Dienstag, 29. Mai 2012

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Klassenlehrer

Als Klassenlehrer bzw. in Österreich Klassenvorstand und in Bayern Klassenleiter (oft noch Klassleiter) bezeichnet man einen Lehrer, der (meist für mehrere Schuljahre) die Leitung einer Schulklasse innehat. Die genauen Aufgaben des Klassenlehrers sind in der Regel in den Schulgesetzen der Länder geregelt.

Wenn in der Oberstufe oder in der Kursstufe (12. und 13. Klasse bzw. 11. und 12. beim zwölfjährigen Bildungsweg) nicht mehr im Klassenverband unterrichtet wird, tritt an die Stelle des Klassenlehrers ein Tutor, manchmal auch Beratungslehrer oder Kollegstufenleiter genannt.

Aufgaben

Der Klassenlehrer ist der erste Ansprechpartner der Schüler und Eltern für alle schulischen Fragen, die über die Inhalte der einzelnen Fächer hinaus gehen.

So ist der Klassenlehrer in der Regel verantwortlich für:

Weiteres

Der Klassenlehrer hat meist einen Stellvertreter. Der Klassenleiter kann auch in einer anderen Klasse der Stellvertreter des dortigen Klassenlehrers sein.

In seltenen Fällen kann eine Klasse auch zwei völlig gleichberechtigte Klassenlehrer haben.

Begriffsbestimmung

In einigen Schulgesetzen, wie z. B. dem Baden-Württembergischen, fehlt eine Definition für den Klassenlehrer. Auch wenn allgemein als selbstverständlich vorausgesetzt, muss nicht jede Klasse einen Klassenlehrer haben. Ebenso sind Pflichten und Rechte nicht immer im Schulgesetz festgelegt.

Literatur

  • GEW Jahrbuch für Lehrerinnen und Lehrer - Handbuch des Schul- und Dienstrechts in Baden-Württemberg, Stichwort "Klassenlehrer/in"
  • Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) u. a. §90 Online

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Klassenlehrer – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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Diese Seite wurde zuletzt am 13. Februar 2012 um 17:40 Uhr geändert.

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