Kollektivschuld bedeutet, dass die Schuld für eine Tat nicht dem einzelnen Täter (oder Tätern) angelastet wird, sondern einem Kollektiv, allen Angehörigen seiner Gruppe, z. B. seiner Familie, seines Volkes oder seiner Organisation. Das moderne Strafrecht dagegen geht grundsätzlich von einer individuellen Verantwortlichkeit aus, sodass Kollektivschuld juristisch nicht relevant ist.
Im politischen Sprachgebrauch der deutschen Rechten sind die Begriffe Kollektivschuld und Kollektivschuldthese politische Schlagwörter geworden. Sie beziehen sich als Fremdbezeichnung auf die (tatsächliche oder angebliche) Behauptung einer Kollektivschuld aller Deutschen an den Verbrechen des Nationalsozialismus.
Im Unterschied zur Kollektivschuld gibt es den juristischen Begriff Kollektivhaftung die dem Mitglied einer Gruppe die Haftung für die Schäden auferlegt, welche Organe der Gesamtheit durch ihr Handeln verursacht haben. Mit Kollektivhaftung wird z. B. im Völkerrecht die Haftung eines Staates für Schäden völkerrechtswidrigen Handelns seiner Organe begründet. Hierher gehört auch die Verpflichtung zu Reparationszahlungen eines im Krieg unterlegenen Gegners, der den älteren völkerrechtlichen Anspruch auf Tributzahlungen abgelöst hat.
Die Annahme der Kollektivschuld wird mit einer moralischen Verantwortung durch die Zugehörigkeit zu der Gruppe begründet, nicht durch die individuelle Schuldzurechnung. In westlichen Gesellschaften ist dies nicht mit der Moral und dem Gesetz zu vereinbaren. So beruht z. B. das moderne Strafrecht in europäischen Staaten auf dem Grundsatz einer individuellen Verantwortlichkeit. In vielen Teilen der Welt und früher auch in Europa hingegen ist kollektivistisches Denken weit verbreitet, nach dem der Einzelne Teil eines Kollektivs (Familie, Klan, Volk) ist und für Taten z. B. von Familienangehörigen bestraft werden kann.
Während 1946 noch 78 Prozent der Bevölkerung der Westzonen die ersten Nürnberger Prozesse nach dem Zweiten Weltkrieg als gerecht empfanden, war diese hohe Zustimmungsquote nach Umfragen US-amerikanischer Demoskopen 4 Jahre später auf 38 Prozent gesunken. Die Internierungspraxis der Alliierten, die erzwungene Konfrontation mit den Hinterlassenschaften der Konzentrationslager, die Entnazifizierung von früheren Vertretern des NS-Regimes, die Strafverfahren vor zivilen und militärischen Gerichten wurden zunehmend als Siegerjustiz empfunden. Die Nürnberger Prozesse, in denen jeweils ausgewählte Spitzenrepräsentanten des NS-Regimes verurteilt worden waren, galten als inszenierte „Stellvertreterprozesse“, in denen eine „Kollektivschuld“ der Deutschen bewiesen werden solle. Auf dem Hintergrund eines diffusen Gefühls von Komplizenschaft wurde eine Entlastung aller Deutschen von einem „Kollektivschuldvorwurf“ gefordert, der zeitweise Richtlinie der U.S.-amerikanischen psychologischen Kriegführung war (siehe unten). Nur Adolf Hitler, die NS-Führung bzw. die gesellschaftliche Eliten sollten für Krieg und Völkermord verantwortlich gewesen sein, nicht das gesamte deutsche Volk.
Die Kollektivschuld-These konnte auch in apologetischer Form verwendet werden. Einige NS-Verbrecher haben sie zur persönlichen Entlastung angeführt - die Verantwortung habe nicht bei ihnen selbst, sondern bei allen gelegen.
