG gilt als minderjähriges "Kind", wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (vgl. Kindernachzug).
Das österreichische Jugendschutzrecht ist Ländersache, und der Begriff des Kindes ist unterschiedlich verankert. Während die Bundesländer Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres als Kinder, und ab dem vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Jugendliche ansprechen, kennt das Gesetz Oberösterreichs nur den Begriff Jugendliche für Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Wien, Niederösterreich, Burgenland verwenden dafür den Ausdruck Junge Menschen – den juristischen Begriff Kind gibt es in diesen vier Bundesländern nicht. Abweichend von diesen Auffassungen, wie auch vom Bundesrecht, das bei Minderjährigen prinzipiell Mündigkeit und Unmündigkeit zum Stichtag vollendetes 14. Lebensjahr sieht, setzt des Jugendschutzgesetz Salzburgs Jugendliche für Personen ab dem vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr an, und spricht davor von Kind.[3] Österreich: Mit einer Geburtsurkunde in der Hand stehen der Mutter Leistungen der zuständigen Krankenkasse, dem Finanzamt zu. Lebend geborene Kinder werden in der Anrechnungszeit ihrer Pension berücksichtigt - vorausgesetzt: die Mutter hat eine Kopie der Geburtsurkunde der Versicherung übermittelt. Still geborene Kinder werden im Bestattungsrecht "Leibesfrüchte" genannt. Im Gegensatz dazu außerhalb des Mutterleibes verstorbene Menschen, denn das sind "Leichen". Grundsätzlich ist das Bestattungsrecht in jedem Bundesland/ Kanton geregelt. In Wien sind Leibesfrüchte den Leichen gleichgestellt und dürfen nur auf einem Friedhof zur letzten Ruhe gebettet werdern. Angehörige haben vorrangig vor dem zuständigen Gesundheitsamt das Recht dazu, ein Begräbnis anzuregen. Das heißt nun nicht, das Angehörige für die Begräbniskosten aufkommen müssen, denn der Tote hat selbst für seine Begräbniskosten (einfaches Begräbnis) aufzukommen. Kann der Verstorbene das nicht, kann der Bestatter seine Ausgaben für ein einfaches Begräbnis dem zuständigen Sozialamt melden, bestätigt nach der Anhörung einer Mutter, welche ein einfaches Begräbnis von ihrem still geborenen Kind angeregt hatte vor den unabhängigen Verwaltungssenat Wien dieser der MA 40.
Allgemein wird in der Entwicklungspsychologie nach dem Stand der biologischen, psychischen und sozialen Entwicklung folgende Entwicklungsabschnitte unterschieden: Ungeboren Neugeborenes (bis 28. Lebenstag),[4]Säuglingsalter (1. Lebensjahr), Kleinkindalter (2. und 3. Lebensjahr), frühe Kindheit (4.–6. Lebensjahr), mittlere Kindheit (7.–10. Lebensjahr) und späte Kindheit (11.–14. Lebensjahr). Daraufhin folgt die Phase der Adoleszenz.[5]
Mit den Entwicklungsstufen verbindet man in der Entwicklungspsychologie häufig auch die Vorstellung von Entwicklungsaufgaben. Das sind Aufgaben, die Kinder (Menschen) dem Alter entsprechend bearbeiten und lösen müssen, um ein soziales Dasein in der nächsthöheren Stufe bestreiten zu können (Havighurst; siehe vor allem dazu: Rolf Oerter/Leo Montada: Entwicklungspsychologie). Altersstufen haben ihre entsprechenden Entwicklungsaufgaben, die zur Bearbeitung für jeden anstehen.
Siehe auch:
| Bundesland | Anteil |
|---|---|
| Bayern | 6,6 % |
| Baden-Württemberg | 7,2 % |
| Rheinland-Pfalz | 9,9 % |
| Hessen | 12,0 % |
| Niedersachsen | 13,5 % |
| Nordrhein-Westfalen | 14,0 % |
| Saarland | 14,0 % |
| Schleswig-Holstein | 14,4 % |
| Hamburg | 20,8 % |
| Thüringen | 20,8 % |
| Brandenburg | 21,5 % |
| Sachsen | 22,8 % |
| Mecklenburg-Vorpommern | 27,8 % |
| Sachsen-Anhalt | 27,9 % |
| Bremen | 28,1 % |
| Berlin | 30,7 % |
| Deutschland (insgesamt) | 14,0 % |
Kinderarmut bezeichnet die Armut von Personen eines vorgegebenen Altersrahmens. Dieser wird im Allgemeinen so definiert, dass Kinder ab Geburt und Jugendliche bis 18 Jahre berücksichtigt werden. In Deutschland ist die Kinderarmut in den vergangenen Jahrzehnten stark angestiegen. Auf großes Medieninteresse stieß dabei 2007 die Feststellung einer Verdopplung der Zahl sozialhilfebedürftiger Kinder alle zehn Jahre bezogen auf den Zeitraum seit 1965.[7]
Große Unterschiede hinsichtlich der Kinderarmut lassen sich zwischen den Bundesländern feststellen.
