Die Kommunikationsbehörde Austria, abgekürzt auch KommAustria, ist die 2001 gegründete österreichische Regulierungsbehörde für Rundfunk und audiovisuelle Medien und zugleich die Rechtsaufsichtsbehörde über den Österreichischen Rundfunk. Zur Wahrnehmung der Aufgaben in diesen Bereichen dient als Geschäftsstelle die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH), die sich die KommAustria mit der für die Regulierung der Telekommunikationsnetze und -dienste zuständigen Telekom-Control-Kommission (TKK) sowie der für die Postregulierung zuständigen Post-Control-Kommission (PCK) teilt.
Seit 1. Oktober 2010 ist die KommAustria eine weisungsfreie Kollegialbehörde, die aus fünf Mitgliedern besteht.
Das KommKommAustria-Gesetz (KOG)[1] weist der KommAustria in § 2 Abs. 1 und 2 insbesondere folgende Aufgaben zu:
Die KommAustria ist eine weisungsfreie Kollegialbehörde, die auf einer eigens geschaffenen verfassungsrechtlichen Grundlage beruht (Art. 20 Abs. 2 Z 5a B-VG). Organisatorisch ist sie dem Bundeskanzleramt als Dienststelle nachgeordnet. Die fünf Mitglieder werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates für die Dauer von sechs Jahren ernannt.
Die Mitglieder müssen Juristen sein und über eine mindestens fünfjährige juristische Berufserfahrung verfügen. Es bestehen umfangreiche Unvereinbarkeitsbestimmungen im Hinblick auf die Sicherung der Unabhängigkeit der Mitglieder, etwa in Bezug auf (auch der Bestellung vorangehende) Tätigkeiten in politischen Funktionen, Interessensvertretungen oder bei Medienunternehmen.
Gegen die Bescheide der KommAustria kann Berufung an den Bundeskommunikationssenat bzw. in Verwaltungsstrafsachen an den Unabhängigen Verwaltungssenat in Wien erhoben werden. Der weitere (außerordentliche) Rechtszug führt zum Verfassungsgerichtshof und zum Verwaltungsgerichtshof.
Die KommAustria entscheidet in Senaten (bestehend aus drei Mitgliedern) oder als Einzelmitglieder, wobei die "bedeutenderen" Entscheidungen (z.B. Programmbeschwerden gegen den ORF, Lizenzentzugsverfahren, Rechtsaufsichtsverfahren etc.) den Senaten vorbehalten sind. [6] Die KommAustria wird sowohl von Amts wegen, als auch auf Antrag bzw. aufgrund von Beschwerden bestimmter Personen (Mitbewerber, Geschädigte oder "Popularbeschwerde" mit ausreichenden Unterstützungserklärungen) tätig.
Stand: 14. Februar 2012
Die RTR-GmbH ist die Geschäftsstelle der KommAustria und der TKK sowie der PCK. Sie ist in diesen Bereichen den Behörden vollumfänglich weisungsgebunden. Für einzelne Vollzugsaufgaben des Telekommunikationsgesetzes (TKG 2003) ist die RTR-GmbH selbst Behörde; auch die Förderungsverwaltung im Fachbereich Medien wird selbständig abgewickelt. Die RTR-GmbH beschäftigt rund 100 Mitarbeiter. Dementsprechend ist die RTR-GmbH in zwei Fachbereiche unterteilt, den Fachbereich Medien und den Fachbereich Telekommunikation und Post. Jeder Fachbereich wird von einem Geschäftsführer geleitet. Die Tätigkeiten der RTR-GmbH werden von Wirtschaftsprüfern geprüft. Der neunköpfige Aufsichtsrat setzt sich aus Vertretern der beiden Behörden, des Bundeskanzleramtes und des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie sowie der Belegschaft zusammen.
In den Fachbereich Medien fallen folgende Zuständigkeitsbereiche:
Die Tätigkeitsbereiche des Fachbereichs Telekommunikation sind:
Für die TKK ist die RTR-GmbH in den Bereichen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Frequenzvergabeverfahren und Wettbewerbsregulierung zuständig. Seit Gründung der Post-Control-Kommission (PCK) als Senat für Post-Regulierung bei der TKK im Jahr 2008 ist die RTR-GmbH auch für deren AGB-Bereich, Wettbewerbsregulierung und Setzung von Aufsichtsmaßnahmen zuständig.
Finanziert wird die RTR-GmbH aus Bundesmitteln und Beiträgen der in die Zuständigkeit der Regulierung fallenden Unternehmen. Die Bundesmittel für regulatorischen Aufgaben betragen jeweils rund 30 %. Das Gesamtbudget der RTR-GmbH beläuft sich auf rund 12 Millionen Euro (2011).
Die RTR führt auch eine Liste der in Österreich zugelassenen Zertifizierungsdiensteanbieter und deren Dienste.[7]
Die Telekom-Control-Kommission (TKK) wurde 1997 als Regulierungsbehörde für den Telekom-Markt gegründet. Sie ist heute eine Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag und nach Art 20 Abs. 2 Z 5 B-VG weisungsfrei gestellt. Die Kommission besteht aus drei Haupt- und drei Ersatzmitgliedern, die von der Bundesregierung für die Dauer von fünf Jahren ernannt werden.
Die Aufgaben der Telekom-Control-Kommission sind im Telekommunikationsgesetz von 2003 festgeschrieben. Hierzu zählen unter anderem die Wettbewerbsregulierung, das Frequenzvergabeverfahren und die Genehmigung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Entgelten von Telekommunikationsunternehmen. Seit 2008 verfügt die TKK auch über einen für das Postwesen zuständige Senat, den Senat für Post-Regulierung, der die Post-Control-Kommission (PCK) bildet.
Die TKK und die PCK stehen gleichrangig neben der KommAustria. Anders als in anderen EU-Mitgliedstaaten, etwa in Großbritannien mit dem OFCOM oder in Italien mit der AGCOM, besteht in Österreich daher keine „einheitliche“ Regulierungsbehörde für den Bereich Medien und Telekommunikation.
Im Fachbereich Telekommunikation und Post fungiert die RTR-GmbH als Geschäftsstelle der TKK und der PCK.
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