Dienstag, 29. Mai 2012

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Kommunalisierung

Kommunalisierung bezeichnet die Übertragung von bisher von anderen Hoheitsträgern wahrgenommenen öffentlichen Aufgaben auf kommunale Verwaltungsträger (z. B. Landkreise, Städte und Gemeinden) sowie Umwandlung von Landeseigentum in städtisches Eigentum, letzteres z. B. durch den vollständigen Verkauf eines Landesbetriebs an eine Stadt.

Von einer echten Kommunalisierung wird gesprochen, wenn die Aufgabenübertragung dazu führt, dass die Zuständigkeit für die Aufgabe in rechtlicher Hinsicht auf den kommunalen Verwaltungsträger übergeht. Im Rahmen einer Funktionalreform kommt auch eine Übertragung von Aufgaben auf Landräte und Bürgermeister im Wege der Organleihe in Betracht. In diesem Fall bleibt die Landesverwaltung in rechtlicher Hinsicht zuständig.

In Hessen wurden zwischen 2002 und 2005 die ehemals landeseigenen Kurbetriebe des Landesbetriebs Hessische Staatsbäder in Bad Nauheim, Schlangenbad, Bad Schwalbach und anderen Kurorten in kommunale Betriebe umgewandelt.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Franziska Hartleb: Hauptverwaltung der Hessischen Staatsbäder; S. X ff.. Wiesbaden, August 2006.

Literatur

Weblinks

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