Dienstag, 29. Mai 2012

Themen


Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

Logo

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) überprüft den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und empfiehlt den Landesparlamenten die Festsetzung von Rundfunkgebühren, die dann durch die GEZ eingezogen werden. Gesetzliche Grundlage der KEF ist der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, der sowohl die Höhe der Gebühren wie auch die Verteilung der Mittel regelt.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem 8. Rundfunk-Urteil beklagt hatte, das KEF-Verfahren entspreche nicht der durch die Verfassung geforderten Staatsunabhängigkeit, denn die KEF sei "lediglich ein Hilfsinstrument der Ministerpräsidentenkonferenz", wurde das KEF-Verfahren 1994 geändert.

Das KEF-Verfahren verläuft in drei Stufen:

  1. Anmeldung des Bedarfes durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der KEF,
  2. Überprüfung durch die KEF,
  3. Festsetzung der Gebühren durch die Landesparlamente, die allerdings nur die Sozialverträglichkeit der Gebühr überprüfen dürfen.

Mitglieder

Die KEF hat 16 Mitglieder, die von den Ministerpräsidenten der Länder für 5 Jahre berufen werden. Ihre Geschäftsstelle befindet sich in Mainz.

Mitglieder waren mit Stand vom März 2012: [1]

  • Heinz Fischer-Heidlberger (Vorsitzender, Mitglied seit 2007, benannt durch Bayern)
  • Ralf Seibicke (Stv. Vorsitzender, Mitglied seit 2007, benannt durch Sachsen-Anhalt)
  • Klaus Behnke (Mitglied seit 2012, benannt durch Rheinland-Pfalz)
  • Marion Classen-Beblo (Mitglied seit 2012, benannt durch Berlin)
  • Martin Detzel (Mitglied seit 2012, benannt durch Baden-Württemberg)
  • Hans-Joachim Gorsulowsky (Mitglied seit 1994, benannt durch Schleswig-Holstein)
  • Norbert Holzer (Mitglied seit 2012, benannt durch das Saarland)
  • Ulrich Horn (Mitglied seit 2007, benannt durch Thüringen)
  • Werner Jann (Mitglied seit 1997, benannt durch Brandenburg)
  • Helmuth Neupert (Mitglied seit 1994, benannt durch Sachsen)
  • Ulrich Reimers (Mitglied seit 1994, benannt durch Niedersachsen)
  • Horst Röper (Mitglied seit 2007, benannt durch Nordrhein-Westfalen)
  • Hubert Schulte (Mitglied seit 2012, benannt durch Bremen)
  • Tilmann Schweisfurth (Mitglied seit 2012, benannt durch Mecklenburg-Vorpommern)
  • Norbert Vogelpoth (Mitglied seit 2012, benannt durch Hessen)
  • Gebhard Zemke (Mitglied seit 2012, benannt durch Hamburg)

Aufgaben der KEF

  • mind. alle zwei Jahre Bericht an die Länder
  • Finanzlage der Rundfunkanstalten darlegen
  • evtl. Höhe und Zeitpunkt für eine Änderung der Rundfunkgebühr empfehlen
  • Stellungnahme zum Finanzausgleich der Rundfunkanstalten

Arbeitsgruppen der KEF

Aus Gründen der Beratungsökonomie hat die KEF fünf ständige Arbeitsgruppen gebildet:

  • AG 1 Erträge und Finanzausgleich
  • AG 2 Personalaufwendungen
  • AG 3 Programmaufwendungen
  • AG 4 Sachaufwendungen, Investitionen, Eigenkapital, Kredite
  • AG 5 Methodenentwicklung und Bericht zur Wirtschaftlichkeit

Daneben werden bei Bedarf Sonderarbeitsgruppen gebildet.

Weblinks

Quellen

  1. http://www.kef-online.de/inhalte/mitglieder.html
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
Diese Seite wurde zuletzt am 23. März 2012 um 14:36 Uhr geändert.

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Kommission_zur_Ermittlung_des_Finanzbedarfs_der_Rundfunkanstalten aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und ist unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike verfügbar. Zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

TOP



TOP