Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) überprüft den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und empfiehlt den Landesparlamenten die Festsetzung von Rundfunkgebühren, die dann durch die GEZ eingezogen werden. Gesetzliche Grundlage der KEF ist der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, der sowohl die Höhe der Gebühren wie auch die Verteilung der Mittel regelt.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem 8. Rundfunk-Urteil beklagt hatte, das KEF-Verfahren entspreche nicht der durch die Verfassung geforderten Staatsunabhängigkeit, denn die KEF sei "lediglich ein Hilfsinstrument der Ministerpräsidentenkonferenz", wurde das KEF-Verfahren 1994 geändert.
Das KEF-Verfahren verläuft in drei Stufen:
Die KEF hat 16 Mitglieder, die von den Ministerpräsidenten der Länder für 5 Jahre berufen werden. Ihre Geschäftsstelle befindet sich in Mainz.
Mitglieder waren mit Stand vom März 2012: [1]
Aus Gründen der Beratungsökonomie hat die KEF fünf ständige Arbeitsgruppen gebildet:
Daneben werden bei Bedarf Sonderarbeitsgruppen gebildet.
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