Der Psychologe Viktor Frankl argumentierte gegen das Konstrukt der Kollektivschuld: "es gibt nur zwei Rassen von Menschen, die Anständigen und die Unanständigen.“[1]
Nach dem Krieg hat die Psychological Warfare Division des SHAEF eine Kollektivschuld-Kampagne durchgeführt: zum Beispiel mit Plakaten und Filmen wie „Die Todesmühlen“. Die alliierte Kollektivschuld-Richtlinie wurde später aufgehoben, weil sie das neue Ziel der Demokratisierung behinderte.[3]
Die Ideen der Kollektivschuld und der kollektiven Bestrafung entstanden nicht im US-amerikanischen und britischen Volk, sondern auf höheren Ebenen der Politik.[4] Erst gegen Ende des Krieges begann die US-Öffentlichkeit dem deutschen Volk kollektive Verantwortung zuzuweisen.[4] Das wichtigste politische Dokument, das Elemente der Kollektivschuld und der kollektiven Bestrafung enthält, ist JCS 1067 von Anfang 1945.[4]
Bereits im 1944 hatten prominente US-Meinungsbildner eine inländische Propagandakampagne (die bis 1948 fortgesetzt wurde) für einen harten Frieden für Deutschland initiiert, mit einem bestimmten Ziel, nämlich um die scheinbare Gewohnheit in den USA der Betrachtung der Nazis und dem deutschen Volk als getrennte Einheiten zu beenden.[5]
Die Psychological Warfare Division unternahm eine psychologische Propaganda-Kampagne, um eine deutsche kollektive Verantwortung zu entwickeln.[6]
Am 20. Juli 1945 – dem ersten Jahrestag des gescheiterten Versuchs, Hitler zu töten – wurde das Attentat überhaupt nicht erwähnt. Der Grund dafür war, dass man glaubte, wenn die deutsche Bevölkerung daran erinnert würde, dass es aktiven deutschen Widerstand gegen Hitler gab, so würde dies die alliierten Bemühungen, der deutschen Bevölkerung ein Gefühl der kollektiven Schuld zu vermitteln, untergraben.[7]
Eine weitere These ist die Theorie von der alleinigen Verantwortlichkeit Hitlers bzw. der NSDAP-Führung und der SS. Das habe angeblich einen Befehlsnotstand begründet. Hierauf beriefen sich später viele Täter zur Rechtfertigung ihrer Verbrechen.
Benjamin Sagalowitz schrieb 1950 in einem Reisebericht für den Jüdischen Weltkongress:
Sagalowitz argumentierte, dass alle Welt auf die Verantwortung der USA, Großbritanniens, der Sowjetunion oder Israels verweise, wenn es z. B. um das Schicksal der arabischen Flüchtlinge aus Palästina oder um die Teilung Deutschlands gehe; in dieser Weise gebe es auch eine Verantwortung Deutschlands. Auch Leo Baeck unterschied politische Schuld von strafrechtlicher Schuld, er sprach von der Gesamtverantwortung Deutschlands.
Ralph Giordano wollte 1947 nicht von „Kollektivschuld“ sprechen. Es habe eine Minderheit von Deutschen gegeben, die ihrem Gewissen und nicht dem Führer gefolgt sei. Die Mehrheit habe jedoch kein Recht, sich dadurch entlastet zu fühlen und von deren Anständigkeit zu profitieren, besonders weil sie sich auch heute noch von dieser Minderheit distanziere.[9] Giordano sah die Hauptschuld der Millionen in ihrem Schweigen dem Unrecht gegenüber, dem sie täglich, stündlich überall begegneten. Bereits 1945 schrieb der Frankfurter Rabbiner Leopold Neuhaus in der Frankfurter Rundschau[10] zum Jahrestag der sogenannten Reichskristallnacht, dass sich diejenigen, die zugesehen und die Zerstörung hätten geschehen lassen, mitschuldig gemacht hätten. Eine Rolle in der Diskussion um die Kollektivschuld spielte auch das Nutznießertum, das als Mitschuld begriffen wurde. Zwar gab es nach dem Krieg vielfach auch Verständnis und Hilfsbereitschaft für die Juden, aber es fehlte zunächst der Wille zur Wiedergutmachung und in Tausenden von Fällen versuchten Deutsche, Besitz zu behalten, der Juden gestohlen worden war.
Aufgrund der besonderen Verantwortlichkeiten gegenüber den Opfern der NS-Zeit, die die heutige Bundesrepublik Deutschland und die Republik Österreich als Nachfolgestaaten des Großdeutschen Reiches trifft, finden nicht nur in beiden Staaten jährliche Gedenkfeiern statt, sondern wurden in der Vergangenheit so manches Unrecht durch finanzielle Leistungen und Rückgaben von Kunstwerken auszugleichen versucht. Bis Ende 2005 zahlte Deutschland 63,224 Milliarden € Entschädigungsleistung durch die deutsche Wiedergutmachungspolitik, die jeweils sehr unterschiedliche Kaufkraft aus den verschiedenen Zeiträumen ist dabei noch nicht berücksichtigt.
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