Für Kinder in Deutschland herrscht Schulpflicht. Diese ist nicht im Grundgesetz (GG) oder einem anderen Bundesgesetz geregelt, sondern – als Ausdruck der Kulturhoheit der Länder – nur in den einzelnen Landesverfassungen. Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft bieten eine Alternative zur staatlichen Schule. Einige der nicht-staatlichen Schulen setzen bewusst auch auf alternative Unterrichtsmethoden wie z. B. Waldorfpädagogik oder Montessoripädagogik, oder sind Internate. Die meisten Schulen in freier Trägerschaft erheben ein von den Eltern zu zahlendes Schulgeld, weil der Staat diese Schulen nur teilweise finanziert. Die Schulpflicht in Deutschland wurde im Laufe ihrer Geschichte immer wieder kritisiert. Von konservativ religiöser Seite wird der soziale Umgang und einzelne Unterrichtsinhalte (wie z. B. den Schwimmunterricht oder die Evolutionstheorie) abgelehnt. Aus libertärer Sicht wird die Schulpflicht als unzulässiger Eingriff in persönliche Freiheit und Indoktrination abgelehnt. Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung Vernor Muñoz äußerte sich in seinem in Berlin veröffentlichten Bericht vom 21. Februar 2006 besorgt darüber, dass die restriktive deutsche Schulpflicht die Inanspruchnahme des Rechtes auf Bildung mittels alternativer Lernformen wie Hausunterricht kriminalisiert.[8][9]
Unter Bildungsbenachteiligung wird verstanden, dass eine Gruppe von Kindern oder Erwachsenen im Bildungssystem systematisch weniger Möglichkeiten haben, ein Bildungsziel zu erreichen, als andere. In Deutschland wurde aufgrund der IGLU-Studie und der PISA-Studie eine Bildungsbenachteiligung konstatiert. Davon sind Arbeiterkinder und Migrantenkinder betroffen.
Insgesamt gehen Kinder aus Familien der oberen Dienstklasse (Kinder von Leuten aus hohen, meist akademischen Positionen, zum Beispiel Kinder von Spitzenmanagern) 6,06 mal so häufig aufs Gymnasium wie Kinder aus Facharbeiterfamilien[10] und Kinder aus der unteren Dienstklasse (zum Beispiel Kinder von Professoren oder Ärzten) gehen 3,64 mal so häufig aufs Gymnasium wie Facharbeiterkinder[10].
Die Chancen der Facharbeiterkinder sind in Städten mit über 300.000 Einwohnern am schlechtesten. Dort sind die Chancen des Kindes aus der oberen Dienstklasse auf den Gymnasialbesuch 14,36 Mal so hoch wie die des Facharbeiterkindes und die Chancen eines Kindes aus der unteren Dienstklasse 7,57 mal so hoch wie die eines Facharbeiterkindes.[10] In den letzten Jahrzehnten hat sich diese Situation verschlechtert, seit Beginn der 1980er Jahre ist die Teilnahme von Kindern sozial schlechter gestellter Familien an höherer Bildung rückläufig. (Siehe auch: Entwicklung der Bildungsbeteiligung in der Bundesrepublik Deutschland).
Empirisch gesehen ist die Bildungsbenachteiligung in Ostdeutschland weniger ausgeprägt als in Westdeutschland[11]
Die Kinderzahl ist die Anzahl der Kinder in einer Ehe oder die Anzahl der Kinder einer Person (aus mehreren Ehen plus nichteheliche Kinder).
Derzeit gibt es insgesamt rund 12 Mio. minderjährige Kinder in Deutschland[12].
Für die Bevölkerungsgeschichte und die aktuelle Demografie ist besonders, nach Abzug der Kindersterblichkeit, die Zahl der Kinder wichtig, die selbst wieder heiraten beziehungsweise das heiratsfähige Alter erreichen. Dafür, dass die Bevölkerung konstant bleibt ist in Gesellschaften mit niedriger Sterblichkeitsrate wie in den europäischen eine zusammengefasste Fruchtbarkeitsziffer (TFR) von 2,1 notwendig. In Gesellschaften mit höherer Kindersterblichkeit ist eine höhere TFR notwendig.
