Die Kontraindikation (von lat. contra „gegen“ und indicare „anzeigen“, Synonym: Gegenanzeige) ist ein Umstand, der die Anwendung eines diagnostischen oder therapeutischen Verfahrens bei an sich gegebener Indikation in jedem Fall verbietet oder nur unter strenger Abwägung sich dadurch ergebender Risiken zulässt.[1][2][3]
Gelegentlich werden bestimme Umstände irrtümlich für eine Kontraindikation gehalten. Solche „falschen“ Kontraindikationen werden beispielsweise im Zusammenhang mit der Durchführung von Impfungen beschrieben.[4] Weiterhin ist gerade in Laienkreisen die Angst vor Nebenwirkungen oft größer als die Angst vor dem Schaden, der entsteht, wenn nicht behandelt wird. Das wird gefördert durch die langen Listen von Nebenwirkungen in den Beipackzetteln, die mögliche Nebenwirkungen der Anwendung nennen, jedoch nicht auf die Risiken der Nicht-Therapie hinweisen.
Eine verantwortungsbewusste Haltung wägt stets die Risiken der Therapie gegen die Risiken etwaiger Alternativen bzw. gegen die Risiken der Nicht-Therapie ab.
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