In Europa ging die TFR von 1990 bis 2002 von 1,7 auf 1,4 zurück [13]. In Deutschland liegt die TFR bei 1,3[14].
Von den Kinderzahlen hängt auch die Wahrscheinlichkeit mit ab, mit der bestimmte Familien in Ahnenlisten auftauchen. Allgemein gilt, dass bis 1800 begüterte Familien auf dem Lande (Voll-Bauern, Müller) mehr Kinder hatten als Häusler und ländliche Familien mehr als städtische. Unterschiedliches Heiratsalter der Frauen, unterschiedliche Geburtenabstände und Unterschiede in der Fruchtbarkeit wegen oft unzureichender Ernährung beeinflussten die Zahl der geborenen Kinder.
Es liegen keine genauen Daten zur Kinderzahl der Frauen in Deutschland vor. Dies liegt daran, dass es in Deutschland aus Datenschutzgründen verboten ist, nach der Anzahl jemals geborener Kinder zu fragen. Stattdessen wird nach der Anzahl der Kinder im Haushalt gefragt. Dies ist problematisch, da nicht im Haushalt der Mutter lebende Kinder nicht erfasst werden.
Folgende Tabelle zeigt die Kinderzahlen im Haushalt bei 40-jährigen in Westdeutschland lebenden Frauen verschiedener Ausbildungsgruppen. Nicht im Haushalt lebende Kinder sind nicht erfasst. Außerdem werden nur minderjährige Kinder gezählt. Im Haushalt lebende Kinder über 18 Jahren werden nicht mitgezählt. Dies ist problematisch, da dadurch die Kinder junger Mütter aus dieser Statistik herausfallen, denn diese sind, wenn die Mutter 40 ist, schon erwachsen. Auch werden die Kinder, welche die Frau nach ihrem 40. Lebensjahr zur Welt bringt, nicht mitgezählt. So kann die Kinderlosigkeit – insbesondere gut ausgebildeter Frauen – überschätzt werden.
Zur Adoption freigegebene Kinder werden hier bei der Adoptivmutter gezählt und nicht bei der leiblichen Mutter. Kinder die beim Vater aufwachsen werden nicht mitgezählt. Genauso ist es mit Kindern in Heimen. Idealer wäre eine Statistik, die die Zahl der jemals geborenen Kinder erfasst. Da dies jedoch aus Datenschutzgründen verboten ist, sind dies die genausten Zahlen, die die Wissenschaft hat:
| Ausbildungsabschluss | kein Kind | ein Kind | zwei Kinder | drei und mehr Kinder |
|---|---|---|---|---|
| ohne Abschluss | 24,1 % | 23,0 % | 31,0 % | 21,9 % |
| Anlern-/ Lehrabschluss | 25,4 % | 26,2 % | 36,1 % | 12,4 % |
| Meister/Techniker | 33,0 % | 22,9 % | 33,6 % | 10,4 % |
| Fachhochschule/Hochschule | 42,2 % | 21,7 % | 27,7 % | 8,5 % |
In Deutschland kamen im Jahr 2006 30 Prozent der Grundschüler aus Familien mit Migrationshintergrund. In Großstädten sind es 40 Prozent.[16] Kinder mit Migrationshintergrund haben schlechtere Gesundheitschancen, ebenso ist die Mutter und Säuglingssterblichkeit erhöht. Des Weiteren ist die Sterblichkeit von Säuglingen und Kleinkindern um 20 Prozent erhöht. Kleinkinder und Schulkinder sind durch Unfälle überdurchschnittlich stark gefährdet.[17] Kindern mit Migrationshintergrund werden oft geringe schulische Erfolge nachgesagt. Soziologische Studie ergeben jedoch, dass dies nur die Hälfte der Wahrheit ist, so gibt es auch Migrantengruppen, die schulisch ebenso erfolgreich wie Deutsche[18] oder sogar erfolgreicher[19][20] sind. Auch konnte eine institutionelle Diskriminierung einiger Migrantengruppen im deutschen Schulsystem gezeigt werden; siehe dazu Migrationshintergrund#Schulische Erfolge.
Portal:Kinder und Jugendliche – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Kinder und Jugendliche
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Kind aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und ist unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike verfügbar. Zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |